(firmenpresse) - Immer wieder werden Arbeitnehmer gekündigt, die entweder nicht die im Betrieb übliche Leistung erbringen oder bei ihrer Arbeit überdurchschnittlich viele Fehler machen.
Eine solche Kündigung ist rechtlich nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig.
Vor diesem Hintergrund ist eine Kündigung des Arbeitnehmers wegen Schlechtleistung zwar nicht undenkbar, jedoch regelmäßig mit großen Schwierigkeiten verbunden. In der Regel wird vorher abgemahnt werden müssen.
Fachanwaltstipp Arbeitnehmer: Bei Kündigungen wegen Schlechtleistung ist Arbeitnehmern grundsätzlich zu raten, Klage zu erheben. Im Falle des Vorwurfs von Schlechtleistungen sollten Arbeitnehmer frühzeitig rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen. In der Praxis zeigt sich immer wieder, dass durch die mit der Kritik verbundene emotionale Belastung Schlechtleistungen häufiger auftreten, bzw. erst provoziert werden.
Fachanwaltstipp Arbeitgeber: Der Arbeitgeber, der bei einer Kündigung wegen Schlechtleistung ein hohes Prozessrisiko hat, sollte geneigt sein, das Arbeitsverhältnis mittels Vergleich und Zahlung einer entsprechenden Abfindung (Regelsatz: ein halbes Brutto-Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr) zu beenden.
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Berlin
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