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Quo vadis … Gesundheitssystem

ID: 45710

Wir alle brauchen es – wir alle haben es schon genutzt, nutzen es vielleicht gerade heute und werden es auch in Zukunft nutzen … das Gesundheitssystem.
Doch welche Möglichkeiten hat es? Aber auch welche Grenzen hat es? Welche „Mitspieler“ sind mit von der Partie?

(firmenpresse) - Vielleicht kennen Sie das auch? Sie oder jemand aus ihrem Bekanntschafts- oder Verwandtschaftskreis hat eine bestimmte Symptomatik. Zu wem soll er gehen. Sicherlich – so werden sie sagen – soll er erstmal zu einem Arzt gehen. Der Heiler in weiß ist durchaus eine gute Entscheidung, doch gibt es auch adäquate Alternativen? Und wenn ja welche? Welche Voraussetzungen bringen sie mit? Was kann und darf ich als Patient oder Klient von jemand anderem erwarten?

Wir möchten über alle „Einzelspieler“ dieses Systems berichten – klammern hier also bewusst Institutionen wie Krankenhäuser aus.

Ärzte
Sie kennen wir alle, denn sie sind derzeit im Gesundheitswesen „das Maß aller Dinge“. Nach mehrjährigem Universitätsstudium der Medizin (Regelstudienzeit etwa 6 Jahre und 3 Monate) sind sie berechtigt eigenverantwortlich mit Patienten zu arbeiten und ihre Leistungen mit Krankenkassen abzurechnen. Heutzutage führen immer weniger Ärzte einen Doktortitel. Sie haben zwar ihr Studium erfolgreich absolviert, jedoch auf ihre Promovierung verzichtet.
In ihrer Arbeit sind sie keinen rechtlichen Beschränkungen unterlegen.

Fachärzte
Darunter verstehen wir einen Arzt, der sich nach seiner ärztlichen Ausbildung einer mehrjährigen Weiterbildung zum Facharzt unterzieht. Somit ist er ein Spezialist für ein bestimmtes Gebiet (z.B. Lungenheilkunde, Kardiologie, Gastroenterologie).

Psychiater
Wer sich den Titel eines Arztes erworben hat sowie auf einer Krankenhausstation für Psychiatrie und Psychotherapie eine Facharztausbildung erfolgreich absolviert hat, darf sich Psychiater nennen.
Er arbeitet mit Patienten, die Störungen im geistigen oder seelischen Bereich aufweisen (z.B. Manie und Schizophrenie) und setzt dabei vor allen Dingen auf die Gabe von Medikamenten (z.B. Psychopharmaka).

Neurologen
Der Nervenheilkundler ist ein Arzt mit der Fachrichtung Neurologie. Er wird bei Störungen oder Symptomatiken des Nervensystems (z.B. im Gehirn) konsultiert; untersucht und behandelt beispielsweise Demenz und Parkinson.





In der Praxis gibt es aufgrund der Ãœberschneidungen auf den Gebieten Psychiatrie und Neurologie viele Mediziner, die beide Qualifikationen besitzen.

Psychologen
Sie setzen sich mit dem Erleben und Verhalten der Menschen auseinander. Ihre Ausbildung umfasst ein mehrjähriges Studium dieses Faches. Die Berufsbezeichnung ist geschützt – darf also von niemandem geführt werden, der diese Ausbildung nicht erfolgreich durchlaufen hat. Seine Tätigkeitsfelder können z.B. die Arbeit im Personalmanagement (Bewerberauswahl) oder Justiz (gutachtliche Stellungnahmen) umfassen.

Psychotherapeuten
Bei den Psychotherapeuten unterscheiden wir in der Regel 2 Arten, die ärztlichen Psychotherapeuten (Ärzte mit Psychotherapie-Weiterbildung) oder psychotherapeutische Psychotherapeuten (Psychologen mit 3-5-jähriger Weiterbildung). Auch ihre Berufsbezeichnung ist geschützt. Psychotherapie wird etwa bei Ängsten, Depressionen und psychosomatischen Erkrankungen eingesetzt.
Psychotherapie wird von den Krankenkassen übernommen, beschränkt sich allerdings nur auf die Bereiche:
tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie / Psychoanalyse („auf der Suche nach grundlegenden Mustern“) und die
(kognitive) Verhaltenstherapie (um etwa Ängste und Phobien zu überwinden).

Einige viel versprechende Therapiemethoden, wie z.B. die Hypnotherapie wird derzeit in der Regel noch nicht übernommen.
Nichtärztliche Psychotherapeuten (also psychotherapeutische Psychotherapeuten) sind nicht berechtigt, Medikamente zu verordnen / verschreiben.

Alle oben erwähnten Berufsgruppen werden der Schulmedizin zugeordnet – arbeiten also auf dem Fundament wissenschaftlicher Grundsätze. Das bedeutet, dass etwas nur angewendet werden darf, wenn deren Wirksamkeit zweifelsfrei nachgewiesen wurde. Behandlungsmethoden, die nicht erklärbar sind, finden keine Anwendung.

Neben der Schulmedizin bestehen noch andere Formen - als bekannteste gilt die Alternative Medizin.

