PresseKat - Abmahnung erhalten? So verhalten Sie sich richtig

Abmahnung erhalten? So verhalten Sie sich richtig

ID: 458523

Wer eine Abmahnung erhält muss schnell tätig werden. Kurze Fristen von 7 Tagen sind üblich. Wer diese verstreichen lässt muss mit hohen Kosten rechnen

(firmenpresse) - Immer mehr Menschen erhalten Abmahnungen. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Betroffen sind sowohl private Personen, zum Beispiel im Bereich des Filesharings, als auch gewerbliche Personen. Im Gewerblichen Bereich sind die Abmahnungen meist wettbewerbsrechtlich oder markenrechtlich begründet.

Was tun? Die frage stellt sich sowohl der private als auch der gewerbliche Empfänger einer Abmahnung. Nicht zu reagieren und zu hoffen, dass die Sache im Sande verläuft ist die denkbar schlechteste Variante. Die Abmahnende wird gerichtliche Schritte einleiten, in der Regel handelt es sich dann um ein einstweiliges Verfügungsverfahren. Hier wird ohne mündliche Verhandlung entschieden - die Kosten werden ebenfalls dem abgemahnten auferlegt.

Das richtige Vorgehen lautet also wie folgt:
1. wurde der Verstoß tatsächlich begangen? Auch wenn diese Frage verneint wird, muss reagiert werden. Wichtig ist, dass auch derjenige für einen illegalien Download (Filesharing) verantwortlich ist, der sein W-Lan nicht geschützt hat.
2. Was verlangt der Abmahner? Zu prüfen ist die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf ihren genauen Wortlaut. Oftmals wird versucht einen weiteren Anspruch zu begründen, als tatsächlich vorhanden. Wer zu schnell unterschreibt läuft Gefahr, dass er einen Vertrag eingeht der ihn stärker eisnchränkt als dies gesetzlich der Fall gewesen wäre
3. Welche Kosten werden verlangt? Können danach noch weitere Kosten vom Abmahner geltend gemacht werden?
4. Wer ist der Abmahner?

Dies ist nur eine kurze Ãœbersicht der relevanten Aspekte. Die Rechtsprechung hat oft genug klargestellt: wer nicht reagiert, verliert.



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Aktenvortrag im Assessorexamen KidsVerbraucherAnalyse 2011 - Erstmals mit Daten zu Vorschulkindern!
Bereitgestellt von Benutzer: mahmoudi
Datum: 09.08.2011 - 12:08 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 458523
Anzahl Zeichen: 1872

Kontakt-Informationen:

Kategorie:

Vermischtes


Meldungsart: bitte
Versandart: Veröffentlichung

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Abmahnung erhalten? So verhalten Sie sich richtig"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Dr. Mahmoudi & Partner Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Die Domain zum Erfolg ...

Viele Unternehmen stehen vor dem Problem, dass Domains von Dritten blockiert werden. Dies ist extrem geschäftsschädigend, da die Kunden das entsprechende Unternehmen dann im Internet nicht oder nur mit hohem Aufwand finden können. Die Domains ...

Filesharing kann teuer werden ...

Das Landgericht München I hat mit Beschluss vom 12.7.2011 (Az: 7 = 1310/11) entschieden, dass bereits derjenige gewerblich handelt, der lediglich ein einziges urheberrechtlich geschütztes Werk uneingeschränkt digital im Internet zum Download zur V ...

Facebook und der Datenschutz… ...

Zuletzt hatte das Kammergericht Berlin in seinem Beschluß vom 29. April 2011 zum Aktenzeichen 91 O 25/11 den sogenannten „Facebook-Like-Button“ zwar als wettbewerbsrechtlich zulässig erachtet, Facebook jedoch zugleich einen eindeutigen Verstoß ...

Alle Meldungen von Dr. Mahmoudi & Partner Rechtsanwälte