PresseKat - Tierhalterhaftpflichtversicherung-Vergleich

Tierhalterhaftpflichtversicherung-Vergleich

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Eigendlich geht man doch davon aus, das ein Haustier, wie ein Hund oder ein Pferd, mit in der Privaten Haftpflichtversicherung versichert ist. Das ist leider nicht so! Hier ist unbedingt eine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung von Nöten.

(firmenpresse) - Wer ein Tier hält, haftet nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches mit seinem gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Vermögen für die durch das Tier angerichteten Schäden. Näheres regelt der § 833 BGB. Einzig bei Kleintieren bis zur Größe einer Katze ist diese Haftung durch die Privathaftpflicht abgedeckt, ansonsten bedarf es einer Tierhalterhaftpflichtversicherung. Drei Bundesländer haben daher inzwischen den Abschluss der Hundehaftpflichtversicherung für die Halter sogenannter Kampfhunde gesetzlich vorgeschrieben: Berlin, Hamburg und Niedersachsen (ab 01.Juli 2011).

Warum Tierhalterhaftpflicht?
Tiere können Personen-, Sach- und Vermögensschäden anrichten, die ohne entsprechende Versicherung die Existenz des Tierhalters ruinieren könnten. Entsprechend hoch sind die Deckungen, die eine Tierhalterhaftpflichtversicherung vorsieht. Der Versicherungsschutz bezieht sich dabei auf das versicherte Tier, daher besteht er auch, wenn andere Personen als der Tierhalter selbst das Tier ausführen oder nutzen, beispielsweise mit dem eigenen Hund Gassi gehen oder mit dem eigenen Pferd reiten. Die Versicherung reguliert dabei die Schäden, die Dritten entstehen, nicht die Schäden, die dem Halter selbst entstehen können, das heißt eine Art Kaskoversicherung ist nicht enthalten. Da durch Tiere wie Kampfhunde zum Teil erhebliche Personenschäden mit Todesfolge entstehen können, haben drei Bundesländer den Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht inzwischen in den Gesetzesrang erhoben, weitere Länder könnten folgen. Doch auch ohne ein entsprechendes Gesetz sollte sich jeder Tierhalter schützen. Die Schäden entstehen sehr oft weniger durch aggressives als durch unberechenbares Verhalten der Tiere, der klassische Fall sind Verkehrsunfälle. Auch der Bereich der echten Vermögensschäden wird unterschätzt. Das sind diejenigen Vermögensschäden, die ohne einen Sachschaden entstehen, beispielsweise wenn ein Hund die Kunden eines Geschäftes verbellt und der Geschäftsinhaber daraufhin Schadenersatz fordert oder wenn ein entlaufenes Pferd den Straßenverkehr blockiert, wodurch Vermögensschäden entstehen. Wenn in solchen Fällen Schaden entsteht, leistet die Tierhalterhaftpflichtversicherung, sollte der Fall strittig sein, wehrt sie unberechtigte Forderungen ab und übernimmt damit die Funktion einer passiven Rechtsschutzversicherung.





Wer versichert Kampfhunde?
Es gibt Tierhalterhaftpflichtversicherungen, die sogenannte "Listenhunde" (Kampfhunde) aus dem Versicherungsschutz ausschließen, und es gibt Gesellschaften, bei denen die Police für diese Tiere teurer werden kann. Das ist aber nicht mehr die Regel. Dennoch lohnt sich der Online-Vergleich, wie zum Beispiel bei: Tierhalterhaftpflicht-Versicherungen.de (http://www.tierhalterhaftpflicht-versicherungen.de/). Nicht nur die Preis- und Leistungsunterschiede zwischen einzelnen Tarifen sind zum Teil erheblich, auch Sonderkonditionen werden von manchen Versicherern angeboten, zum Beispiel für Versicherungsnehmer über 40 Jahre, denen man aufgrund ihres Lebensalters eine größere Erfahrung beim Umgang mit den Tieren zutraut. Aus diesem Grund ist der Vergleich der einzelnen Gesellschaften und Tarife unerlässlich.


Die Arten der Tierhalterhaftpflichtversicherung
Für jedes Tier gibt es eine spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherung, da jeweils besondere Bedingungen gelten. Die klassischen Versicherungen richten sich an die Halter von Pferden und Hunden, Sie können jedoch jedes andere Tier speziell versichern. Als Beispiel sei die Versicherung für einen Esel genannt, die das Halten und Hüten, Flurschäden während des Weidebetriebes, private Kutschfahrten und das Reiten mit dem Esel versichert, wobei eine Deckungssumme bis 3 Millionen Euro für Sach- und Personenschäden und 200.000,- Euro für Vermögensschäden enthalten ist. Der Jahresbeitrag pro Esel kann für diese Versicherung zum Beispiel im Bereich von rund 50,- Euro liegen. Entsprechend können Sie auch ein Rind versichern, ein Muli und jedes andere Tier über der Größe einer Hauskatze. Die Tarifunterschiede ergeben sich aus den speziellen Risiken, die von einer Tierart ausgehen.

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Datum: 10.06.2011 - 14:25 Uhr
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