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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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RÖDER Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft
Am Lautenstein
D - 63654 Büdingen-Wolferborn
- Wertpapier-Kenn-Nummer: 706 600 -
                              - ISIN DE0007066003 -
                                    Einladung
                        zur ordentlichen Hauptversammlung
        Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit eingeladen zur
                       Ordentlichen Hauptversammlung 2011
                  Am Freitag, dem 26. August 2011, um 10:00 Uhr
                       Im Hotel INTERCONTINENTAL FRANKFURT
             Wilhelm-Leuschner-Straße 43, D - 60329 Frankfurt /a.M.
Tagesordnung
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der RÖDER Zeltsysteme  und
        Service AG zum 31.12.2010, der den  Vorschlag  des  Vorstands  für  die
        Verwendung des Bilanzgewinns enthält, des vom Aufsichtsrat  gebilligten
        Konzernabschlusses zum 31.12.2010, des  zusammengefassten  Lageberichts
        des  Vorstands  für  die  Gesellschaft  und   den   Konzern   für   das
        Geschäftsjahr 2010, des erläuternden  Berichts  des  Vorstands  zu  den
        Angaben nach §§ 289 Absatz 4 und 5, 315 Absatz 2 Nr. 5 und Absatz 4 des
        Handelsgesetzbuches  und  des  Berichtes  des  Aufsichtsrates  für  das
        Geschäftsjahr 2010
        Der festgestellte Jahresabschluss der RÖDER Zeltsysteme und Service  AG
        zum 31.12.2010, der den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung  des
        Bilanzgewinns enthält, der vom Aufsichtsrat gebilligte Konzernabschluss
        zum 31.12.2010, der zusammengefasste Lagebericht des Vorstands für  die
        Gesellschaft  und  den  Konzern  für  das   Geschäftsjahr   2010,   der
        erläuternde Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289  Absatz  4
        und 5, 315 Absatz 2 Nr. 5 und Absatz 4 des Handelsgesetzbuches und  der
        Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010 können  vom  Tage
        der Einberufung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft und auch  im
        Internet unter www.r-zs.ag eingesehen werden.  Auf  Wunsch  wird  jedem
        Aktionär unverzüglich  und  kostenlos  eine  Abschrift  der  Unterlagen
        erteilt.   Die   vorgenannten   Unterlagen   werden   auch    in    der
        Hauptversammlung ausgelegt. Entsprechend den gesetzlichen  Bestimmungen
        erfolgt zu diesem Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung,  da  der
        Aufsichtsrat   den   vom    Vorstand    aufgestellten    Jahres-    und
        Konzernabschluss bereits gebilligt hat und  der  Jahresabschluss  damit
        festgestellt ist.
     2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns zum 31. Dezember
        2010
        Vorstand  und  Aufsichtsrat  schlagen   vor,   den   Bilanzgewinn   des
        Geschäftsjahres 2010 der RÖDER Zeltsysteme und Service AG in Höhe von
EUR
        25.820.770,21 wie folgt zu verwenden:
        Ausschüttung einer Dividende von
        EUR 3,90 je Aktie, insgesamt         EUR   3.432.000,00
        Gewinnvortrag auf neue Rechnung     EUR 22.388.770,21
                                             EUR 25.820.770,21
     3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für
        das Geschäftsjahr 2010.
        Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstandes
        im Geschäftsjahr 2010 für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
     4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
        für das Geschäftsjahr 2010.
        Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
        Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2010 für diesen Zeitraum Entlastung zu
        erteilen.
     5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011
        Der   Aufsichtsrat   schlägt   vor,   die   NEXIA    -    DHPG    GMBH,
        Wirtschaftsprüfungsgesellschaft     -      Steuerberatungsgesellschaft,
        Gummersbach, als Abschlussprüfer  für  den  Jahresabschluss  der  RÖDER
        Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft und den Konzernabschluss für
        das Geschäftsjahr 2011 zu wählen.
