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  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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ISIN DE 007277006 // WKN 727 700
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
der
STöHR & Co. Aktiengesellschaft i. L.
Mönchengladbach
Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,
wir laden Sie hiermit zu der am Donnerstag, den 25. August 2011, um 
14:00 Uhr MESZ im
Hotel Elisenhof, Klusenstraße 97, 41238 Mönchengladbach
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der STÖHR & Co. 
Aktiengesellschaft i. L. ein.
TAGESORDNUNG
1. Vorlage des mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des 
Abschlussprüfers versehenen Abschlusses und Konzernabschlusses sowie 
des Lageberichts und des Konzernlageberichts für das 
Abwicklungsgeschäftsjahr 2010 einschließlich des erläuternden 
Berichts des Abwicklers zu den Angaben nach §§289 Abs. 4 und 5, 315 
Abs. 4 HGB und des Berichts des Aufsichtsrats
2. Beschlussfassung über die Feststellung des Abschlusses sowie über 
die Billigung des Konzernabschlusses für das Abwicklungsgeschäftsjahr
2010
Da die Stöhr & Co. AG durch Beschluss der Hauptversammlung vom 
26.6.2009 aufgelöst wurde, obliegen die Feststellung des Abschlusses 
und des Konzernabschlusses sowie die Billigung des Lageberichts und 
des Konzernlageberichts für das abgelaufene Abwicklungsgeschäftsjahr 
2010 der Hauptversammlung, §270 Abs. 2 S. 1 AktG analog.
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
fassen:
Der Einzelabschluss für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2010 wird 
entsprechend dem vorgelegten Entwurf festgestellt und der 
Konzernabschluss für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2010 wird 
entsprechend dem vorgelegten Entwurf gebilligt.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des 
Aufsichtsrats
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
fassen:
Den im Abwicklungsgeschäftsjahr 2010 amtierenden Mitgliedern des 
Aufsichtsrats wird für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2010 Entlastung 
erteilt.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Abwicklers
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
fassen:
Dem Abwickler wird für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2010 Entlastung 
erteilt.
5. Beschlussfassung über die Verringerung der Anzahl der Mitglieder 
des Aufsichtsrats, Satzungsänderung
Abwickler und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu 
fassen:
§ 10 Absatz 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
"(1)    Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern."
6. Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats
Die Mitglieder des gegenwärtigen Aufsichtsrats wurden durch Beschluss
des Amtsgerichts Mönchengladbach vom 22. Oktober 2010 bestellt. Im 
Einklang mit der Ziffer 5.4.3 Satz 2 des Deutschen Corporate 
Governance Kodex soll die gerichtliche Bestellung der 
Aufsichtsratsmitglieder bis zur nächsten Hauptversammlung erfolgen.
Die vom Gericht als Vertreter der Anteilseigner bestellten 
Aufsichtsratsmitglieder haben folglich die Niederlegung ihrer 
Aufsichtsratsmandate zum Ablauf der nächsten Hauptversammlung, die 
über eine Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern beschließt, erklärt.
Die vom Gericht bestellten Arbeitnehmervertreter sind mit Ablauf des 
30.Juni 2011 aus ihrem Amt ausgeschieden. Sie waren bei einer 
Tochtergesellschaft der Stöhr & Co. AG i. L., der Kammgarnspinnerei 
Stöhr GmbH, beschäftigt, die mit Wirkung zum 01.7.2011 veräußert 
wurde. Mit dem Ende der Stellung als Arbeitnehmer der Gesellschaft 
endete automatisch auch das Aufsichtsratsmandat der Betroffenen. Neue
Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat wurden bislang nicht bestellt 
und können - da die Gesellschaft über keine wählbaren Arbeitnehmer 
mehr verfügt - auch nicht bestellt werden.
