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Hamburger Landgericht: stern darf früheren UEFA-Ermittler Boksic weiter "Hochstapler" nennen

ID: 428051

(ots) - Klares Urteil im "Uefa-Skandal": Im September 2010
hatte der stern aufgedeckt, dass die Disziplinarabteilung des
europäischen Fußball-Verbandes gegen den FC Bayern ermittelt
verbreiten, dass der deutsche Rekordmeister das Uefa-Cup-Rückspiel
gegen St. Petersburg 2008 an die Russen-Mafia verkauft habe. Der
frühere Uefa-Ermittler Robin Boksic warf dem stern daraufhin in 16
Punkten vor, die Unwahrheit zu sagen. Vor dem Hamburger Landgericht
bekam das Magazin nun vergangenen Freitag in allen 16 Punkten Recht
zugesprochen (Aktenzeichen 324 O 502/10).

Damit darf der stern Boksic weiterhin "Hochstapler" und
"Wettgauner" nennen und auch schreiben, was die Wahrheit ist: unter
anderem, dass Boksic sich immer wieder als Agent des
Bundesnachrichtendienstes ausgab, dass er behauptete, es habe
staatsanwaltschaftliche Hausdurchsuchungen bei Bayern-Vorständen
gegeben und dass Belege über Millionen-Einzahlungen auf einem
Bayern-Konto existierten.

Der stern hatte in das Verfahren Eidesstattliche Versicherungen
von Zeugen aus mehreren Ländern eingebracht, die die Darstellung des
Magazins bestätigen, dazu interne Dokumente des Weltfußball-Verbandes
Fifa und der Uefa sowie interner Unterlagen deutscher
Ermittlungsbehörden, die die Persönlichkeit Boksics eindrücklich
aufscheinen lassen. In Versicherungen an Eides Statt hatte Boksic
wiederum bestritten, die betreffenden Aussagen getätigt zu haben. Die
Richter am Hamburger Landgericht schenkten dem Münchener nun keinen
Glauben.

Nach den stern-Veröffentlichungen im Herbst 2010 hatte sich die
Uefa von Ermittler Robin Boksic getrennt und ihren Disziplinarchef
Peter Limacher suspendiert.

Gegen beide früheren Uefa-Mitarbeiter hat kürzlich und ebenfalls
auf stern-Veröffentlichungen zurück gehend das Amtsgericht Hamburg
auf Antrag der Staatsanwaltschaft Strafbefehl wegen Verleumdung




erlassen. Dieser enthält eine Geldbuße in Höhe von 150 (Boksic) bzw.
120 (Limacher) Tagessätzen á 50 Euro bzw. 100 Euro. Boksic und
Limacher wären damit vorbestraft, haben indes Einspruch eingelegt. Es
dürfte hier zum Verfahren kommen.



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Telefon 040-3703-4406


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Datum: 21.06.2011 - 12:48 Uhr
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