PresseKat - Der Staat kann nicht Kontrolleur und alleiniger Anbieter von Sportwetten sein

Der Staat kann nicht Kontrolleur und alleiniger Anbieter von Sportwetten sein

ID: 43854

Politiker fordert Verkauf der hessischen Lottogesellschaft

(firmenpresse) - Bonn/Frankfurt am Main – Private Glücksspiel-Angebote bleiben in Hessen verboten. Dies bestätigte erst im Januar ein Urteil des Frankfurter Landgerichts http://www.lg-frankfurt.justiz.hessen.de. Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) http://www.faz.net berichtete, gab das Gericht der Klage der staatlichen Lotterie-Treuhandgesellschaft Hessen http://www.lottohessen.de gegen den Sportwettenanbieter Happybet http://www.happybet.at mit Sitz in Klagenfurt in Österreich statt, der auch im Rhein-Main-Gebiet mit mehreren Verkaufsstellen aufgetreten war.

„Die sechste Zivilkammer des Gerichts bezieht sich dabei nach Angaben eines Sprechers nicht auf das staatliche Wettmonopol, das durch den seit Jahresbeginn geltenden neuen Glücksspiel-Staatsvertrag zementiert worden ist. Vielmehr sieht sie es als Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht an, wenn eine Firma ohne behördliche Erlaubnis in Hessen etwa Sportwetten anbietet“, so die FAZ. Unterdessen forderte der Frankfurter FDP-Bundestagsabgeordnete Hans-Joachim Otto http://www.hansjoachimotto.de den Verkauf der hessischen Lottogesellschaft: „Das Land Hessen sowie alle anderen Bundesländer können nicht zugleich Wetten anbieten und aktiv die Spielsucht bekämpfen. Der Staat sollte sich auf die Kontrolle von privaten Anbietern und die regulierte Lizenzabgabe konzentrieren, statt sich selber an dem Markt zu beteiligen. Der Glücksspielmarkt muss für private Anbieter geöffnet werden, die durch ein solches Konzessionsmodell und entsprechende Nutzungsentgelte sowie ggf. Besteuerungen dazu verpflichtet werden können, einen Teil ihrer Einnahmen zur Förderung gemeinnütziger Zwecke zu verwenden.“

Dass es absurd ist, wenn die Bundesländer zugleich Kontrolleur als auch alleiniger Anbieter von Sportwetten sind, bestätigt auch Helmut Sürtenich. Er ist Vorstand des Düsseldorfer Beteiligungsunternehmens Top-Wetten AG http://www.top-wetten-ag.de: „Selbstverständlich ist die Vernunft auf Seiten von Leuten wie Herrn Otto. Die privaten Anbieter von Sportwetten können jedoch nicht darauf warten, bis auch andere auf den Weg der Vernunft umschwenken oder bis die Europäische Kommission den Glücksspiel-Staatsvertrag in diesem Lande ausgehebelt hat. Geschäftsleute haben keine Zeit für langwierige juristische Auseinandersetzungen. Die Top-Wetten AG hat die Konsequenz gezogen, über unsere Beteiligung Wettcorner-Russland auf den osteuropäischen Märkten Präsenz zu zeigen. Und mit Betwitch haben wir eine Online-Plattform für Wetten geschaffen, die stark auf interaktive Angebote setzt. Wir sind keine Provinzler und denken nicht nur in deutschen Kategorien, sondern fokussieren uns auf die internationalen Wettmärkte, die hohe Gewinne versprechen.“




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Datum: 28.02.2008 - 12:31 Uhr
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Freigabedatum: 28.02.2008

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