PresseKat - Gemeinschaftspraxen: Vorsicht vor der Haftung

Gemeinschaftspraxen: Vorsicht vor der Haftung

ID: 388718

Wer einer Gemeinschaftspraxis als neuer Gesellschafter beitritt, haftet auch fĂŒr Altverbindlichkeiten. Schutz vor HonorarrĂŒckforderungen bieten nur die richtigen VertrĂ€ge.

(PresseBox) - Bei einem geplanten Zusammenschluss mehrerer Ärzte stellt sich die Frage, welche haftungsrechtlichen Konsequenzen die unterschiedlichen Kooperationsformen mit sich bringen. Je nachdem ob eine Gemeinschaftspraxis beziehungsweise BerufsausĂŒbungsgemeinschaft (BAG) in Form einer GbR oder einer Partnerschaftsgesellschaft gegrĂŒndet wird oder aber eine Praxisgemeinschaft gewĂ€hlt wird, ergeben sich unterschiedliche Folgen hinsichtlich der Haftung.
Wechsel im Mitgliederverband
Bei einer Gemeinschaftspraxis haften die Gesellschafter im AußenverhĂ€ltnis zu Patienten, KassenĂ€rztlicher Vereinigung (KV) und anderen Vertragspartnern als Gesamtschuldner. ?Lediglich im InnenverhĂ€ltnis, also unter den Gesellschaftern, kann eine sogenannte Haftungsfreistellung vereinbart werden?, mahnt Isabel Wildfeuer, RechtsanwĂ€ltin bei Ecovis. DarĂŒber hinaus ist die Gemeinschaftspraxis als sogenannte Außen-GbR rechtsfĂ€hig, soweit sie am Rechtsverkehr teilnimmt. Ein Wechsel im Mitgliederbestand hat dadurch keine Auswirkungen auf die von der Gesellschaft abgeschlossenen RechtsverhĂ€ltnisse. Mietvertrag und LeasingvertrĂ€ge der GbR etc. bestehen auch bei VerĂ€nderungen in der Person der Gesellschafter innerhalb der Gemeinschaftspraxis unverĂ€ndert fort.
?Dementsprechend haftet eine vertragsĂ€rztliche Gemeinschaftspraxis gegenĂŒber der KassenĂ€rztlichen Vereinigung bei HonorarrĂŒckforderungen auch unabhĂ€ngig vom Wechsel ihrer Mitglieder?, erklĂ€rt Wildfeuer. ?Die Gemeinschaftspraxis ist nĂ€mlich selbst GlĂ€ubiger der Honorarforderung gegenĂŒber der KassenĂ€rztlichen Vereinigung und nicht der einzelne Gesellschafter.? Auch im umgekehrten Fall bei Honorarberichtigungen oder Honorarforderungen der KV sind die entsprechenden BetrĂ€ge gegenĂŒber der Gemeinschaftspraxis selbst und nicht gegenĂŒber den jeweiligen ihr angehörenden Ärzte geltend zu machen.
Haftung kann alle treffen
Adressat einer Honorarberichtigung kann die Gemeinschaftspraxis in ihrer aktuellen Zusammensetzung daher auch dann sein, wenn sie sich auf Quartale bezieht, in denen die Gemeinschaftspraxis zum Teil andere Mitglieder hatte. Die aktuellen Gesellschafter haben fĂŒr diese Forderungen der KV aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung einzustehen. Das hat das Sozialgericht Marburg mit Urteil vom 8. September 2010 (Az. S 12 KA 126/10) entschieden. Diese Einstandspflicht der Gemeinschaftspraxis und damit der aktuellen Gesellschafter kann auch nicht im Wege einer vertraglichen Vereinbarung unter den Gesellschaftern mit Wirkung im AußenverhĂ€ltnis gegenĂŒber den KassenĂ€rztlichen Vereinigungen ausgeschlossen bzw. eingeschrĂ€nkt werden.




