(ots) - Trotz des heutigen Urteils des Berliner
Sozialgerichts ist der Deutsche Apothekerverband (DAV) sehr
zuversichtlich, dass das Landessozialgericht (LSG) Berlin in der
nächsten Instanz erneut zugunsten der Schiedsstelle urteilt und damit
den geltenden Zwangsabschlag der Apotheken an die Krankenkassen in
Höhe von 1,75 Euro je Packung bestätigt.
"Bekanntlich hatte das Landessozialgericht seinerzeit das Urteil
des Sozialgerichts Berlin aufgehoben und überdies eine sofortige
Vollziehung des neuen Abschlags angeordnet", sagt DAV-Vorsitzender
Fritz Becker. "Wir gehen davon aus, dass das LSG seiner damals wie
heute zutreffenden Rechtsprechung treu bleibt und damit möglichst
bald für die mehr als 21.400 deutschen Apotheken Gewissheit und
Planungssicherheit herrscht."
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