(ots) - Einen Tag nach Veröffentlichung der
Bundesliga-Spielpläne hat die DFL Deutsche Fußball Liga
unterstrichen, dass diese urheberrechtlich geschützt sind und eine
kommerzielle Nutzung nur nach vorheriger Genehmigung möglich ist.
Diese Feststellung bezieht sich ausdrücklich nicht auf redaktionelle
Berichterstattungen beispielsweise im Fernsehen oder in Print-Medien.
"Der Spielplan stellt ein urheberrechtlich geschütztes Werk dar, da
die DFL bei seiner Erstellung eine erhebliche schöpferische Leistung
erbringt. Diese besteht insbesondere aus der Anordnung der
Begegnungen mit Blick auf verschiedenste Kriterien wie die sportliche
Ausgeglichenheit, Attraktivität für die Fans sowie Sicherheitsbelange
und der Auswahl der konkreten Spieltermine. Hierbei nutzt die DFL
einen umfassenden Gestaltungsspielraum", sagt Dr. Holger Blask,
leitender Justiziar der DFL. Die erforderliche Zustimmung zur
kommerziellen Nutzung kann Auswirkungen haben auf künftige
Verwendungen der Spielpläne beispielsweise in Bezug auf Sportwetten.
"Wir bekennen uns zur Solidarität mit dem Breitensport und zu dem
gemeinsam mit DOSB, DFB und Sporthilfe vorgelegten Modell einer
künftigen Ausgestaltung des Marktes der Sportwetten in Deutschland.
Auf diese Weise wird die Partizipation von Breiten- und Profisport an
einem staatlich regulierten Sportwettmarkt gewährleistet. Sollte
allerdings eine angemessene Teilhabe des Sports nicht zustande
kommen, sieht sich die DFL als Treuhänderin der Clubs gezwungen,
Maßnahmen zur Sicherstellung einer angemessenen Beteiligung des
Profi-Fußballs an den Umsätzen dieses Marktes zu ergreifen", erklärt
Christian Seifert, Vorsitzender der DFL-Geschäftsführung. Daher
behält sich die DFL vor, die Rechte an den Spielplänen ab Januar 2012
geltend zu machen.
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