FAZIT:
?Der in die Gesellschaft neu eintretende Gesellschafter haftet somit im AußenverhĂ€ltnis fĂŒr Altverbindlichkeiten gegenĂŒber der KassenĂ€rztlichen Vereinigung, beispielsweise HonorarrĂŒckforderungen aufgrund von WirtschaftlichkeitsprĂŒfungen. ?Zu seinem Schutz sollte daher eine vertragliche Regelung getroffen werden, die dem neuen Gesellschafter fĂŒr diesen Fall einen internen Ausgleichsanspruch gegenĂŒber den bisherigen Gesellschaftern einrĂ€umt?, rĂ€t Wildfeuer.

Ecovis ist ein Beratungsunternehmen fĂŒr den Mittelstand und zĂ€hlt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 BĂŒros in Deutschland sowie den ĂŒber 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 3.300 Mitarbeiter. Ecovis betreut und berĂ€t Familienunternehmen und inhabergefĂŒhrte Betriebe ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen. Ärzte, Gemeinschaftspraxen sowie Medizinische Versorgungszentren, KrankenhĂ€user, Pflegeheime und Apotheken sind unter den von Ecovis beratenen Branchen stark vertreten. Über 2.000 Unternehmen aus dem Bereich Gesundheit/Medizin zĂ€hlen zu den Mandanten von Ecovis. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten zu sichern, bĂŒndelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, WirtschaftsprĂŒfer, RechtsanwĂ€lte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurĂŒckgreifen, um ihren Mandanten vor Ort persönliche Beratung auf höchstem QualitĂ€tsniveau zu bieten.
Die ECOVIS Akademie ist Garant fĂŒr eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung sowie fĂŒr eine fundierte Ausbildung.
www.ecovis.com

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Ecovis ist ein Beratungsunternehmen fĂŒr den Mittelstand und zĂ€hlt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 130 BĂŒros in Deutschland sowie den ĂŒber 60 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 3.300 Mitarbeiter. Ecovis betreut und berĂ€t Familienunternehmen und inhabergefĂŒhrte Betriebe ebenso wie Freiberufler und Privatpersonen. Ärzte, Gemeinschaftspraxen sowie Medizinische Versorgungszentren, KrankenhĂ€user, Pflegeheime und Apotheken sind unter den von Ecovis beratenen Branchen stark vertreten. Über 2.000 Unternehmen aus dem Bereich Gesundheit/Medizin zĂ€hlen zu den Mandanten von Ecovis. Um das wirtschaftliche Handeln seiner Mandanten zu sichern, bĂŒndelt Ecovis die nationale und internationale Fach- und Branchenexpertise aller Steuerberater, WirtschaftsprĂŒfer, RechtsanwĂ€lte und Unternehmensberater. Jede Ecovis-Kanzlei kann auf diesen Wissenspool zurĂŒckgreifen, um ihren Mandanten vor Ort persönliche Beratung auf höchstem QualitĂ€tsniveau zu bieten.
Die ECOVIS Akademie ist Garant fĂŒr eine kontinuierliche und aktuelle Weiterbildung sowie fĂŒr eine fundierte Ausbildung.
www.ecovis.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Abschlusskosten fĂŒr Lebensversicherungen nicht absetzbar Beirat fĂŒr 14 Millionen Kunden / Über 2.000 Bewerbungen fĂŒr die ehrenamtliche Arbeit im 25-köpfigen Gremium
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 15.04.2011 - 11:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 388718
Anzahl Zeichen: 4514

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Finanzwesen



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Gemeinschaftspraxen: Vorsicht vor der Haftung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemĂ€ĂŸ TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemĂ€ĂŸ der DSGVO).

Betriebskosten:Ärger mit dem Mieter vermeiden ...

Bei der Vermietung von Wohnimmobilien kommt es immer wieder zu Streitigkeiten rund um die Abrechnung der Betriebskosten. Ulrich Schlamminger, Rechtsanwalt bei Ecovis in Weiden, erlĂ€utert, worauf EigentĂŒmer achten sollten. Herr Schlamminger, welche ...

Drei Fragen zur BeschÀftigung von Migranten ...

Die Erfahrungen von Arbeitgebern mit der BeschĂ€ftigung von Migranten sind gut. Im Kurzinterview erklĂ€rt Steuerberater Ernst Knop, warum. Welche Erfahrungen haben Unternehmen aus Ihrem Mandantenkreis mit der BeschĂ€ftigung von FlĂŒchtlingen gemacht? ...

Alle Meldungen von ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft