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  Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
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  verantwortlich.
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Börsengang
28.06.2011
NICHT ZUR VERBREITUNG IN DEN VEREINIGTEN STAATEN, KANADA, JAPAN UND 
AUSTRALIEN
Zeichnungsfrist für Aktien der SHW AG bis zum 6. Juli 2011 verlängert
Aalen, 28. Juni 2011 - Die SHW AG hat zusammen mit den abgebenden 
Aktionären, der COMMERZBANK Aktiengesellschaft und der BNP PARIBAS 
beschlossen, die Zeichnungsfrist für die im Rahmen des beabsichtigten
Börsengangs der SHW AG angebotenen Aktien (ISIN DE000A1JBPV9 / WKN 
A1JBPV) bis zum 6. Juli 2011 zu verlängern. Die SHW AG, die 
COMMERZBANK Aktiengesellschaft und die BNP PARIBAS werden kurzfristig
einen Antrag auf Billigung eines entsprechenden Nachtrags Nr. 1 zum 
Prospekt vom 16. Juni 2011 bei der Bundesanstalt für 
Finanzdienstleistungsaufsicht stellen. Damit reagiert die SHW AG auf 
die mit der Griechenland-Krise verbundenen momentanen Unsicherheiten 
an den internationalen Kapitalmärkten. Die Zeichnungsfrist, die 
ursprünglich am 29. Juni 2011 enden sollte, endet nun am 6. Juli 2011
um 12.00 Uhr (MESZ) für Privatanleger und um 16.00 Uhr (MESZ) für 
institutionelle Anleger. Der endgültige Platzierungspreis und das 
endgültige Platzierungsvolumen sollen dementsprechend am 6. Juli 2011
festgelegt und veröffentlicht werden. Die Erstnotiz der Aktien der 
SHW AG ist für den 7. Juli 2011 geplant. Die SHW AG, die abgebenden 
Aktionäre und die Joint Global Coordinators und Joint Bookrunners 
behalten sich vor, den Angebotszeitraum zu verkürzen.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung ==========================================
====================================== Rechtlicher Hinweis: Diese 
Ad-hoc-Mitteilung ist kein Angebot zum Verkauf von Wertpapieren in 
den Vereinigten Staaten von Amerika, in Kanada, Australien, Japan 
oder anderen Jurisdiktionen, in denen ein Angebot gesetzlichen 
Beschränkungen unterliegt. Die in dieser Veröffentlichung genannten 
Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika nur mit 
vorheriger Registrierung unter den Vorschriften des U.S. Securities 
Act von 1933 in derzeit gültiger Fassung (der „Securities Act“) oder 
ohne vorherige Registrierung nur aufgrund einer Ausnahmeregelung 
verkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Vorbehaltlich bestimmter 
Ausnahmeregelungen nach dem Securities Act dürfen die in dieser 
Bekanntmachung genannten Wertpapiere in Australien, Kanada oder 
Japan, oder an oder für Rechnung von australischen, kanadischen oder 
japanischen Einwohnern, nicht verkauft oder zum Verkauf angeboten 
werden. Es findet keine Registrierung des Angebots oder des Verkaufs 
der in dieser Bekanntmachung genannten Wertpapiere gemäß den 
jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen in Kanada, Australien, und Japan
statt. In den Vereinigten Staaten von Amerika erfolgt kein 
öffentliches Angebot von Wertpapieren. Diese Ad-hoc-Mitteilung stellt
kein Angebot zum Kauf von Aktien oder anderen Wertpapieren der SHW AG
dar und ersetzt nicht den Prospekt oder etwaige Nachträge. 
Interessierte Anleger sollten ihre Anlageentscheidung bezüglich der 
in dieser Ad-hoc-Mitteilung genannten Wertpapiere ausschließlich auf 
Grundlage der Informationen aus dem von der Gesellschaft im 
Zusammenhang mit dem Angebot dieser Wertpapiere durch die 
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 16. Juni 
2011 gebilligten und veröffentlichten Prospekt einschließlich des 
Nachtrags Nr. 1 zum Prospekt vom 16. Juni 2011, der vorbehaltlich 
seiner für den 29. Juni 2011 erwarteten Billigung durch die BaFin 
voraussichtlich am 29. Juni 2011 veröffentlich wird, treffen. Der 
Prospekt sowie der Nachtrag Nr. 1 ist nach dessen Billigung durch die
BaFin bei der SHW AG (Wilhelmstraße 67, 73433 Aalen-Wasseralfingen, 
Deutschland) oder auf der Webseite www.shw.de oder bei der 
COMMERZBANK Aktiengesellschaft in Frankfurt am Main und der BNP 
PARIBAS ebenfalls in Frankfurt am Main kostenfrei erhältlich.
Rückfragehinweis:
Michael Schickling
Head of Investor Relations und Corporate Communications
Tel.: +49 (0) 7361 502 462 
E-Mail: michael.schickling(at)shw.de
Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Emittent:    SHW AG
             Wilhelmstr.  67
             D-73433 Aalen
Telefon:     +49 7361 502-1
FAX:         +49 7361 502-674
Email:       IR(at)shw.de
WWW:         http://www.shw.de
Branche:     Auto
ISIN:        DE000A1JBPV9
Indizes:
Börsen:      Zulassung beantragt: Regulierter Markt/Prime Standard: Frankfurt
Sprache:    Deutsch