Das Recht am eigenen Bild ist ein wichtiges Grundrecht. Eventfotografen befürchten Einbruch eines Geschäftszweiges !
(firmenpresse) - Wer kennt sie nicht ? Bei jeder größeren Veranstaltung stehen sie freundlich lächelnd im Eingangsbereich und fotografieren, was die Linse hergibt. Einzelaufnahmen, Gruppenauf-nahmen und Porträts , alles kein Problem .Und bevor man „Nein“ gesagt hat, ist man auf den Chip gebannt. Die Rede ist von den sogenannten „Event-Fotografen“, manchmal auch Foto-Scouts genannt.. Wunderbare Bilder von sich findet man dann nach der Veranstaltung auf einer Bilderwand und kann sie käuflich erwerben, wenn man will. Wer nun denkt, dass damit alles erledigt sei, irrt sich gewaltig. Immer mehr der Profi-Ablichter gehen nun dazu über, ohne Genehmigung die aufgenommenen Bilder ins Internet zu stellen, wo sie dann jeder ( aber wirklich auch jeder) als Papierabzug oder als digitale Datei bestellen kann und dann damit machen kann, was er will. Und genau da hört der Spaß wirklich auf. Jeder Päderast kann sich Bilder von Kindern „bestellen“ und anonym weiterverbreiten. Jeder „Spaßvogel“ kann sich Bilder eines „Opfers“ beschaffen, diese technisch bearbeiten und getarnt wieder ins Internet stellen. Und kein Abgebildeter kann etwas dagegen tun.
Genau deshalb hat der Gesetzgeber das Recht am eigenen Bild geschaffen, wonach jeder-mann bestimmen kann, was mit seinem Bild geschieht. Wer sich für die lokale Presse foto-grafieren lässt, willigt noch lange nicht ein, dann sein Bild dann auch im Internet verbreitet wird. Und wenn sich die selbst ernannten Event-Fotografen oder Fotoscouts nicht daran hal-ten wollen, müssen sie wissen, dass dies strafbar ist und erheblich zivilrechtliche Folgen haben kann, wie jüngst das Landgericht Krefeld entschieden hat. Bilder von Menschen ha-ben mindestens den gleichen Stellenwert wie Bankdaten und müssen geschützt werden.
Wer kann sonst noch unbeschwert in diese wunderbaren Dinnershows gehen, wenn man befürchten muss, hinterher vieltausendfach im Internet verbreitet zu werden.
Und wer dennoch Opfer solcher Machenschaften geworden ist, kann und muss sich zur Wehr setzen.
Mitgeteilt von RA Andreas Neuber, Hauptstrasse 19 47809 Krefeld neuber(at)pnw.de