PresseKat - Urteil: Nebenkosten-Abschlag bei nicht genutztem Garagenstellplatz

Urteil: Nebenkosten-Abschlag bei nicht genutztem Garagenstellplatz

ID: 401051

Urteil: Nebenkosten-Abschlag bei nicht genutztem Garagenstellplatz

(pressrelations) - 6. Mai 2011. Verfügen einige Mieter eines Wohnhauses über keinen Stellplatz in der gemeinsamen Tiefgarage, steht ihnen bei der jährlichen Nebenkostenabrechnung ein Abschlag von in der Regel zehn Prozent zu. Darauf hat das Landgericht Itzehoe in einem Urteil bestanden (Az. 9 S 96/09).

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, hatte eine Bewohnerin bei Abschluss des Mietvertrages auf den ihr eigentlich zustehenden Tiefgaragenplatz verzichtet. Daraufhin vermietete der Hausbesitzer diesen Stellplatz anderweitig. Trotzdem berechnete er der Mieterin ohne Stellplatz die jährlichen Betriebskosten nach dem gleichen Wohnquadratmeter-Schlüssel wie allen anderen Hausbewohnern - ohne separate Berücksichtigung der Tiefgaragennutzung.

Schließlich würden, argumentierte der Vermieter, durch die Abstellflächen im Keller ja auch keine wirklichen Mehrkosten bei der Unterhaltung des Hauses entstehen. Ob sich unter dem Haus eine Tiefgarage befindet oder nicht, sei etwa für die Kosten der Beseitigung des Niederschlagswassers so gut wie irrelevant.

Das sah das Gericht anders. Entscheidend sei nicht, ob durch das Vorhandensein der Tiefgarage merkliche Mehrkosten anfallen, die es ohne Tiefgarage möglicherweise nicht gäbe. Denn das ändere nichts an der grundsätzlichen Tatsache, dass die Inhaber von Stellplätzen hiervon einen zusätzlichen Nutzen haben.

Die Nebenkosten können dann nicht mehr vollständig auf alle Wohnraummieter gleichmäßig umgelegt werden. Verteilt der Vermieter von sich aus keinerlei Kostenanteile separat auf die Garagenplätze, hat die Bestimmung des angemessen Anteils durch das Gericht zu erfolgen.


Kontakt:
Redaktion Auto-Medienportal.Net
Enzer Straße 83
31655 Stadthagen
workTel.: +49(0)5721 9383988
Fax: +49(0)5721 92175
E-Mail: newsroom(at)auto-medienportal.net



Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Porsche-Vorzugsaktionäre erhalten Dividende von 50 Eurocent Jaguar baut den C-X75 als Hybrid-Supersportwagen
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 06.05.2011 - 22:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 401051
Anzahl Zeichen: 2132

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Urteil: Nebenkosten-Abschlag bei nicht genutztem Garagenstellplatz"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Auto-Medienportal.Net (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Ade VW Kombi: Letzter Aufruf für einen Klassiker ...

Jetzt ist Schluss: Volkswagen bringt in Brasilien diesen Monat die letzten 600 Exemplare des Kombi auf den Markt, wie der dortige und noch auf dem T2 basierende Bulli heißt. Zum Abschied gibt es die Sonderserie "Last Edition". Der seit d ...

Westeuropa nimmt wieder Fahrt auf ...

Im Juli erhöhten sich die Pkw-Neuzulassungen in Westeuropa um gut vier Prozent auf 954 300 Einheiten. Nach April ist das der zweite Wachstumsmonat in diesem Jahr. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) sieht darin eine Bestätigung der für die ...

Volkswagen nimmt neues Motorenwerk in China in Betrieb ...

Volkswagen hat heute das erste von sieben neuen Werken in China in Betrieb genommen. In der Fabrik des Joint Ventures Volkswagen FAW Engine in Changchun wird die neueste Generation der EA888-Motoren vom Band laufen. Das Werk in direkter Nachbarscha ...

Alle Meldungen von Auto-Medienportal.Net