(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Aktienbewegung/Beschluss der Hauptversammlung über den Erwerb eigener
Aktien
11.07.2011
-1079500218630500
Mitteilung
gemäß
§ 65 (1a) Satz 2 AktG sowie § 82 (9) BörseG
In der am 21. Juni 2011 abgehaltenen ordentlichen Hauptversammlung 
der Rath Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Wien wurde dem Vorstand 
nachfolgende Ermächtigung erteilt:
Der Vorstand ist ermächtigt
a)      gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktienG im Ausmaß von bis zu 25 % des Grundkapitals
der Gesellschaft auf den Inhaber lautende eigene Stückaktien, wobei die
Gesellschaft jedoch nie mehr als 10% des Grundkapitals an eigenen Aktien halten
darf,
b)      während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag der
Beschlussfassung der Hauptversammlung, sohin bis zum 20.12.2013,
c)      zu einem niedrigsten Gegenwert, der höchstens 30% unter dem
durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der vorangegangenen zehn
Handelstage liegen darf, und einem höchsten Gegenwert je Aktie, der höchstens
50% über dem durchschnittlichen, ungewichteten Börseschlusskurs der
vorangegangenen zehn Handelstage liegen darf,
zu erwerben. Der Erwerb kann über die Börse, im Wege eines öffentlichen Angebots
oder auf eine sonstige gesetzlich zulässige Weise und zu jedem gesetzlich
zulässigen Zweck erfolgen. Der Vorstand ist außerdem ermächtigt, eigene Aktien
nach erfolgtem Rückerwerb ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch die
Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.
Der Vorstand ist weiteres gemäß § 65 Abs 1b iVm §§ 169 bis 171 
AktienG für die Dauer von fünf Jahren ab Beschlussfassung, sohin bis 
einschließlich 20. Juni 2016, ermächtigt, mit Zustimmung des 
Aufsichtsrates und ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung 
eigene Aktien nach erfolgtem Rückerwerb auch auf andere Art als über 
die Börse oder durch ein öffentliches Angebot zu veräußern oder zu 
verwenden, insbesondere a)      als Gegenleistung für den Erwerb von 
Unternehmen, Beteiligungen oder sonstigen Vermögenswerten und b)     
zu jedem sonstigen, gesetzlich zulässigen Zweck zu verwenden und 
hierbei auch die allgemeine Kaufmöglichkeit der Aktionäre 
auszuschließen.
Wien, Juli 2011
Der Vorstand
Rückfragehinweis:
IR-Verantwortlicher Georg Rath
Ende der Mitteilung                               euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------
Emittent:    Rath AG
             Walfischgasse 14
             A-1015 Wien
Telefon:     +43 1 513 4427-0
FAX:         +43 1 513 4428-87
Email:       info(at)rath-group.com
WWW:         www.rath-group.com
Branche:     Feuerfestmaterialien
ISIN:        AT0000767306
Indizes:     WBI, Standard Market Auction
Börsen:      Geregelter Freiverkehr: Wien
Sprache:    Deutsch