Besuch des Bundesverfassungsgerichts beim Gerichtshof der Europäischen Union
Besuch des Bundesverfassungsgerichts beim Gerichtshof der Europäischen Union
(pressrelations) -
Eine Delegation des Bundesverfassungsgerichts unter Leitung des Präsidenten Andreas Voßkuhle hat am 26. und 27. Juni 2011 auf Einladung des Präsidenten Vassilios Skouris den Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg besucht. Zwischen den Mitgliedern des Gerichtshofs und den Richtern des Bundesverfassungsgerichts wurden Fachgespräche zum Thema "Methodologische Fragen zur Auslegung und Anwendung der Charta der Grundrechte" geführt. Ein weiterer Austausch erfolgte zu dem Thema "Regelungslücken nach gerichtlichen Entscheidungen".
Kontakt:
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe
Postfach 1771, 76006 Karlsruhe
Telefonzentrale: 0721/9101-0
Fax: 0721/9101-382
Mail: bverfg(at)bundesverfassungsgericht.de
Unternehmensinformation / Kurzprofil:Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 22.07.2011 - 08:11 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 446762
Anzahl Zeichen: 1003
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und MedienresonanzanalysenDiese Pressemitteilung wurde bisher
0 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"
Besuch des Bundesverfassungsgerichts beim Gerichtshof der Europäischen Union"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundesverfassungsgericht (
Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum
Haftungsauschluß (gemäß
TMG - TeleMedianGesetz) und dem
Datenschutz (gemäß der
DSGVO).
Pressemitteilung Nr. 2/2016 vom 14. Januar 2016
Beschluss vom 16. Dezember 2015
1 BvR 685/12
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde gegen die Planfests ...
Pressemitteilung Nr. 99/2015 vom 29. Dezember 2015
Frau Dr. h.c. Renate Jaeger, ehemalige Richterin des Bundesverfassungsgerichts und am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, feiert am morgigen 30. Dezember 2015 ihren 75. Geburtstag.
...
Hierzu lautet der Kurztext:
In die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erhobene Umlage darf Schadensersatzaufwand jedenfalls insoweit eingerechnet werden, als er durch einfach fahrlässige Amtspflichtverletzungen verursa ...