Bis zum Wirksamwerden der unter Tagesordnungspunkt 5 zu 
beschließenden Satzungsänderung besteht der Aufsichtsrat nach § 10 
Absatz 1 der Satzung aus sechs Mitgliedern, von denen vier von der 
Hauptversammlung und zwei nach den Bestimmungen des 
Betriebsverfassungsgesetzes (nunmehr Drittelbeteiligungsgesetzes, § 1
Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 2 Abs. 2 DrittelbG) von den Arbeitnehmern der
Gesellschaft gewählt werden. Da die Gesellschaft nicht mehr über 
Arbeitnehmer verfügt, ist der Aufsichtsrat nach Ansicht des 
Abwicklers nicht nach den für ihn maßgeblichen gesetzlichen 
Vorschriften zusammengesetzt. Daher erfolgte am 01.7.2011 eine 
entsprechende Bekanntmachung des Abwicklers gemäß § 97 Abs. 1 AktG. 
Sofern nicht innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung im 
elektronischen Bundesanzeiger das zuständige Gericht angerufen wird, 
setzt sich der Aufsichtsrat zum Zeitpunkt der Hauptversammlung 
ausschließlich aus von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern 
zusammen.
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor,
1.      Claas E. Daun, Diplom-Kaufmann, Vorsitzender des Vorstands der Daun &
Cie. AG, Rastede,
2.      Norbert Skipka, Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer/Steuerberater, Aachen
und
3.      Michael Kranz, Rechtsanwalt, Bad Zwischenahn,
gemäß § 7 Absatz 2 Satz 1 der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 beschließt,
zu wählen und
4.      Karl-Georg Graf von Wedel, Kaufmann, Gödens/Sande,
5.      Dr. Phil. Dipl. Soz. Magnus Göpel, Mitglied des Vorstands der Mehler AG,
Frankfurt und
6.      Dr. Dipl.-Phys. Dipl.-Kfm. Jürgen Kern, Mitglied des Vorstands der
Mehler AG, Fulda,
für die Zeit bis zur wirksamen Eintragung der Satzungsänderung über die
Verringerung der Anzahl der Mitglieder des Aufsichtsrats von sechs auf drei,
spätestens jedoch bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die
Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 beschließt, zu wählen.
Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Aktionärsvertreter nicht an
Wahlvorschläge gebunden.
7.      Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und
des Konzernabschlussprüfers für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2011
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des 
Prüfungsausschusses, vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die PKF Deutschland GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Oldenburg,
wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das 
Abwicklungsgeschäftsjahr 2011 bestellt.
VORAUSSETZUNG FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG und die 
Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des 
Stimmrechts sind sämtliche Aktionäre berechtigt, die sich in Textform
in deutscher oder englischer Sprache angemeldet und der Gesellschaft 
ihre Berechtigung nachgewiesen haben. Zum Nachweis reicht ein in 
Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das
depotführende Institut in deutscher oder englischer Sprache aus. Der 
Nachweis hat sich auf den Beginn des 04. August 2011 
(Nachweisstichtag) zu beziehen.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der STöHR & Co. AG i. L. unter 
der Anschrift
STÖHR & Co. AG i. L.
c/o Commerzbank AG
ZTB M 3.2.4 General Meetings/Proxy Voting
D - 60261 Frankfurt am Main
Telefaxnummer: +49 (0)69 13626351
E-Mail: ZTBS-HV-eintrittskarten(at)commerzbank.com
spätestens am Donnerstag, den 18. August 2011, 24:00 Uhr MESZ, 
zugehen.
Bedeutung des NAchweisstichtags
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und 
die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. 
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der 
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, 
wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht 
hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Nachweisstichtag haben 
hierfür keine Bedeutung. Aktionäre, die ihre Aktien erst nach dem 
Nachweisstichtag erworben haben, können somit nicht an der 
Hauptversammlung teilnehmen. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß 
angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind auch dann zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts 
berechtigt, wenn Sie die Aktien nach dem Nachweisstichtag veräußern. 
Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit 
der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle 
Dividendenberechtigung.
Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch 
einen Bevollmächtigten, z. B. ein Kreditinstitut oder eine 
Aktionärsvereinigung, ausüben lassen. Auch in diesem Fall bedarf es 
der fristgerechten Anmeldung durch den Aktionär oder den 
Bevollmächtigten nach den vorstehenden Bestimmungen.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. 
