PresseKat - Hinweis der Kanzlei für Studienplatzklagen Pichon&Pichon: Bewerbungsfristen für das WS 2011/12

Hinweis der Kanzlei für Studienplatzklagen Pichon&Pichon: Bewerbungsfristen für das WS 2011/12 enden an manchen Universitäten am 15. Juli

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(firmenpresse) - Noch feiern die frisch gebackenen Abiturienten ihre Bestandene Reifeprüfung, doch schon sehr bald gilt es sich zu entscheiden: Wie soll es nun weiter gehen? Für viele Abiturienten steht schon jetzt fest: Ein Studium soll die Ausbildung komplettieren. Doch dieses will gut geplant sein. Beim Weg an die Hochschule wollen Fristen eingehalten und diverse Anforderungen erbracht werden. So enden die ersten Bewerbungsfristen für Studienplätze innerhalb der festgesetzten Kapazitäten in den Fächern Human- und Zahnmedizin sowie Psychologie für das kommende Wintersemester 2011/12 an manchen Hochschulen bereits am 15. Juli 2011.

Bei Studiengängen, die zentral über die Stiftung für Hochschulzulassung vergeben werden, gilt als letztmöglicher Bewerbungstermin der 15. Juli. Dieser ist gesetzt für die frisch gebackenen Abiturienten, die ihr Abitur, die Fachhochschulreife sowie vergleichbare Abschlüsse zwischen dem 16. Januar bis einschließlich 15. Juli des laufenden Jahres erworben haben. Der Onlineantrag muss am genannten Termin spätestens bis 24 Uhr bei hochschulstart.de eingegangen sein. Dabei gilt der Zeitpunkt der Speicherung des Datensatzes.Die zentral vergebenen Fächer gehören zu den beliebtesten Studiengängen überhaupt: Studienplätze in den Bereichen Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin, Pharmazie und Psychologie werden auf diese Weise an die angehenden Studenten verteilt.

Ist die Bewerbung erst einmal unterwegs, heißt es für die meisten: Daumen drücken. Besonders in der aktuellen Bewerbungsrunde gilt es, durch einen hervorragenden Abiturdurchschnitt zu überzeugen, denn die Konkurrenz ist hart. Doppelte Abiturjahrgänge sorgen für mehr Bewerber als sonst. Das heißt: Die Zugangsvoraussetzungen steigen, der NC wird vermutlich in allen Fächern weiter anziehen. Einen alternativen Hochschulzugang stellt die außerkapazitäre Zulassung mittels einer Studienplatzklage dar.

Wer eine außerkapazitäre Zulassung anstrebt, sollte wissen: Es muss nicht unbedingt ein Ablehnungsbescheid einer Hochschule vorliegen, um eine Studienplatzklage einreichen zu können. Das bedeutet: Der Hochschulzugang über eine Klage ist auch möglich, ohne sich vorher überhaupt für ein Studium beworben zu haben. An wenigen Universitäten enden die frühen Fristen für eine Bewerbung auf außerkapazitäre Zulassung ebenfalls am 15. Juli. Eine Studienplatzklage ist aber natürlich auch nach diesem Termin noch möglich. Trotzdem: Wer jetzt schon mit dem Gedanken an eine Klage spielt, sollte die frühen Fristen auf jeden Fall wahrnehmen, damit hier später ein Klageverfahren möglich ist.





Rechtsanwalt René Pichon ist seit mehr als 35 Jahren Fachanwalt und Experte für das Hochschulrecht und hat schon vielen angehenden Akademikern den Weg an die Hochschule geebnet: "Eine Studienplatzklage stellt eine alternative Möglichkeit des Hochschulzugangs dar, wenn alle anderen Wege nicht von Erfolg gekrönt waren", sagt der Anwalt. "§ 12 des deutschen Grundgesetzes spricht einem jeden das Recht zu, seinen Arbeitsplatz oder die Ausbildungsstätte frei zu wählen", erklärt er weiter. Auf diesen Paragraphen stützen sich seine Klagen, die für viele den Sprung in eine Akademiker-Laufbahn bedeuten.

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Die in Recklinghausen ansässige Kanzlei Pichon & Pichon Rechtsanwälte betreut seit mehr als 35 Jahren erfolgreich Mandanten im Bereich des Hochschulrechts. Kopf der Kanzlei ist der Fachanwalt für Verwaltungsrecht René Pichon, der neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt auch als Notar aktiv ist.



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Datum: 30.06.2011 - 17:25 Uhr
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