(firmenpresse) - Das Bundesverfassungsgericht hat die Bestimmungen im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz zur heimlichen Online-Durchsuchung von PCs wegen Grundgesetzwidrigkeit für nichtig erklärt.
Dabei postuliert das Bundesverfassunsgericht in seinem Urteil, ähnlich wie beim Volkszählungsurteil, ein neues Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, das etwa das Telekommunikationsgeheimins und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ergänzt.
Die Diskussion um den sog. "Bundestrojaner" hat das Bewusstsein für die Risiken in Bezug auf Privatsphäre und Datensicherheit neu angefacht. Der "Schutz vor dem Bundestrojaner" ist auch Thema des Vortrags von m-privacy Geschäftsführer Roman Maczkowsky auf dem BvD-Kongress 2008.
Während heimliche Online-Durchsuchungen von PCs durch das heutige Urteil, ähnlich wie bei Eingriffen in das Telekommunikationsgeheimnis oder in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, für Strafverfolgungsbehörden nur unter strengen Auflagen möglich sind werden sich Hacker und Wirtschaftsspione weiterhin online "bedienen".
Links:
BvD-Kongress 2008: http://kongress.bvdnet.de/
Der beste Schutz vor Hackern, Wirtschaftsspionen und Bundestrojaner: TightGate-Pro-Server von m-privacy! http://www.m-privacy.de/index.php?id=tightgate_pro
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Das Unternehmen zählt heute zu den Spezialisten im Bereich innovativer IT-Sicherheitslösungen. Dabei setzt die m-privacy konsequent auf die weltweit führende TightGate™ Sicherheitstechnologie aus eigenem Hause.
Neben der Absicherung von Betriebssystemen entwickelt die m-privacy mit der TightGate™ Server-Familie benutzerfreundliche Lösungen zur hochsicheren Internetanbindung für PC-Arbeitsplätze.
Die von m-privacy entwickelten Systeme zeichnen sich durch den besonders hohen Schutz vor gezielten Angriffen, Online-Spionage und anderen Arten von unberechtigtem Zugriff aus. Dabei sind alle Systeme einfach und intuitiv zu bedienen und entsprechen allen Anforderungen des Datenschutzes.
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