Verbraucherschutz im Lebensmittelbereich verbessert
(pressrelations) - Der Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung dem Gesetz zur Änderung des Lebens- und Futtermittelgesetzbuchs zugestimmt. Es setzt Teile des "Aktionsplans Verbraucherschutz in der Futtermittelkette" um, den die Bundesregierung als Reaktion auf die Dioxinfunde in Futter- und Lebensmitteln im Januar 2011 beschlossen hatte. Das Gesetz schreibt eine Pflicht für private Laboratorien vor, den Behörden bedenkliche Mengen an gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen zu melden, die sie in untersuchten Lebensmitteln oder Futtermitteln festgestellt haben. Zudem verpflichtet es die Hersteller, Ergebnisse entsprechender Eigenkontrollen den Aufsichtsbehörden mitzuteilen.
Künftig können Warnmeldungen auch durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit herausgegeben werden, wenn in besonders gelagerten Fällen keine konkrete Zuständigkeit von Landesbehörden vorliegt. Zudem sind zukünftig Bußgelder fällig, wenn Lebensmittelunternehmer bedenkliche Produkte zwar durch einen sogenannten stillen Rückruf aus dem Markt nehmen, eine effektive Unterrichtung der Verbraucher jedoch unterlassen. Die letztgenannten Punkte kamen auf Anregung des Bundesrates in das Gesetz.
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