THOMAE: FDP weist Forderung des Mieterbundes zurück
(pressrelations) - BERLIN. Zum Vorschlag des Deutschen Mieterbundes, die Kosten für Gebäudesanierungen sollten zu je einem Drittel von Vermietern, Mietern und Staat getragen werden, erklärt der für das Mietrecht zuständige Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion Stephan THOMAE:
Die Forderung des Mieterbundes, der Vermieter solle ein Drittel der Kosten für energetische Sanierungen tragen, verkennt die wirtschaftliche Bedeutung des Mietzinses. Über die Miete werden die Anschaffungskosten des Vermieters für die Mietsache refinanziert. Nichts anderes kann für Kosten gelten, die der Vermieter für die Verbesserung der Mietsache aufwendet.
Anders als von Mieterbundpräsident Rips dargestellt, werden durchaus nicht alle Kosten energetischer Sanierungen den Mietern auferlegt: Der Staat entlastet Mieter und Vermieter bereits im Haushaltsjahr 2011 mit Fördermitteln für energetische Sanierungsmaßnahmen in Höhe von 936 Millionen Euro. Für das Haushaltsjahr 2012 ist sogar eine Anhebung auf 1,5 Milliarden Euro vorgesehen.
Vermieter nehmen im Rahmen von energetischen Sanierungen Kredite auf. Daraus entstehende Zinsen können nicht auf die Mieter umgelegt werden. Darüber hinaus tragen die Vermieter das Ausfallrisiko. In vielen Städten und Gemeinden ist nicht gewährleistet, dass der Vermieter seine Sanierungskosten über den Mietmarkt refinanzieren kann. Die Bundesregierung bringt die widerstreitenden Interessen in ihrem Entwurf einer Mietrechtsnovellierung zu einem gerechten Ausgleich.
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