(ots) - Seit das Bundesversicherungsamt am 4. Mai die
Schließung der CITY BKK zum 1. Juli angeordnet hat, wurde darüber
informiert, dass der Gesetzgeber den Versicherten zum einen das freie
Wahlrecht garantiert und zum anderen die Versicherten der
Schließungskasse, medizinisch versorgt werden.
Wichtig ist jedoch, dass Versicherte ihr Wahlrecht bis zum 30.
Juni auch ausüben. Dann sind sie auf der sicheren Seite. Der sonst
eintretende Schwebezustand könnte dazu führen, dass Verzögerungen bei
der Fortsetzung von bereits laufenden Leistungen eintreten. Das BKK
System versucht deshalb, zusammen mit dem GKV-Spitzverband und den
betroffenen Krankenkassen, dies durch unbürokratische Absprachen und
Regelungen zu verhindern.
Die ärztliche Behandlung ab 1. Juli ist sichergestellt. Der
Versicherte muss sich lediglich beim Arzt mit der alten
Krankenversichertenkarte als bisheriger Versicherter der CITY BKK
ausweisen.
Wer aber bereits jetzt gewählt hat, kann am 1. Juli mit seiner
neuen Krankenversicherungskarte zum Arzt oder in die Apotheke gehen.
Falls ein Versicherter - aus welchen Gründen auch immer - es bis
zum 14. Juli versäumt hat eine Kasse zu suchen, wird er per Gesetz
durch den Arbeitgeber, Rentenversicherungsträger oder die
Bundesanstalt für Arbeit einer neuen Krankenkasse zugewiesen. Diese
zeitliche Verzögerung könnte allerdings dazu führen, dass die neue
Krankenkasse beispielsweise Geldleistungen wie Krankengeld oder
Pflegegeld frühestens im August anweisen kann.
Der einfachste und sicherste Weg ist allerdings die Wahl vor dem
1. Juli.
Heinz Kaltenbach, Geschäftsführer des BKK Bundesverbandes: "Unser
Ratschlag für alle CITY BKK-Versicherten, die sich noch nicht bei
einer neuen Kasse gemeldet haben: Kümmern Sie sich am besten gleich
nach Pfingsten darum. Sobald die von Ihnen gewählte Krankenkasse Sie
als neuen Versicherten in ihre EDV-Systeme aufgenommen hat, wird die
Belieferung mit der neuen Krankenversicherungskarte ausgelöst."
Einen Antrag auf Mitgliedschaft sowie Fragen und Antworten zum
Versi-cherungsschutz nach Kassenschließung und die Telefonnummern der
Hotlines für alle CITY BKK-Versicherten, die noch Fragen haben, sind
un-ter www.bkk.de/Versicherte zu finden.
Seit über 200 Jahren versichern und versorgen
Betriebskrankenkassen Mitarbeiter von Unternehmen und Betrieben - vom
Pförtner und der Verkäuferin über den Fließbandarbeiter und
kaufmännischen Angestellten bis zur Leitungs- und Vorstandsebene.
Seit der Einführung des freien Kassenwahlrechts haben sich immer mehr
Menschen für die BKK entschieden. Rund 13 Millionen Menschen,
einschließlich der Familienversicherten, werden heute von 120
Betriebskrankenkassen versorgt. Damit ist die BKK mit einem
Marktanteil von rund 18 Prozent die drittgrößte Kassenart.
Ihre Ansprechpartnerin:
Christine Richter,
BKK Bundesverband, Büro Berlin, Albrechtstr. 10 c, 10117 Berlin
Telefon: 030 22312-121, Telefax: 030 22312-129,
E-Mail: presse(at)bkk-bv.de
BKK Bundesverband, Kronprinzenstr. 6, 45128 Essen,
Internet-Adresse: www.bkk.de
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