Unterlagen zur Hauptversammlung    Zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 
5 liegen von der Einberufung der    Hauptversammlung an in den 
Geschäftsräumen der RÖDER Zeltsysteme und Service    AG, Am 
Lautenstein, 63654 Büdingen, folgende Dokumente zur Einsichtnahme der
Aktionäre aus:
•  Jahresabschluss der RÖDER Zeltsysteme und Service AG für das
      Geschäftsjahr 2010,
   •  Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns
   •  Konzernabschluss zum 31. Dezember 2010
   •  Zusammengefasster Lage- und Konzernlagebericht der RÖDER Zeltsysteme und
      Service AG für das Geschäftsjahr 2010
   •  Erläuternder Bericht des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Absatz 4
      und 5, 315 Absatz 2 Nr. 5 und Absatz 4 des Handelsgesetzbuches
   •  Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010
   Auf Verlangen wird jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos eine  Abschrift
   der vorgenannten Unterlagen übersandt. Die  Unterlagen  werden  auch  in
der Hauptversammlung der RÖDER  Zeltsysteme  und  Service  AG  zur
Einsichtnahme ausgelegt und können auch im Internet unter www.r-zs.ag eingesehen
werden.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte
Von  den  insgesamt   ausgegebenen   880.000   nennwertlosen   Stückaktien   der
Gesellschaft sind zum Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung  880.000
Aktien teilnahme-  und  stimmberechtigt.  Jede  dieser  Aktien  gewährt  in  der
Hauptversammlung grundsätzlich eine Stimme.
Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die 
Ausübung des Stimmrechts (mit Nachweisstichtag und dessen Bedeutung)
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des  
Stimmrechts  in  der Hauptversammlung sind gemäß § 17 der Satzung  
diejenigen  Aktionäre  berechtigt, die sich mindestens sechs Tage vor
der Hauptversammlung  -  wobei  der  Tag  der Hauptversammlung und 
der Tag des Zugangs der Anmeldung nicht  mitzurechnen sind-, mithin 
bis  Freitag,  19.  August  2011,  24:00  Uhr,  bei  der Gesellschaft
angemeldet und der Gesellschaft ihren Aktienbesitz, bezogen auf den  
Beginn  des 21. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, mithin auf 
den Freitag,  05.  August 2011, 00:00 Uhr (sog. Nachweisstichtag), 
nachgewiesen haben. Die Anmeldung  muss in deutscher oder englischer 
Sprache abgefasst sein und hat in Textform (§  126b Bürgerliches 
Gesetzbuch) zu erfolgen. Der Nachweis  über  den Aktienbesitz  ist 
durch eine in Textform (§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) erstellte  
Bescheinigung des depotführenden Instituts  (in  deutscher  oder  in 
englischer  Sprache)  zu erbringen. Der Nachweis ist bei der 
Gesellschaft bis spätestens sechs  Tage  vor der Hauptversammlung - 
wobei der  Tag  der  Hauptversammlung  und  der  Tag  des Zugangs  
nicht  mitzurechnen  sind  -,  mithin  bis  Freitag,  19.  August  
2011 (Zugang), einzureichen. Anmeldungen und Nachweise über  den  
Anteilsbesitz  sind bei der Gesellschaft per Post, Telefax oder 
E-Mail  unter  folgender Anschrift,Telefax-Nummer oder E-Mail-Adresse
einzureichen:
RÖDER Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft c/o DZ Bank AG 
Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main dwpbank AG 
WASHO Einsteinring 9 85609 Aschheim-Dornach Telefax: +49 (0) 69 50 99
11 10 E-Mail: hv-eintrittskarten(at)dwpbank.de
Gemäß § 121 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 Aktiengesetz erläutern  wir  die  Bedeutung  des
Nachweisstichtags im Sinne von § 123 Abs. 3  Satz  3  Aktiengesetz
dahingehend,dass  nur  diejenigen  Personen,  die  am  Beginn  des   21.   Tages
  vor   der Hauptversammlung, also am Freitag, 05. August 2011, 00:00 Uhr,
Aktionäre  sind, bei    Erfüllung    der    weiteren     satzungsmäßigen     und
    gesetzlichen Teilnahmevoraussetzungen berechtigt sind, an der
Hauptversammlung  teilzunehmen und ihr Stimmrecht auszuüben. Mit dem
Nachweisstichtag  geht  keine  Sperre  für die Veräußerbarkeit des
Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der  (vollständigen
oder teilweisen) Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem  Nachweisstichtag  ist
für  die  Teilnahme  und  den  Umfang   des   Stimmrechts   ausschließlich   der
Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich, d.h.  Veräußerungen
von  Aktien  nach  dem  Nachweisstichtag  haben  keine  Auswirkungen   auf   die
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang  des  Stimmrechts.  Entsprechendes
gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach  dem  Nachweisstichtag.  Wer  zum
Nachweisstichtag nicht Aktionär ist, aber noch vor der  Hauptversammlung  Aktien
erwirbt, ist somit nicht teilnahme- und stimmberechtigt,  es  sei  denn,  er/sie
lässt sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen.
