Mithilfe von steuerfreien Arbeitgeberleistungen und Warengutscheinen können Praxisinhaber gute Mitarbeiter fĂŒr ihr Engagement belohnen, ohne dass zusĂ€tzlich Lohnsteuer und Sozialversicherung fĂ€llig werden. Ein Ăberblick.
(PresseBox) - Aufmerksamkeiten
Neben Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 40 Euro, zum Beispiel fĂŒr Blumen, BĂŒcher oder Pralinen, die dem Arbeitnehmer aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses zugewendet werden, gehören auch GetrĂ€nke, die der Arbeitgerber im Betrieb ĂŒberlĂ€sst, sowie Speisen anlĂ€sslich eines auĂergewöhnlichen Arbeitseinsatzes, wenn das Essen nicht zu aufwendig ist (40-Euro-Grenze), zu den Aufmerksamkeiten.
Beihilfen fĂŒr NotfĂ€lle
Dazu zĂ€hlen Zahlungen bis zu 600 Euro zum Beispiel bei Krankheit, Unfall, Kuren. Bei Unternehmen ab fĂŒnf Mitarbeitern mĂŒssen zusĂ€tzliche formale Erfordernisse erfĂŒllt werden.
Betriebsveranstaltungen
?zwei Veranstaltungen pro Jahr;
?mĂŒssen allen Betriebsangehörigen offenstehen;
?maximal 110 Euro je Arbeitnehmer je Veranstaltung;
?mit Ăbernachtung zulĂ€ssig.
Gesundheitsförderung
Freibetrag fĂŒr Leistungen bis zu 500 Euro jĂ€hrlich je Arbeitnehmer:
?Die Leistungen mĂŒssen zusĂ€tzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewĂ€hrt werden.
?BegĂŒnstigt sind auch ZuschĂŒsse an Arbeitnehmer fĂŒr extern durchgefĂŒhrte MaĂnahmen.
?BegĂŒnstigt sind nur MaĂnahmen, die den fachlichen Anforderungen der Krankenkassen im Sinne der Paragrafen 20 und 20a SGB V gerecht werden.
MitgliedsbeitrÀge an Sportvereine und Fitnessstudios werden von der Steuerbefreiung nicht erfasst.
KindergartenbeitrÀge
Ăbernahme der vom Arbeitnehmer zu tragenden Kosten fĂŒr die Unterbringung oder Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern zusĂ€tzlich zum Arbeitslohn.
ParkplÀtze
Stellt der Arbeitgeber wĂ€hrend der Arbeitszeit unentgeltlich ParkplĂ€tze zur VerfĂŒgung, so handelt es sich hierbei um Leistungen, die er im ĂŒberwiegenden eigenbetrieblichen Interesse erbringt. Die Leistungen sind daher steuer- und beitragsfrei, auch wenn der Arbeitgeber die Park- und EinstellplĂ€tze von Dritten anmietet.
Warengutscheine
Warengutscheine, die bei Dritten einzulösen sind, sind bei Arbeitgebern noch immer ein beliebtes Mittel zur Mitarbeitermotivation. ?Damit die Warengutscheine aber als SachbezĂŒge unter Inanspruchnahme der monatlichen 44-Euro-Grenze lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei bleiben, durften sie bisher nicht auf einen Euro-Betrag ausgestellt sein?, erklĂ€rt Carola Stöckner, Ecovis-Steuerberaterin.
Dieser Vorgabe der Finanzverwaltung hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit drei Urteilen 2010 widersprochen und bei der Frage der einkommensteuerlichen Behandlung von Tankkarten, Tank- und Geschenkgutscheinen neue GrundsÀtze zur Unterscheidung zwischen Barlohn und einem bis zur Höhe von monatlich 44 Euro steuerfreien Sachlohn aufgestellt.
Nach diesen GrundsÀtzen gilt nun Folgendes:
?ĂberlĂ€sst der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei einer beliebigen Tankstelle einlösbare Benzingutscheine, so handelt es sich auch um eine Sache im Sinne eines Sachbezugs, wenn der Mitarbeiter auf eigene Kosten tankt und sich gegen Vorlage der Benzingutscheine vom Arbeitgeber die Kosten erstatten lĂ€sst.
?ĂberlĂ€sst der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei einer Buchhandelskette einlösbare Gutscheine ĂŒber einen Euro-Höchstbetrag fĂŒr den Bezug einer Sache aus dem Warensortiment der Buchhandelskette, so wendet er seinem Arbeitnehmer eine Sache im Sinne eines Sachbezugs zu.
?SachbezĂŒge liegen auch dann vor, wenn der Arbeitgeber seine Zahlung an den Arbeitnehmer mit der Auflage verbindet, den Geldbetrag nur in bestimmter Weise zu verwenden.
?Daher sind Warengutscheine, die bei einem Dritten einzulösen sind, grundsĂ€tzlich nach den Regeln fĂŒr SachbezĂŒge zu versteuern?, so Ecovis-Steuerberaterin Stöckner.
Tipp:
Mehr zu diesem Thema finden Sie auch in der jĂ€hrlich aktualisierten Ecovis-BroschĂŒre zum Thema steuerfreie Arbeitgeberleistungen. www.ecovis.com/steuerfrei
Ecovis ist ein Beratungsunternehmen fĂŒr den Mittelstand und zĂ€hlt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 BĂŒros in Deutschland sowie den ĂŒber 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 3.300 Mitarbeiter. Ecovis betreut und berĂ€t Familienunternehmen und inhabergefĂŒhrte Betriebe ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen. Ărzte, Gemeinschaftspraxen sowie Medizinische Versorgungszentren, KrankenhĂ€user, Pflegeheime und Apotheken sind unter den von Ecovis beratenen Branchen stark vertreten. Ăber 2.000 Unternehmen aus dem Bereich Gesundheit/Medizin zĂ€hlen zu den Mandanten von Ecovis. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten zu sichern, bĂŒndelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, WirtschaftsprĂŒfer, RechtsanwĂ€lte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurĂŒckgreifen, um ihren Mandanten vor Ort persönliche Beratung auf höchstem QualitĂ€tsniveau zu bieten.
Die ECOVIS Akademie ist Garant fĂŒr eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung sowie fĂŒr eine fundierte Ausbildung.
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