(ots) - Das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts vom
24. Mai 2011, das Vertretern der internationalen Wal- und
Delfinschutzorganisation WDCS vollständigen Zugang zu allen für die
Delfinhaltung relevanten Akten des Tiergartens Nürnberg ermöglicht,
ist nun rechtskräftig.
Auf Grund einer Vielzahl verstorbener Delfine im Nürnberger
Delfinarium in den Jahren 2006 und 2007 hatte die WDCS versucht,
vollständige Akteneinsicht zu erhalten, die jedoch von der
Tiergartenleitung als auch der Stadt abgelehnt wurde. Daraufhin
bestritt die WDCS den Rechtsweg und erhielt sowohl in erster als auch
in zweiter Instanz Recht.
Das Urteil stellt ein Grundsatzurteil für die Anwendung des
Umweltinformationsgesetzes in Bezug auf die Haltung von Wildtieren in
Zoos und Tierparks dar und ermöglicht erstmals eine unabhängige,
wissenschaftliche Evaluierung sämtlicher Akten über
Haltungsbedingungen von Delfinen in einem Delfinarium innerhalb der
Europäischen Union.
"Es handelt sich um ein Grundsatzurteil, das ein deutliches
Bekenntnis zur Transparenz darstellt, es zeigt, dass Umweltschutz und
damit auch Tierschutz nicht vor den Toren von Zoos oder Tiergärten
Halt macht", sagt Dr. Karsten Brensing, Verhaltensbiologe bei der
WDCS.
Die WDCS begrüßt die Entscheidung des Bayerischen
Verwaltungsgerichts und hofft auf die Kooperationsbereitschaft des
Tiergarten Nürnbergs. In den kommenden Monaten wird ein Team der WDCS
gemeinsam mit unabhängigen Wissenschaftlern die vorliegenden Akten
einer umfassenden wissenschaftlichen Evaluierung unterziehen. Details
über den Zeitplan und die genauen Inhalte des Evaluierungsprojektes
können erst nach den ersten Sichtungen der Akten bekannt gegeben
werden.
Für weitere Informationen sowie Details zum Urteil und zur
Delfinhaltung in Deutschland:
Dr. Karsten Brensing, WDCS, Meeres-/Verhaltensbiologe, Tel: + 49 176
2267 5679,
E-Mail: karsten.brensing(at)wdcs.org
Laura Döhring, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, WDCS, T. + 49 (0)
89 6100 2395,
E-Mail: laura.doehring(at)wdcs.org