Nach Eingang der Anmeldung und des  Nachweises  ihres  Anteilsbesitzes  bei  der
Gesellschaft werden den  Aktionären  Eintrittskarten  für  die  Hauptversammlung
übersandt. Um den  rechtzeitigen  Erhalt  der  Eintrittskarten
sicherzustellen,bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung  des
Nachweises  ihres Anteilsbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten
Aktionäre, die nicht selbst an der Hauptversammlung teilnehmen  
möchten,  können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen 
Bevollmächtigten, auch  durch ein Kreditinstitut  oder  eine  
Aktionärsvereinigung  ausüben  lassen.  Auch  in diesen Fällen sind 
jeweils eine  fristgemäße  Anmeldung  und  der  Nachweis  des 
Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erforderlich. Bevollmächtigt  
ein  Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft einen  
oder  mehrere  von  diesen zurückweisen.
Soweit  die  Vollmacht  nicht  einem  Kreditinstitut,  einer   
Vereinigung   von Aktionären oder anderen, mit diesen gemäß § 135 
Absätze 8  und  10  Aktiengesetz gleichgestellten  Personen  oder  
Institutionen  erteilt  wird,   bedürfen   die Erteilung der 
Vollmacht, ihr Widerruf  und  der  Nachweis  der  Bevollmächtigung 
gegenüber der Gesellschaft der Textform (§ 126b Bürgerliches 
Gesetzbuch).
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann durch Vorweisen  der  
Vollmacht  bei  der Einlasskontrolle am Tag der Hauptversammlung 
geführt oder der  Gesellschaft  per Post, per Telefax oder per E-Mail
übermittelt werden:
RÖDER Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft
HV 2011
Am Lautenstein
63654 Büdingen
Telefax: +49 (0) 6049 700 - 109
E-Mail: hv2011(at)r-zs.ag
Für die Bevollmächtigung  von  Kreditinstituten,  Vereinigungen  von 
Aktionären oder diesen nach § 135 Absätze 8 und 10 Aktiengesetz  
gleichgestellten  Personen oder Institutionen genügt es, wenn die 
Vollmachtserteilung vom  Bevollmächtigten nachprüfbar  festgehalten  
wird.  Aktionäre,  die   ein   Kreditinstitut,   eine Vereinigung von
Aktionären oder eine  diesen  gemäß  §  135  Absätze  8  und  10 
Aktiengesetz gleichgestellte Person  oder  Institution  
bevollmächtigen  wollen, werden gebeten, etwaige Besonderheiten der 
Vollmachtserteilung bei  den  jeweils zu Bevollmächtigenden zu 
erfragen und sich mit diesen abzustimmen.
