Mitnahme von Fahrrädern in Nahverkehrszügen
Mitnahme von Fahrrädern in Nahverkehrszügen
(pressrelations) -
- Neufassung der Beförderungsbedingungen für Baden-Württemberg
- Regelungen der Deutschen Bahn und Verbünde ab sofort in einer Übersicht unter www.bahn.de/baden-wuerttemberg abrufbar
(Stuttgart, 3. August 2011) In Zusammenarbeit mit dem baden-württembergischen Verkehrsministerium hat die Deutsche Bahn die Beförderungsbedingungen für den Transport von Fahrrädern in Nahverkehrszügen überarbeitet und kundenfreundlicher gestaltet.
"In einem modernen Mobilitätskonzept müssen die verschiedenen Verkehrsträger besser vernetzt werden, damit wir die bisherige Fixierung auf das Auto überwinden können", sagte der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann. "Unser Ziel ist, dass Fahrräder problemlos im Zug mitgenommen werden können. Die jetzige Regelung ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung".
Seit Anfang August informiert die Bahn im Internet unter
www.bahn.de/baden-wuerttemberg in einer umfassenden Übersicht darüber, auf welchen Strecken in Baden-Württemberg Fahrräder in Nahverkehrszügen kostenlos mitgenommen werden können und wo Einschränkungen bei der kostenlosen Mitnahme bestehen. Auf den Strecken in den 22 Verkehrsverbünden im Land gelten unterschiedliche Regelungen. Nicht immer ist die Mitnahme von Fahrrädern in allen Tarifverbünden kostenlos. Gerade in Fällen, wo Bahnreisende mit Aktions-Tickets, wie beispielsweise dem Baden-Württemberg-Ticket, durch mehrere Tarifverbünde fahren, kann es passieren, dass beim Wechsel von einem Tarifverbund in den angrenzenden für die Fahrradmitnahme zu bezahlen ist.
Die neue Übersicht erleichtert es den Reisenden, sich schon im Vorfeld ihrer geplanten Radtour über die Regelungen zur Fahrradmitnahme zu informieren.
Die kostenlose Fahrradmitnahme in Nahverkehrszügen der Deutschen Bahn gilt in Baden-Württemberg von Montag bis Freitag ab 9.00 Uhr, an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ganztägig bis 3.00 Uhr des nächsten Tages. Auf den Strecken in den Verbundgebieten gelten jedoch immer deren teilweise abweichende Regelungen. Für die Fahrradmitnahme in Verkehrsmitteln von Verkehrs-/Tarifverbünden und Verkehrsgemeinschaften sowie in Zügen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen gelten deren Tarif- und Beförderungsbedingungen.
Herausgeber: Deutsche Bahn AG
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Datum: 03.08.2011 - 13:30 Uhr
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