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Information zur Hauptversammlung ĂŒbermittelt durch euro adhoc. FĂŒr den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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27. ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG
am 9. Juni 2011
Wiener Privatbank SE
(FN 84890 p)
ISIN AT0000741301
(die "Gesellschaft")
Einladung
zur ordentlichen Hauptversammlung der Wiener Privatbank SE, die am
Donnerstag, den 9. Juni 2011, um 10:00 Uhr, Wiener Zeit, am Sitz der
Gesellschaft in der Hohenstaufengasse 5, 1010 Wien, stattfinden wird.
I. TAGESORDNUNG:
1. Vorlage des festgestellten UGB-Jahresabschlusses zum 31. Dezember
2010 samt Anhang und Lagebericht, Corporate Governance-Berichts,
IFRS-Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2010 samt Konzernanhang und
Konzernlagebericht, Gewinnverwendungsvorschlages gemÀà § 41 Abs 1
SE-Gesetz und Berichts des Verwaltungsrates gemÀà § 41 Abs 2 und 3
SE-Gesetz sowie Jahresberichts des Verwaltungsrates gemÀà § 58
SE-Gesetz.
2. Beschlussfassung ĂŒber die Verwendung des im Jahresabschluss zum
31.12.2010 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
3. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des
Verwaltungsrates fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2010.
4. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des
GeschĂ€ftsfĂŒhrenden Direktoriums fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2010.
5. Wahl des AbschlussprĂŒfers (BankprĂŒfers) fĂŒr den Jahres- und den
Konzernabschluss fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2012.
6. Beschlussfassung ĂŒber die VergĂŒtung der Mitglieder des
Verwaltungsrates der Gesellschaft fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2010.
II.Bereitstellung von Unterlagen zur Hauptversammlung
(§ 108 Abs. 3 und 4 AktG)
Ab Donnerstag, den 19. Mai 2011, liegen am Sitz der Gesellschaft,
1010 Wien, Hohenstaufengasse 5, wĂ€hrend der ĂŒblichen GeschĂ€ftszeiten
der Gesellschaft, Montag bis Donnerstag (werktags) 09:00 bis 17:00
Uhr, Wiener Zeit, Freitag (werktags) 09:00 - 15:00 Uhr, Wiener Zeit,
neben dieser Einberufung zur Hauptversammlung noch folgende
Unterlagen zur Einsicht der AktionĂ€re auf und können auch ĂŒber die
Internetseite der Gesellschaft unter www.wienerprivatbank.com
abgerufen werden:
âą UGB-Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 samt Anhang und
Lagebericht âą IFRS-Konzernabschluss zum 31. Dezember 2010 samt
Konzernanhang und Konzernlagebericht âą Corporate Governance-Bericht
gemÀà § 243b UGB âą Vorschlag des GeschĂ€ftsfĂŒhrenden Direktoriums ĂŒber
die Verwendung des Bilanzgewinns gemÀà § 41 Abs 1 SE-Gesetz ⹠Bericht
des Verwaltungsrates gemÀà § 41 Abs 2 und 3 SE-Gesetz ⹠Bericht des
Verwaltungsrates gemÀà § 58 SE-Gesetz ⹠BeschlussvorschlÀge gemÀà §
108 Abs 1 AktG zu allen Tagesordnungspunkten âą Transparenzangaben
gemÀà § 270 Abs 1 1a UGB zu Tagesordnungspunkt 5 âą Formulare fĂŒr die
Erteilung und fĂŒr den Widerruf einer Vollmacht gemÀà § 114 AktG
III. Hinweis auf die Rechte der AktionÀre (§§ 109, 110, 118 AktG)
Beantragung auf ErgÀnzung der Tagesordnung: GemÀà § 62 Abs 1 SEG iVm
§ 109 AktG können AktionĂ€re, deren Anteile zusammen fĂŒnf von Hundert
des Grundkapitals erreichen, und die nachweisen, dass sie seit
mindestens 3 Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind,
schriftlich verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der
Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn das
Verlangen spÀtestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin
spÀtestens am 19. Mai 2011, an die Adresse Wiener Privatbank SE,
Hohenstaufengasse 5, 1010 Wien, zu Handen Herrn Ing. Herbert Trimmel,
zugeht. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt BegrĂŒndung beiliegen. Zum Nachweis der
AktionĂ€rseigenschaft genĂŒgt bei depotverwahrten Inhaberaktien die
Vorlage einer DepotbestÀtigung gemÀà § 10a AktG, in der bestÀtigt
wird, dass die antragstellenden AktionÀre seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung ununterbrochen Inhaber der Aktien sind und
die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Àlter als
sieben Tage sein darf. Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien ist
anstelle der DepotbestÀtigung gemÀà § 10a AktG eine entsprechende
schriftliche BestÀtigung eines Notars beizubringen.