Alternative Medizin / Komplementärmedizin:
Ihre Grundlagen beruht nicht zwangsweise auf dem Fundament wissenschaftlicher Grundsätze. Ihre Wirkungsweisen können den Patienten helfen und ihn heilen, auch wenn es keine wissenschaftlichen Erklärungsmodelle und klinische Studien gibt. Oftmals ist eine Heilung auch – aus schulmedizinischer Sicht – nicht erklärbar.
Die Komplementärmedizin soll - dem Namen nach - ergänzend zur bestehenden Schulmedizin betrieben werden. Alternative Medizin sieht den Körper eher als Ganzes (Körper, Seele und Geist) und vertritt unter anderem den Ansatz „Die Krankheit als Weg“.

Integrative Medizin:
Hierunter wird – völlig ideologiefrei - die Gesamtheit aus Komplementär- und Schulmedizin verstanden, um eine „Wiederherstellung des Ganzen“ zu erreichen.

Heilpraktiker („HP“)
Der Heilpraktiker benötigt kein Medizinstudium, sondern muß seine persönliche und fachliche Eignung in einer schriftlichen und mündlichen Überprüfung nachweisen. Die Überprüfung bezieht sich auf medizinisches Wissen, deren Level etwa dem 2. Staatsexamen eines Arztes entspricht. Genauso wie der Arzt kennt der Heilpraktiker die Funktionsweise von Körper und Geist sowie die Störungen und Krankheiten. Allerdings verlangt das ärztliche Studium vertiefte Kenntnisse z.B. in Chemie zur Beurteilung der Wirkung von Medikamenten.
Obwohl der Status des Heilpraktikers gesetzlich verankert ist, gibt es keine einheitliche Ausbildung, sondern nur die Überprüfung. Der Titel des Heilpraktikers ist ebenfalls geschützt und die Ausübung an strenge Maßstäbe gekoppelt.
Prinzipiell kann und darf der Heilpraktiker seine Patienten genauso behandeln wie der Arzt.
Es gibt allerdings Beschränkungen, die der Heilpraktiker - im Gegensatz zum Arzt – unterworfen ist. Beispielsweise dürfen von ihnen keine Totenscheine ausgestellt oder auf dem Gebiet der Zahnheilkunde tätig werden.
Erreicht er bei einem Patienten eine Grenze, so ist er verpflichtet ihn an einen Arzt zu verweisen.

Heilpraktiker Psychotherapie („kleiner HP“)
Für den Heilpraktiker Psychotherapie gelten vom Grundsatz her alle Vorschriften genauso wie für den vollen Heilpraktiker. Allerdings ist er auf das psychotherapeutische Arbeitsfeld beschränkt – weswegen er relativ wenig Wissen über körperliche Abläufe nachweisen muß. Dazu können aber durchaus auch körperliche Erkrankungen zählen (z.B. Psychosomatik). Überschreitet die Symptomatik diese Grenzen oder sind Symptome nicht eindeutig psychisch, hat der Heilpraktiker Psychotherapie seinen Klienten an einen Arzt oder Heilpraktiker zu verweisen. Zwar darf der volle Heilpraktiker auch psychotherapeutisch arbeiten, aber entweder „spezialisiert“ er sich auf den Körper an sich oder überlässt die psychische Arbeit dem auf diesem Gebiet besonders ausgebildeten Heilpraktiker.

Alle hier erwähnten Berufsgruppen benötigen zur Ausübung ihrer Tätigkeit eine entsprechende Heilerlaubnis.
Mit den folgenden Berufsbezeichnungen ist weder zwingend eine Heilerlaubnis erforderlich noch ist – trotz intensiver Verbandsarbeit – sind einheitliche Ausbildungs- und Prüfungsrichtlinien vorhanden.

psychologischer Berater / Coach
Es gibt neben diesen verschiedenen Berufsgruppen noch Alternativen, wie z.B. die psychologischen Berater / Coaches, die über diese Heilerlaubnis nicht verfügen. Auch sie können Menschen helfen, ihre Probleme (selbst) in den Griff zu bekommen – solange sie sich außerhalb der Heilkunde bewegen. Ihre Berufsbezeichnung ist nicht geschützt – also kann jeder sich so nennen. Um dem Interessierten jedoch eine gewisse Sicherheit zu geben, bestehen in mehreren Organisationen verschiedene Prüfsiegel, die nach gewissen Kriterien vergeben werden.

Heiler / Geistheiler
Ebenfalls ohne Heilerlaubnis arbeiten die Heiler / Geistheiler. Sie sind laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus dem März 2004 sogar dazu berechtigt Krankheiten zu behandeln, obwohl sie keine Heilerlaubnis besitzen. Ihnen ist eine Diagnosestellung verboten – sie dürfen aber Symptome mit geistigen Mitteln kurieren. Sie bieten somit für Menschen Alternativen an, denen durch die Schul- bzw. alternative Medizin nicht geholfen werden konnte.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das, was in Deutschland in Punkto Gesundheit möglich ist, weitaus vielfältiger ist, als man zunächst vermutet. Daß es diese Vielfalt gibt, ist auch positiv, denn nicht jedes „Problem“ lässt sich nur an einer Stelle lösen. Dies gibt den vielen Menschen Hoffnung, die bisher eine bestehende Symptomatik weiterhin mit sich „herumschleppen“ müssen. Oder um es mit den Worten des Konfuzius zu sagen: „Der Weg ist das Ziel“.

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Datum: 30.03.2008 - 12:47 Uhr
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Freigabedatum: 30.03.2008

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