Des Weiteren können die Aktionäre  von  der  eingeräumten  
Möglichkeit  Gebrauch machen,   die   von   der   Gesellschaft   
benannten   Stimmrechtsvertreter   zu bevollmächtigen,  gemäß  ihren 
Weisungen  für  sie  abzustimmen.  Die  von  der Gesellschaft 
benannten Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht  im  Fall  ihrer 
Bevollmächtigung  weisungsgebunden  aus.  Neben   der   Vollmacht   
müssen   den Stimmrechtsvertretern daher Weisungen für die Ausübung 
des Stimmrechtes  erteilt werden. Die Erteilung der Vollmacht an die 
Stimmrechtsvertreter,  ihr  Widerruf und der  Nachweis  der  
Bevollmächtigung  können  vor  der  Hauptversammlung  in Textform 
(§ 126b Bürgerliches Gesetzbuch) erteilt werden.  Zur  
Bevollmächtigung der von uns benannten Stimmrechtsvertreter benötigen
die  Aktionäre  auch  dann eine  Eintrittskarte,  wenn  sie  nicht  
persönlich  an   der   Hauptversammlung teilnehmen wollen.  Diese  
dient  als  Formular  für  die  Bevollmächtigung  der 
Stimmrechtsvertreter  und  die  Erteilung  der  Stimmweisungen.  
Eintrittskarten sollten von den Aktionären möglichst frühzeitig  bei 
der  Depotbank  für  jedes Depot bestellt werden. Wir können  die  
ordnungsmäßige  Stimmrechtsausübung  nur gewährleisten, soweit die  
ausgefüllten  Vollmachtsformulare  für  die  von  uns benannten 
Stimmrechtsvertreter mit den Stimmweisungen der  Aktionäre  
spätestens am Mittwoch, dem 24. August 2011, 24:00  Uhr,  bei  der  
Gesellschaft  bei  oben genannter Postadresse,  Telefax-Nummer  oder 
E-Mail-Adresse  eingegangen  sind. Daneben wird für an der 
Hauptversammlung teilnehmende Aktionäre die  Möglichkeit bestehen, 
einem  von  der  Gesellschaft  beauftragten  Stimmrechtsvertreter  
bei Verlassen  der  Hauptversammlung  mittels  einer  auf   der   
Stimmkarte   dafür vorgesehenen Vollmacht bestimmte Weisungen für die
Ausübung des  Stimmrechts  zu erteilen.
Auch  bei  einer  Bevollmächtigung  des  von   der   Gesellschaft   
beauftragten Stimmrechtsvertreters   ist   der   frist-   und   
formgerechte   Nachweis   des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden 
Bestimmungen notwendig.
Rechte der Aktionäre nach § 122 Absatz 2, § 126  Absatz  1,  §  127  
und  §  131 Absatz 1 Aktiengesetz
Ergänzungsverlangen zur Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 
Aktiengesetz
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil  des  
Grundkapitals  oder den anteiligen Betrag von 500.000,00 EURO 
erreichen, können gemäß §  122  Absatz 2 Aktiengesetz verlangen, dass
Gegenstände  auf  die  Tagesordnung  gesetzt  und bekannt gemacht 
werden, wenn das Verlangen der Gesellschaft mindestens  30  Tage vor 
der Hauptversammlung - wobei der Tag der Hauptversammlung und  der  
Tag  des Zugangs nicht mitzurechnen sind -, mithin  bis  spätestens  
Dienstag,  26.  Juli 2011, 24:00 Uhr, zugegangen ist. Jedem neuen  
Gegenstand  muss  eine  Begründung oder eine Beschlussvorlage 
beiliegen.  Das  Verlangen  ist  schriftlich  an  den Vorstand der 
Gesellschaft zu richten.
Bitte richten Sie entsprechende Verlangen schriftlich an folgende 
Adresse:
RÖDER Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft
Vorstand
Am Lautenstein
63654 Büdingen
Die betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Absatz 2, Absatz 1 
i. V. m.  §  142 Absatz 2 Satz  2  Aktiengesetz  nachzuweisen,  dass 
sie  seit  mindestens  drei Monaten Inhaber der erforderlichen Zahl 
an Aktien sind.