BeschlussvorschlÀge von AktionÀren: GemÀà Art 53 SE-V0 iVm § 110 AktG
können AktionÀre, deren Anteile zusammen eins von Hundert des
Grundkapitals erreichen, zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform
oder Schriftform VorschlĂ€ge zur Beschlussfassung ĂŒbermitteln und
verlangen, dass diese VorschlÀge zusammen mit den Namen der
betreffenden AktionĂ€re, der anzuschlieĂenden BegrĂŒndung und einer
allfĂ€lligen Stellungnahme des GeschĂ€ftsfĂŒhrenden Direktoriums oder
des Verwaltungsrates auf der Internetseite der Gesellschaft
zugÀnglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen der Gesellschaft
spÀtestens am siebten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin
spÀtestens am 30. Mai 2011 per Post an der Adresse Wiener Privatbank
SE, Hohenstaufengasse 5, 1010 Wien, oder per Telefax +43 1 534
31-710, jeweils zu Handen Herrn Ing. Herbert Trimmel zugeht. Bei
einem Vorschlag zur Wahl eines Verwaltungsratsmitglieds tritt an die
Stelle der BegrĂŒndung die ErklĂ€rung der vorgeschlagenen Person gemĂ€Ă
§ 87 Abs 2 AktG. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen
BegrĂŒndung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.
Zum Nachweis der AktionĂ€rseigenschaft genĂŒgt bei depotverwahrten
Inhaberaktien die Vorlage einer DepotbestÀtigung gemÀà § 10a AktG,
die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht Àlter als
sieben Tage sein darf. Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien ist
anstelle der DepotbestÀtigung gemÀà § 10a AktG eine entsprechende
schriftliche BestÀtigung eines Notars beizubringen.
Auskunftsrecht: GemÀà § 118 AktG steht jedem AktionÀr in der
Hauptversammlung das Auskunftsrecht ĂŒber Angelegenheiten der
Gesellschaft zu, soweit dies zur sachgemĂ€Ăen Beurteilung eines
Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Das Auskunftsrecht erstreckt
sich auch auf die rechtlichen und geschÀftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des
Konzerns (Konzernabschluss) sowie der in den Konzernabschluss
einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit
sie nach vernĂŒnftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen
Nachteil zuzufĂŒgen, oder ihre Erteilung strafbar wĂ€re. Ăberdies darf
die Auskunft verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der
Gesellschaft in Form von Frage und Antwort ĂŒber mindestens sieben
Tage vor Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugÀnglich war.
Fragen, deren Beantwortung einer lÀngeren Vorbereitungszeit bedarf,
mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der
Hauptversammlung schriftlich an die Gesellschaft ĂŒbermittelt werden.
IV. Teilnahmeberechtigung und Nachweisstichtag (§ 111 AktG) Gem. Art
53 SE-VO iVm § 111 Abs 1 AktG sowie der Satzung der Gesellschaft
richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung
und zur AusĂŒbung der AktionĂ€rsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, nach dem Anteilsbesitz am
Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung
(Nachweisstichtag), sohin nach dem Anteilsbesitz am
Montag, den 30. Mai 2011, 24:00 Uhr (Wiener Zeit).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Nachweisstichtag AktionÀr ist und dies der Gesellschaft
nachweisen kann.
Bei depotverwahrten Inhaberaktien genĂŒgt fĂŒr den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag die Vorlage einer
DepotbestÀtigung gemÀà § 10a AktG, die der Gesellschaft spÀtestens am
6. Juni 2011 zugehen muss und zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht Àlter als sieben Tage sein darf. Die
DepotbestÀtigung muss sich auf den Nachweisstichtag beziehen. Die
DepotbestĂ€tigung ist von einem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des EuropÀischen Wirtschaftraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat die in § 10a Abs 2
AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten. FĂŒr die DepotbestĂ€tigung ist
die Einhaltung der Schriftform erforderlich. DepotbestÀtigungen
werden in deutscher und in englischer Sprache entgegengenommen.
Der Nachweis fĂŒr nicht depotverwahrte Inhaberaktien erfolgt durch
eine § 10a Abs 2 AktG inhaltlich entsprechende BestÀtigung eines
öffentlichen Notars (BesitzbestÀtigung), die der Gesellschaft
spÀtestens am 6. Juni 2011 zugehen muss und zum Zeitpunkt der Vorlage
bei der Gesellschaft nicht Àlter als sieben Tage sein darf.
Die BestÀtigungen muss einer der folgend genannten Adressen zu gehen:
per Post: Wiener Privatbank SE, Hohenstaufengasse 5, 1010 Wien,
per Telefax: +43 1 534 31-710
jeweils zu Handen Herrn Ing. Herbert Trimmel
GemÀà § 262 Abs 20 AktG nimmt die Gesellschaft DepotbestÀtigungen
gemÀà § 111 Abs 1 und Abs. 2 AktG zurzeit nicht ĂŒber ein
international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz
der Kreditinstitute (SWIFT) entgegen. Stattdessen wird bis auf
weiteres als elektronischer Kommunikationsweg das Telefax mit der
oben genannten Telefaxnummer eröffnet.
