Unfallversichert im neuen Bundesfreiwilligendienst
Unfallversichert im neuen Bundesfreiwilligendienst
(pressrelations) -
Am 1. Juli 2011 startet der neue Bundesfreiwilligendienst. Darin können sich alle Menschen engagieren, die ihre Regelschulzeit absolviert haben. Sie werden in den gesellschaftlichen Bereichen, die bislang auch Zivildienstleistenden offen standen, eingesetzt - zum Beispiel in der Wohlfahrtspflege und dem Umweltschutz. Hinzu kommen weitere Plätze in Sport, Bildung, Kultur und Integrationsarbeit.
Während ihres freiwilligen Einsatzes sind die Teilnehmer in der gesetzlichen Unfallversicherung als Beschäftigte versichert: Bei all ihren Tätigkeiten im Rahmen des Bundesfreiwilligenddienstes und auf den Wegen von und zur Einsatzstelle genießen sie Versicherungsschutz. Erleiden sie während ihres Einsatzes einen Unfall, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten der Heilbehandlung, der Rehabilitation und zahlt bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit auch eine Unfallrente.
Welche Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Einzelfall für die Leistungen aufkommt, richtet sich nach der Einsatzstelle des einzelnen Teilnehmers. Der Versicherungsschutz ist für die Versicherten kostenfrei.
Pressekontakt:
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) Pressestelle Stefan Boltz
Tel.: 030 288763768
Fax: 030 288763771
E-Mail: presse(at)dguv.de
Unternehmensinformation / Kurzprofil:Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 22.07.2011 - 08:11 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 446623
Anzahl Zeichen: 1534
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und MedienresonanzanalysenDiese Pressemitteilung wurde bisher
0 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"
Unfallversichert im neuen Bundesfreiwilligendienst"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV (
Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum
Haftungsauschluß (gemäß
TMG - TeleMedianGesetz) und dem
Datenschutz (gemäß der
DSGVO).
Endlich Feierabend! Zeit, um auszuruhen, mit Freunden und Familie zusammen zu sein und den Hobbys nachzugehen. Aber gelingt es Berufstätigen, sich im Feierabend ausreichend von ihrem Arbeitstag zu erholen? Die gute Nachricht: Fast zwei Drittel all ...
Kommentar zum Grünbuch "Arbeiten 4.0" des Bundesarbeitsministeriums veröffentlicht
Der Wandel der Arbeitswelt birgt aus Sicht der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen Chancen und Risiken für Arbeitsschutz und soziale Sicherheit. ...
Heute hat sich die Nationale Präventionskonferenz (NPK) als Arbeitsgemeinschaft der gesetzlichen Spitzenorganisationen von Kranken-, Unfall-, Renten- und Pflegeversicherung konstituiert. Damit ist auch der Startschuss für eine nationale Präventi ...