PresseKat - EANS-Hauptversammlung: Unternehmens Invest AG / Einladung zur Hauptversammlung

EANS-Hauptversammlung: Unternehmens Invest AG / Einladung zur Hauptversammlung

ID: 391176

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Information zur Hauptversammlung ĂŒbermittelt durch euro adhoc. FĂŒr den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Unternehmens Invest Aktiengesellschaft, Wels

Einladung

zu der am Donnerstag, den 19. Mai 2011, um 15.00 Uhr,
in 1010 Wien, Strauchgasse 3,
im Reitersaal der Oesterreichischen Kontrollbank AG, stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung
der AktionÀre der
Unternehmens Invest Aktiengesellschaft


T a g e s o r d n u n g

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes des
Vorstandes und Vorlage des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichtes und
des Corporate-Governance-Berichtes jeweils fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2009/10
mit dem Bericht des Aufsichtsrates ĂŒber das GeschĂ€ftsjahr 2009/10
2. Beschlussfassung ĂŒber die Verwendung des im Jahresabschluss zum 30.09.2010
ausgewiesenen Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates
fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2009/10
4. Beschlussfassung ĂŒber die VergĂŒtung des Aufsichtsrates fĂŒr das
GeschÀftsjahr 2009/10
5. Wahl des AbschlussprĂŒfers fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 1. Oktober 2010 bis 30.
September 2011

Einsichtnahmemöglichkeiten der AktionĂ€re gemĂ€ĂŸ § 108 Abs 3 bis 5 AktG
(§ 106 Z 4 AktG):

Die Unterlagen gemĂ€ĂŸ § 108 Abs 3 bis 5 AktG liegen ab dem 21.
Tag vor der Hauptversammlung, sohin ab 28.04.2011, am Sitz der
Gesellschaft zur Einsicht der AktionÀre auf und sind die
Informationen gemĂ€ĂŸ § 108 Abs 4 AktG auf der Internetseite der




Gesellschaft www.uiag.at unter Investor Relations abrufbar.
Weiters sind auf der Internetseite der Gesellschaft die
Formulare fĂŒr die Erteilung und fĂŒr den Widerruf einer Vollmacht
gemĂ€ĂŸ § 114 AktG zugĂ€nglich.

Hinweis auf die Rechte der AktionÀre nach den §§ 109, 110 und 118
AktG (§ 106 Z 5 AktG):

GemĂ€ĂŸ § 109 AktG können AktionĂ€re, deren Anteile zusammen fĂŒnf von
Hundert des Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen,
dass Punkte auf die Tagesordnung der nÀchsten Hauptversammlung
gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
BegrĂŒndung beiliegen. Die Antragsteller mĂŒssen seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sein. Das
AktionÀrsverlangen muss der Gesellschaft spÀtestens am 21. Tag vor
der Hauptversammlung, sohin spÀtestens am 28.04.2011, zugehen.

GemĂ€ĂŸ § 110 AktG können AktionĂ€re, deren Anteile zusammen eins von
Hundert des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem
Punkt der Tagesordnung in Textform VorschlÀge zur Beschlussfassung
ĂŒbermitteln und verlangen, dass diese VorschlĂ€ge zusammen mit
den Namen der betreffenden AktionĂ€re, der anzuschließenden
BegrĂŒndung und einer allfĂ€lligen Stellungnahme des Vorstands oder
des Aufsichtsrates auf der Internetseite der Gesellschaft
zugÀnglich gemacht werden. Das Verlangen ist beachtlich, wenn
es der Gesellschaft spÀtestens am siebenten Werktag vor der
Hauptversammlung, sohin spÀtestens am 10.05.2011, zugeht. Bei
einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die
Stelle der BegrĂŒndung die ErklĂ€rung der vorgeschlagenen Person
gemĂ€ĂŸ § 87 Abs 2 AktG.

GemĂ€ĂŸ § 118 AktG ist jedem AktionĂ€r auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft ĂŒber Angelegenheiten der Gesellschaft
zu geben, soweit sie zur sachgemĂ€ĂŸen Beurteilung eines
Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf
verweigert werden, soweit sie nach vernĂŒnftiger unternehmerischer
Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen
Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufĂŒgen, oder ihre
Erteilung strafbar wÀre. Die Auskunft darf auch verweigert werden,
soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von
Frage und Antwort ĂŒber mindestens sieben Tage vor Beginn der
Hauptversammlung durchgehend zugÀnglich war.

Die Rechte der AktionÀre, die an die Innehabung von Aktien
wĂ€hrend eines bestimmten Zeitraums geknĂŒpft sind, können nur
ausgeĂŒbt werden, wenn der Nachweis der AktionĂ€rseigenschaft im
jeweils relevanten Zeitraum durch eine DepotbestĂ€tigung gemĂ€ĂŸ
§ 10 a AktG erbracht wird. Weitergehende Informationen ĂŒber die
Rechte der AktionĂ€re gemĂ€ĂŸ §§ 109, 110 und 118 AktG finden sich
auch auf der Internetseite der Gesellschaft www.uiag.at unter
Investor Relations.

Fragen, deren Beantwortung einer lÀngeren Vorbereitungszeit bedarf,
mögen zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der
Hauptversammlung schriftlich an die Gesellschaft gerichtet
werden. AntrÀge und Fragen sind an die Gesellschaft per Post
(Am Hof 4, 1010 Wien), per Telefax (+43 (0) 1/405 97 71- 9) oder
per E-Mail (andrea.salchenegger(at)uiag.at) zu Handen von Frau
Andrea Salchenegger zu ĂŒbermitteln.