V. Vertretung durch BevollmÀchtigte (§§ 113 f. AktG):
Jeder AktionÀr, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht, eine natĂŒrliche oder juristische Person zum
Vertreter zu bestellen, die im Namen des AktionÀrs an der
Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte hat wie der AktionÀr,
den diese Person vertritt. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied
des Verwaltungsrates oder des GeschĂ€ftsfĂŒhrenden Direktoriums darf
das Stimmrecht als BevollmĂ€chtigter nur ausĂŒben, soweit der AktionĂ€r
eine ausdrĂŒckliche Weisung ĂŒber die AusĂŒbung des Stimmrechts zu den
einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die Vollmacht muss einer
bestimmten Person erteilt werden. Die Vollmacht muss zumindest in
Textform gemÀà § 13 Abs. 2 AktG erteilt werden; ein Widerruf bedarf
ebenfalls zumindest der Textform. FĂŒr die Erteilung der Vollmacht und
deren Widerruf ist zwingend das auf der Internetseite der
Gesellschaft unter www.wienerprivatbank.com zur VerfĂŒgung gestellte
Formular, das auch die Erteilung einer beschrÀnkten Vollmacht
ermöglicht, zu verwenden. Die Vollmacht bzw deren Widerruf muss der
Gesellschaft ĂŒbermittelt und von dieser aufbewahrt werden.
Es wird gebeten, die Vollmacht bzw deren Widerruf entweder bei der
Registrierung am Einlass der Hauptversammlung vorzulegen oder vorab
per Post : Wiener Privatbank SE, Hohenstaufengasse 5, 1010 Wien, oder
per Telefax: +43 1 534 31 - 710 jeweils zu Handen Herrn Ing. Herbert
Trimmel zu ĂŒbermitteln, wobei die Vollmacht bzw deren Widerruf bei
den zwei zuletzt genannten Kommunikationsformen (Ăbermittlung per
Post oder Telefax) jedenfalls bis 8. Juni 2011, 17:00 Uhr, Wiener
Zeit, bei der Gesellschaft einlangen muss.
Hat der AktionĂ€r seinem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, genĂŒgt es, wenn dieses zusĂ€tzlich zur DepotbestĂ€tigung die
ErklÀrung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
GemÀà § 262 Abs 20 AktG nimmt die Gesellschaft ErklÀrungen gemÀà §
114 Abs 1 vierter Satz AktG zurzeit nicht ĂŒber ein international
verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der
Kreditinstitute (SWIFT) entgegen. Stattdessen wird bis auf weiteres
als elektronischer Kommunikationsweg das Telefax mit der oben
genannten Telefaxnummer eröffnet.
Die AktionÀre werden darauf hingewiesen, dass sie auch bei der
Erteilung einer Vollmacht die Teilnahmevoraussetzungen, wie sie unter
"Teilnahmeberechtigung und Nachweisstichtag (§ 111 AktG)" beschrieben
sind, zu erfĂŒllen haben.
VI. Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der
Einberufung (§ 106 Z 9 AktG, § 83 Abs 2 Z 1 BörseG)
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung betrÀgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 9.706.697,06 und ist in 4.276.078
StĂŒckaktien zerlegt, von denen jede am Grundkapital im gleichen
AusmaĂ beteiligt ist. Jede StĂŒckaktie gewĂ€hrt das Recht auf eine
Stimme in der Hauptversammlung. Per 10. Mai 2011, Handelsschluss der
Wiener Börse, besaà die Gesellschaft 6.604 eigene Aktien, die kein
Stimmrecht vermitteln, sodass unter BerĂŒcksichtigung dieser eigenen
Aktien aktuell 4.269.474 Stimmrechte bestehen.
Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die AktionÀre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden und einen amtlichen
Lichtbildausweis (Reisepass, FĂŒhrerschein oder Personalausweis) zur
IdentitÀtsfeststellung mitzubringen.
Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 09:30 Uhr, Wiener
Zeit.
Die Gesellschaft behÀlt sich das Recht vor, die IdentitÀt der zur
Versammlung erschienen Personen festzustellen. Sollte eine
IdentitÀtsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass
verweigert werden.
Wien, im Mai 2011
Der Verwaltungsrat
der Wiener Privatbank SE
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Wiener Privatbank SE
Hohenstaufengasse 5
A-1010 Wien
Telefon: +43-1-534 31-0
FAX: +43-1-534 31-710
Email: office(at)wienerprivatbank.com
WWW: www.wienerprivatbank.com
Branche: Finanzdienstleistungen
ISIN: AT0000741301
Indizes: WBI, Standard Market Auction
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch
ots Originaltext: Wiener Privatbank SE
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
RĂŒckfragehinweis:
Wiener Privatbank SE
Ing. Herbert Trimmel, Investor Relations
T: +43 1 534 31-0
E: herbert.trimmel(at)wienerprivatbank.com
Metrum Communications
Mag. (FH) Roland Mayrl
T: +43 1 504 69 87-331
E: r.mayrl(at)metrum.at
Branche: Finanzdienstleistungen
ISIN: AT0000741301
WKN: 074130
Index: WBI, Standard Market Auction
Börsen: Wien / Amtlicher Handel