Die Vollmacht ist der Gesellschaft vorzulegen oder elektronisch an 
die unten genannte E-Mail Adresse zu übermitteln. Aktionäre können 
dafür das Vollmachts- und Weisungsformular auf der Eintrittskarte 
verwenden, die sie von ihrem depotführenden Institut erhalten.
Ausnahmen vom Textformerfordernis können für Kreditinstitute, 
Aktionärsvereinigung oder diesen gleichgestellte Personen oder 
Institutionen bestehen, vgl. §§135, 125 Abs 5 AktG. Daher bitten wir 
unsere Aktionäre, sich bezüglich der Form der Vollmachten an 
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder diesen gleichgestellte 
Personen oder Institutionen mit diesen abzustimmen.
Als besonderen Service bieten wir unseren Aktionären an, dass sie 
sich durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft 
vertreten lassen können. Soweit von der Gesellschaft benannte 
Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in jedem 
Fall Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt werden. Ohne 
diese Weisungen ist die Vollmacht unzulässig. Die 
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgemäß abzustimmen. 
Diese Vollmachten und Stimmrechtsweisungen können nur vor der 
Hauptversammlung bis spätestens Mittwoch, den 24. August 2011, 24:00 
Uhr MESZ, und nur durch Telefax oder E-Mail an folgende Adresse der 
Gesellschaft:
STÖHR & Co. AG i. L. - Aktionärsservice -
Wetschewell 2, D - 41199 Mönchengladbach
Telefonnummer: +49 (0)6428 705126, Telefaxnummer: +49 (0) 6428 705304
E-Mail: office(at)kap.de
unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Formulare, die unter 
www.stoehr-ag.de/Investor Relations/Hauptversammlung abgerufen werden
können, erteilt werden. Auch im Fall einer Bevollmächtigung des von 
der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreters ist eine 
fristgerechte Anmeldung nach den vorstehenden Bestimmungen 
erforderlich.
ANGABEN ZU DEN RECHTEN DER AKTIONÄRE
Die weitergehenden Erläuterungen und Einzelheiten über die Ausübung 
der Rechte der Aktionäre gemäß §121 Abs. 3 Ziffer 3 in Verbindung mit
§§122 Abs. 2, 126 Abs. 1, 127, 131 Abs. 1 AktG stehen den Aktionären 
von der Einberufung der Hauptversammlung an auf dem Internetportal 
der Gesellschaft unter www.stoehr-ag.de/Investor 
Relations/Hauptversammlung/Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre
zur Verfügung.
Für die Ausübung der Rechte im Einzelnen müssen folgende Fristen 
beachtet werden:
Ergänzung der Tagesordnung nach §122 Abs. 2 AktG Das Verlangen der 
Aktionäre, Gegenstände auf die Tagesordnung zu setzen und bekannt zu 
machen, muss der Gesellschaft bis spätestens Montag, den 25. Juli 
2011, 24:00 Uhr MESZ, zugehen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge nach §§126 Abs. 1, 127 AktG Nach 
§§126, 127 AktG zu behandelnde Anträge und Wahlvorschläge müssen der 
Gesellschaft bis spätestens Mittwoch, den 10. August 2011, 24:00 Uhr 
MESZ, zugehen.
Auskunftsrechte nach §131 Abs. 1 AktG Das Auskunftsrecht nach §131 
Abs. 1 AktG kann nur in der Hauptversammlung ausgeübt werden. Um die 
sachgerechte Beantwortung zu erleichtern, werden Aktionäre und 
Aktionärsvertreter, die in der Hauptversammlung Fragen stellen 
möchten, höflich gebeten, diese Fragen möglichst frühzeitig an die 
vorsehende Adresse der Gesellschaft zu übersenden. Diese Übersendung 
ist keine förmliche Voraussetzung für die Beantwortung. Das 
Auskunftsrecht bleibt hiervon unberührt.
VERÖFFENTLICHUNGEN AUF DEM INTERNETPORTAL DER GESELLSCHAFT
Folgende Unterlagen sind alsbald nach der Einberufung der 
Hauptversammlung über die Internetseite der Gesellschaft unter 
www.stoehr-ag.de/Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich:
der Inhalt dieser Einberufung, eine Erläuterung, wenn zu einem 
Gegenstand der Tagesordnung kein Beschluss gefasst werden soll, die 
der Versammlung zugänglich zu machenden Unterlagen, insbesondere   - 
der Einzelabschluss,   - der Konzernabschluss,   - der Lagebericht,  
- der Konzernlagebericht,   - der Bericht des Aufsichtsrats,   - der 
erläuternde Bericht des Abwicklers zu den Angaben nach §§289  Abs. 4 
und 5,  315 Abs. 4 HGB, für das Abwicklungsgeschäftsjahr 2010, - die 
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung, 
- die Formulare, die für die Erteilung einer Vollmacht für die 
Hauptversammlung verwendet werden können und - nähere Erläuterungen 
zu den Rechten der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung, 
Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge, Auskunftsrecht.
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der 
gleichen Internetadresse bekannt gegeben.
Gesamtzahl der Aktien Und Stimmrechte
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zum Zeitpunkt der 
Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im elektronischen
Bundesanzeiger 16.400.000,00 EUR und ist eingeteilt in 6.400.000 auf 
den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am 
Grundkapital von je 2,5625 EUR und mit einer Stimme je Stückaktie. 
Die Gesellschaft hält keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der Aktien
und Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung
im elektronischen Bundesanzeiger beträgt dementsprechend 6.400.000.
Angaben nach § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG
Die unter Tagesordnungspunkt 6 zur Wahl in den Aufsichtsrat 
vorgeschlagenen Kandidaten sind bei nachfolgend unter (i) 
aufgeführten Gesellschaften Mitglieder eines gesetzlich zu bildenden 
Aufsichtsrats und bei den unter (ii) aufgeführten Gesellschaften 
Mitglieder eines vergleichbaren in- oder ausländischen 
Kontrollgremiums von Wirtschaftsunternehmen:
1.      Claas E. Daun,
(i)     KAP Beteiligungs-AG, Fulda (Vorsitzender)
        Mehler AG, Fulda (Vorsitzender)
        Oldenburgische Landesbank AG, Oldenburg
(ii)    Steinhoff International Holdings Ltd., Johannesburg, Südafrika
        Zimbabwe Spinners & Weavers Ltd., Harare, Zimbabwe
        KAP International Holdings Ltd., Paarl, Südafrika
2.      Norbert Skipka
        (i) und (ii)    keine
3.      Michael Kranz
       (i)      KAP Beteiligungs-AG, Fulda
       (ii)     keine
4.      Karl-Georg Graf von Wedel
       (i)      KAP Beteiligungs-AG, Fulda
       (ii)     keine
5.      Dr. Phil. Dipl. Soz. Magnus Göpel
       (i) und (ii)     keine
6.      Dr. Dipl.-Phys. Dipl.-Kfm. Jürgen Kern
       (i) und (ii)     keine
BEKANNTMACHUNG DER EINLADUNG
Die Einberufung der Hauptversammlung, ihre Tagesordnung und die 
Beschlussvorschläge von Abwickler und Aufsichtsrat sind im 
elektronischen Bundesanzeiger in der gesamten Europäischen Union 
bekanntgemacht worden.
Mönchengladbach, 15. Juli 2011
STÖHR & Co. Aktiengesellschaft i. L.
Der Abwickler
Rückfragehinweis:
STÖHR & Co. AG i. L. - AKTIONÄRSSERVICE -
Wetschewell 2, D - 41199 Mönchengladbach
Telefonnummer: +49 (0)6428 705126, Telefaxnummer: +49 (0)6428 705304
E-Mail: office(at)kap.de
Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Emittent:    Stöhr & Co. AG i. L.
             Wetschewell 2
             D-41199 Mönchengladbach
Telefon:     +49 (0)2166 121 122
FAX:         +49 (0)2166 121 322
Email:       info(at)stoehr-ag.de
WWW:         http://www.stoehr-ag.de
Branche:     Textil/Bekleidung
ISIN:        DE0007277006
Indizes:     CDAX
Börsen:      Freiverkehr: Berlin, Hamburg, Stuttgart, Regulierter Markt:
             Düsseldorf, Regulierter Markt/General Standard: Frankfurt
Sprache:    Deutsch