(firmenpresse) -
Millionen Anwender nutzen das soziale Netzwerk Facebook, um sich auszutauschen. Aber wie lange noch? Das UnabhĂ€ngige Landeszentrum fĂŒr Datenschutz (ULD) fordert alle Stellen in Schleswig-Holstein dazu auf, umgehend ihre Fanpages bei Facebook und den âGefĂ€llt-mirâ-Button auf den Homepages zu entfernen â sonst drohen bis zu 50.000 Euro Strafe. Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE nimmt der Drohung ihren Schrecken und entwickelt eine rechtsgĂŒltige Alternative!
Das war ein Schreck. Eine Veröffentlichung des UnabhĂ€ngigen Landeszentrum fĂŒr Datenschutz (ULD) vom heutigen Tag sorgt fĂŒr extreme Unruhe im deutschsprachigen Internet.
Die ULD hat nach technischer ebenso wie nach rechtlicher Analyse festgestellt, dass die Fanseiten auf Facebook und das Einbinden von Social-Plugins wie etwa dem âGefĂ€llt-mirâ-Button auf der eigenen Homepage gegen das Telemediengesetz (TMG) ebenso wie gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH) verstoĂen.
Der Hintergrund: Werden diese Facebook-Dienste genutzt, so ĂŒbermittelt Facebook ungefragt umfassende Verkehrs- und Inhaltsdaten in die USA. Diese Daten können dabei helfen, eine persönliche â bei den Mitgliedern sogar personenbezogene â Profilbildung durchzufĂŒhren. Das widerspricht dem deutschen Datenschutz. Vor allem deswegen, weil die Anwender nicht ĂŒber die Nutzung der Daten informiert werden und auch nicht dazu in der Lage sind, frei zu entscheiden, ob sie ihre Daten zur VerfĂŒgung stellen möchten oder nicht.
Vor allem wĂŒrden die Texte in den Nutzungsbedingungen und in den Datenschutzrichtlinien von Facebook nicht auch nur ansatzweise den rechtlichen Anforderungen an diese Texte entsprechen.
Das ULD stellt die MĂ€ngel nicht nur fest, sondern möchte sie auch abstellen. So gibt das ULD den Homepage-Betreibern im Bundesland Schleswig-Holstein eine Frist bis Ende September 2011, alle entsprechenden Facebook-Dienste auf ihren Web-Seiten zu deaktivieren, um so eine Datenweitergabe ĂŒber die Besucher an Facebook in den USA zu unterbinden. Nach dieser Frist droht das ULD BuĂgelder an â sowohl bei öffentlichen als auch bei privaten Stellen. Dabei können Gelder bis zu 50.000 Euro verlangt werden.
RA Solmecke: Es besteht dringender Handlungsbedarf!
Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechts-Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE:
âNicht nur fĂŒr Webseitenbetreiber in Schleswig-Holstein besteht jetzt dringender Handlungsbedarf. Wer den Facebook-GefĂ€llt-mir-Button weiter nutzen will, muss ihn auch technisch rechtswirksam einbinden. Die einzig mögliche Einbindung sieht derzeit wohl so aus, dass der GefĂ€llt-mir-Button zunĂ€chst ohne FunktionalitĂ€t als reines Bild auf einer Webseite eingebunden wird. Erst mit dem Klick auf dieses Bild wird dann der eigentliche Like-Button mit seiner vollen FunktionalitĂ€t nachgeladen. Eine solche technische Einbindung fĂŒhrt dazu, dass die Nutzerdaten nicht per se an Facebook ĂŒbertragen werden. Vielmehr aktiviert der Nutzer die Ăbertragung bewusst selbst. Er hat dann auch vorher die Möglichkeit, die dazugehörige Datenschutzbestimmung zur Kenntnis zu nehmen und sich genau zu ĂŒberlegen, ob er den Button aktivieren möchte oder nicht. Ein Muster fĂŒr eine solche Datenschutzbestimmung ist auf der Seite
http://www.wbs-law.de/internetrecht/muster-datenschutzerklaerung-facebook-like-button-5712/ zu finden.â
Die oben beschriebene Lösung nutzt bereits der Radiosender SWR3. In den dortigen Datenschutzbestimmungen heiĂt es dazu:
âFĂŒr die GefĂ€llt-mir- (Facebook) und +1-Knöpfe (Google) â die du unter vielen Seiten findest â haben wir eine zweistufige Lösung eingerichtet: Damit du bei einer Seite auf SWR3.de âGefĂ€llt mirâ oder â+1âČ drĂŒcken kannst, musst du erst auf den Button klicken und ihn aktivieren; nur dann wird eine Verbindung mit den Facebook- oder Google-Servern aufgebaut und du kannst mit einem zweiten Klick den Beitrag deinen Freunden empfehlen.â
RA Solmecke: âErst im MĂ€rz diesen Jahres hatte sich auch das Landgericht Berlin mit dem Facebook GefĂ€llt-mir-Button auseinandergesetzt. Seinerzeit wurde entschieden, dass Wettbewerber wegen der fehlerhaften Einbindung des GefĂ€llt-mir-Buttons sich jedenfalls nicht gegenseitig abmahnen können. Seinerzeit atmeten viele Online-HĂ€ndler auf, da eine Abmahnwelle so frĂŒhzeitig gestoppt werden konnte. Mit der neuerlichen AnkĂŒndigung der Datenschutzbehörde in Schleswig Holstein besteht jetzt aber wieder dringender Handlungsbedarf.â
Kontaktaufnahme mit RA Christian Solmecke
Christian Solmecke steht den Medien gern unter der Telefonnummer 0221 â 951 563 0 oder per E-Mail an info(at)wbs-law.de fĂŒr weiterfĂŒhrende Kommentare oder fĂŒr Originaltöne zur VerfĂŒgung.
Ein Video-Kommentar passend zu dieser Pressemitteilung steht gleich auf der Kanzlei-Homepage zum Abruf bereit. (4300 Zeichen, zum kostenlosen Abdruck freigegeben)
Homepage der Kanzlei: http://www.wbs-law.de/
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WeiterfĂŒhrende Kontaktdaten
Informationen zum verantwortlichen Unternehmen:
Die Kölner Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE hat sich auf die Beratung der Online-Branche spezialisiert. Insgesamt arbeiten in der Kanzlei 16 AnwÀlte. Rechtsanwalt Christian Solmecke (37) hat in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce stetig ausgebaut. So betreut er zahlreiche Medienschaffende und Web 2.0 Plattformen. Solmecke vertritt ebenfalls tausende Filesharer, die von der Musikindustrie abgemahnt worden sind.
Neben seiner KanzleitĂ€tigkeit ist Christian Solmecke auch GeschĂ€ftsfĂŒhrer des Deutschen Instituts fĂŒr Kommunikation und Recht im Internet (DIKRI) an der Cologne Business School (http://www.dikri.de). Dort beschĂ€ftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen. Vor seiner TĂ€tigkeit als Anwalt arbeitete Solmecke mehrere Jahre als Journalist fĂŒr den Westdeutschen Rundfunk und andere Medien.
WILDE BEUGER SOLMECKE RechtsanwÀlte, Kaiser-Wilhelm-Ring 27-29, 50672 Köln
Ansprechpartner: Christian Solmecke, LL.M., Rechtsanwalt
Tel.: 0221 â 951563-0
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