PresseKat - Gibt es ein Ablesemonopol zur Heizkostenabrechnung bei Funkanlagen?

Gibt es ein Ablesemonopol zur Heizkostenabrechnung bei Funkanlagen?

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Die Freiheit bei der Ablesung und Abrechnung der Heizkostenverteiler bewahren! Das Problem ist kaum bekannt, doch wer nicht aufpasst, macht sich für lange Zeit abhängig. Messdienste bieten zu günstigen Konditionen elektronische Heizkostenverteiler, Wasserzähler oder Wärmezähler mit Funk an. Die Gefahr: Das Funk-Ablesemonopol des Anbieters bei der Heizkostenabrechnung.

(firmenpresse) - Der alte Mietvertrag für Verbrauchsmessgeräte läuft aus und der Messdienst bietet die Option der Umrüstung auf das Funksystem. Alles sehr verlocken, da die Mehrkosten gering erscheinen und die Ableser nicht mehr in die Wohnung müssen. Jeder kennt die Probleme: Man ist häufig nicht da oder man muss viel organisieren, um den Schlüssel für die Ablesezeit einer Person anzuvertrauen. Durch die moderne Funktechnologie ist dies Problem gelöst.

Doch halt! Zu welchem Preis. Zwar hat jüngst der Bundesgerichtshof die Techem-Klausel zu langen Vertragslaufzeiten gekippt, und die Verbraucherrechte gestärkt, aber eine neue Abhängigkeit entsteht mit der Einführung der Funkanlagen zur Heizkostenabrechnung. Insbesondere die Brachenführer haben ihre eigene Technologie entwickelt und können so verhindern, dass ein Wettbewerber die Ablesung (und somit auch die Heizkostenabrechnung) bei gleichen Service übernimmt. Die Funkablesung kann man weder selbst durchführen, noch an einen anderen Messdienst abgeben.

HEIZWARE geht hier einfach den verbraucherfreundlichen Weg und verwendet eine Technologie, die jedem kompetenten Messdienst zur Verfügung steht. Unabhängige deutsche Anbieter als Zulieferer garantieren Qualität. Kein Ablesemonopol sondern größte Freiheit und fairer Wettbewerb bei der Abrechnung. Von Anfang an und ohne „ewige“ Bindung an einen Mietvertrag. HEIZWARE ist ein Unternehmen der faber-zaehlt Wärmemessdienstgruppe und bietet daher Funk vom Feinsten mit Unabhängigkeit. So kann Verbraucherschutz aussehen.



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Datum: 29.01.2008 - 11:51 Uhr
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Freigabedatum: 29.01.2008

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