Bekannt zu machende Ergänzungen der  Tagesordnung  werden  -  soweit 
sie  nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht  worden  sind 
-  unverzüglich  nach Zugang des Verlangens  im  elektronischen  
Bundesanzeiger  bekannt  gemacht  und solchen Medien zur 
Veröffentlichung  zugeleitet,  bei  denen  davon  ausgegangen werden 
kann, dass sie die  Informationen  in  der  gesamten  Europäischen  
Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der  Internetadresse  
www.r-zs.ag  bekannt gemacht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126  Absatz  
1  und  127 Aktiengesetz Aktionäre  können  Gegenanträge   gegen   
Vorschläge   von Vorstand   und/oder Aufsichtsrat  zu  bestimmten  
Punkten  der  Tagesordnung stellen  (vgl.   § 126 Aktiengesetz) sowie
Wahlvorschläge zur Wahl von Abschlussprüfern  machen  (vgl.§ 127 
Aktiengesetz). Gegenanträge müssen mit einer  Begründung  versehen  
sein; bei Wahlvorschlägen  bedarf  es  einer Begründung  nicht.  
Gegenanträge  (nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind 
ausschließlich per Post,  per  Telefax  oder per  E-Mail  an  
folgende Anschrift,  Telefax-Nummer  oder  E-Mail-Adresse   zu 
richten:
RÖDER Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft
Herrn Andreas Haggenmüller
Am Lautenstein
63654 Büdingen
Telefax: +49 (0) 6049 700 - 109
E-Mail: hv2011(at)r-zs.ag
Anderweitig  adressierte  Gegenanträge  und/oder  Wahlvorschläge  
werden   nicht berücksichtigt.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die der Gesellschaft 
unter  der vorstehend  angegebenen  Adresse  bis  spätestens  14  
Tage  vor  dem  Tag   der Hauptversammlung - wobei der Tag der 
Hauptversammlung und der  Tag  des  Zugangs nicht mitzurechnen sind 
-, also bis zum 11. August  2011,  24:00  Uhr,  zugehen, werden - 
sofern die Voraussetzungen gemäß § 126 Absatz  2  Aktiengesetz  
erfüllt sind - unverzüglich  über  die  Internetseite  www.r-zs.ag  
zugänglich  gemacht. Etwaige  Stellungnahmen  der  Verwaltung  werden
ebenfalls  auf  der  genannten Internetseite veröffentlicht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur dann gestellt,  wenn  sie  
während  der Hauptversammlung mündlich gestellt werden.  Das  Recht  
eines  jeden Aktionärs,auch ohne vorherige fristgerechte  
Übermittlung,  während  der Hauptversammlung Gegenanträge  zu  den  
verschiedenen  Tagesordnungspunkten   zu   stellen   oder 
Wahlvorschläge zu machen, bleibt unberührt.
Auskunftsrecht gemäß § 131 Absatz 1 Aktiengesetz
Jedem  Aktionär   ist   nach   § 131   Aktiengesetz   auf   Verlangen
in   der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über  Angelegenheiten
der Gesellschaft,die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft  zu  verbundenen Unternehmen sowie  die  Lage  des  
Konzerns  und  der  in  den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen
zu geben, soweit dies zur sachgemäßen Beurteilung  des Gegenstands 
der Tagesordnung erforderlich ist.
Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft.Diese  
Einberufung der  Hauptversammlung,  die   Informationen   gemäß   
§ 124a Aktiengesetz, die Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre 
nach §§ 122  Absatz 2, 126 Absatz 1, 127, 131 Absatz 1 Aktiengesetz 
sowie weitere  Informationen  im Zusammenhang  mit  der  
Hauptversammlung  stehen  auf  der   Internetseite   der Gesellschaft
unter www.r-zs.ag zur Verfügung.
Büdingen, im Juli 2011
RÖDER Zeltsysteme und Service Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
Rüdiger Blasius
Telefon: +49(0) 60 49 700 - 100
E-Mail: ruediger.blasius(at)r-zs.com
Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Emittent:    RÖDER Zeltsysteme und Service AG
             Am Lautenstein
             D-63654 Büdingen
Telefon:     +49(0)6049 700 100
Email:       info(at)r-zs.com
WWW:         http://www.r-zs.com
Branche:     Fachhandel
ISIN:        DE0007066003
Indizes:
Börsen:      Freiverkehr: Berlin, Stuttgart, München, Regulierter Markt/General
             Standard: Frankfurt
Sprache:    Deutsch