Nachweisstichtag und Voraussetzungen fĂŒr die Teilnahme an der
Hauptversammlung (§ 106 Z 6 und 7 AktG):

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
AusĂŒbung der AktionĂ€rsrechte richtet sich nach dem Anteilsbesitz am
Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung
(Nachweisstichtag), sohin nach dem Anteilsbesitz am 09.05.2011,
24:00 Uhr Wiener Zeit. AktionÀre, die an der Hauptversammlung
teilnehmen und AktionĂ€rsrechte ausĂŒben wollen, mĂŒssen ihren
Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag gegenĂŒber der Gesellschaft
nachweisen.

FĂŒr den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag
genĂŒgt bei depotverwahrten Inhaberaktien eine DepotbestĂ€tigung
gemĂ€ĂŸ § 10a AktG, die der Gesellschaft spĂ€testens am dritten
Werktag vor der Hauptversammlung, sohin spÀtestens am
16.05.2011, zugehen muss. Die DepotbestÀtigung ist vom
depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
EuropÀischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen. Die DepotbestÀtigung hat mindestens die in § 10a
Abs 2 AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten. Soll durch die
DepotbestÀtigung der Nachweis der gegenwÀrtigen Eigenschaft als
AktionĂ€r gefĂŒhrt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei
der Gesellschaft nicht Àlter als sieben Tage sein. Die
DepotbestÀtigung bedarf der Schriftform. DepotbestÀtigungen
werden in deutscher und in englischer Sprache
entgegengenommen.

FĂŒr nicht depotverwahrte Inhaberaktien genĂŒgt zum Nachweis die
schriftliche BestÀtigung eines Notars, die der Gesellschaft
spÀtestens am dritten Werktag vor der Hauptversammlung, sohin
spÀtestens am 16.05.2011, zugehen muss.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag muss der
Gesellschaft spÀtestens am dritten Werktag vor der
Hauptversammlung, sohin spÀtestens am 16.05.2011, per Post (Am Hof
4, 1010 Wien), per Telefax (+43 (0) 1/405 97 71-9) oder per E-Mail
(andrea.salchenegger(at)uiag.at) zu Handen von Frau Andrea

Salchenegger zugehen. Die Gesellschaft nimmt DepotbestÀtigungen und ErklÀrungen
gemĂ€ĂŸ § 114 Abs 1 vierter Satz AktG entgegen § 10a Abs 3 zweiter Satz AktG
nicht ĂŒber ein international verbreitetes, besonders gesichertes
Kommunikationsnetz der Kreditinstitute, dessen Teilnehmer eindeutig
identifiziert werden können, entgegen (§ 262 Abs. 20 AktG).

Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters (§ 106 Z 8 AktG):

Jeder AktionÀr, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht, eine natĂŒrliche oder juristische Person zum
Vertreter zu bestellen. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied
des Vorstands oder des Aufsichtsrats darf das Stimmrecht als
BevollmĂ€chtigter nur ausĂŒben, soweit der AktionĂ€r eine
ausdrĂŒckliche Weisung ĂŒber die AusĂŒbung des Stimmrechts zu den
einzelnen Tagesordnungspunkten erteilt hat. Die Vollmacht muss
einer bestimmten Person erteilt werden. Die Textform ist
jedenfalls ausreichend. Hat der AktionĂ€r seinem depotfĂŒhrenden
Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so genĂŒgt es, wenn
dieses zusÀtzlich zur DepotbestÀtigung die ErklÀrung abgibt, dass
ihm Vollmacht erteilt wurde.

FĂŒr die Erteilung einer Vollmacht ist zwingend das auf der
Internetseite der Gesellschaft www.uiag.at unter Investor
Relations zur VerfĂŒgung gestellte Formular, das auch die Erteilung
einer beschrÀnkten Vollmacht ermöglicht, zu

verwenden. Die Vollmacht muss der Gesellschaft ĂŒbermittelt und von dieser
aufbewahrt werden. Vollmachten können an die Gesellschaft per Post (Am Hof 4,
1010 Wien), per Telefax (+43 (0) 1/405 97 71-9) oder per E-Mail
(andrea.salchenegger(at)uiag.at) zu Handen von Frau Andrea Salchenegger
ĂŒbermittelt werden. Die Gesellschaft nimmt DepotbestĂ€tigungen und ErklĂ€rungen
gemĂ€ĂŸ § 114 Abs 1 vierter Satz AktG entgegen § 10a Abs 3 zweiter Satz AktG
nicht ĂŒber ein international verbreitetes, besonders gesichertes
Kommunikationsnetz der Kreditinstitute, dessen Teilnehmer eindeutig
identifiziert werden können, entgegen (§ 262 Abs. 20 AktG). Die vorstehenden
Vorschriften ĂŒber die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemĂ€ĂŸ fĂŒr den Widerruf
der Vollmacht.

Gesamtanzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung (§
106 Z 9 AktG und § 83 Abs 2 Z 1 BörseG):

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung betrÀgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 29.080.000,00 und ist in 4.000.000 StĂŒckaktien zerlegt. Das
Stimmrecht entspricht dem Nennwert der Aktien. Die Gesellschaft hÀlt zum
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Es
bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.

Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die
AktionÀre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Ort
derselben einzufinden. Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab
14:30 Uhr.

Wels, im April 2011 Der Vorstand

Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Unternehmens Invest AG
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RĂŒckfragehinweis:

Vorstand der UIAG
DI Stefan Pierer
Tel.(BĂŒro Wien): +43 (1) 405 97 71-0
mailto:office(at)uiag.at

Branche: Finanzdienstleistungen
ISIN: AT0000816301
WKN: 882788
Index: WBI, mid market
Börsen: Wien / Geregelter Freiverkehr

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Datum: 20.04.2011 - 09:47 Uhr
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