(ots) - Der Vorstand des Ligaverbandes hat sich im
Rahmen seiner heutigen Sitzung intensiv mit dem Antrag der DSC
Arminia Bielefeld GmbH & Co. KGaA auf Inanspruchnahme des
Sicherungsfonds beschäftigt. Das Gremium beschloss nach eingehender
Abwägung aller vorliegenden Fakten und unter Berücksichtigung der
Rechtslage, zusätzliche Informationen und Unterlagen des Clubs
kurzfristig anzufordern.
Zweck des Sicherungsfonds ist es, kurzfristig Liquiditätsengpässe
zu überbrücken, um im Interesse aller Lizenzclubs den Spielbetrieb
nicht zu gefährden. Der Sicherungsfonds wurde von der
Generalversammlung des Ligaverbandes am 31. Juli 2004 beschlossen. Er
ist als Anhang VIII Teil der Lizenzierungsordnung. Hinweis: Die
Lizenzierungsordnung inklusive aller Anhänge finden Sie im Internet
auf www.bundesliga.de/de/dfl/interna unter dem Punkt Ligastatut.
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