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Unternehmen
28.06.2011
In dem beim Landesgericht Wiener Neustadt in Sachen Libro AG 
anhängigen Strafverfahren gegen ehemalige Vorstände der Libro AG, 
sowie gegen ehemalige Organe der UIAG wurden alle Angeklagten in 1. 
Instanz vom Vorwurf des Betruges durch eine Täuschung von Investoren 
bei der im November 1999 erfolgten Platzierung von jungen Aktien 
sowie durch den Verkauf von alten Aktien freigesprochen. Demgemäß 
wurde auch der Antrag der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt auf 
Abschöpfung der bei der UIAG durch den Verkauf von Aktien angeblich 
eingetretenen unrechtmäßigen Bereicherung abgewiesen.
Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat gegenüber allen fünf 
Angeklagten das Rechtsmittel der Strafberufung angemeldet, gegenüber 
dem Viertangeklagten, Herrn Prof. Dr. Christian Nowotny zudem das 
Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde. Dies hat zur Folge, dass die
wegen der Betrugsfakten erfolgten Freisprüche gegenüber allen 
Angeklagten - mit Ausnahme Prof. Nowotny - in Rechtskraft erwachsen 
sind.
Rückfragehinweis:
Vorstand der UIAG
DI Stefan Pierer
Tel.(Büro Wien): +43 (1) 405 97 71-0
mailto:office(at)uiag.at
Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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   Veröffentlichung der Bezugsaufforderung gemäß §§ 153 Abs. 2 iVm. 18 AktG" alt="EANS-Adhoc: TEAK HOLZ INTERNATIONAL AG / Mitteilung gemäß § 48d Abs. 1 BörseG /
Veröffentlichung der Bezugsaufforderung gemäß §§ 153 Abs. 2 iVm. 18 AktG" alt="EANS-Adhoc: TEAK HOLZ INTERNATIONAL AG / Mitteilung gemäß § 48d Abs. 1 BörseG /