RWE Power klagt gegen Anordnungen zur einstweiligen Einstellung des Betriebs des Kraftwerks Biblis
RWE Power klagt gegen Anordnungen zur einstweiligen Einstellung des Betriebs des Kraftwerks Biblis
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RWE Power hat heute beim zuständigen VGH in Kassel rechtliche Schritte gegen die Anordnungen der hessischen Aufsichtsbehörde vom 18. März zur einstweiligen Einstellung des Betriebs des Kraftwerks Biblis für die Dauer von drei Monaten eingeleitet. Der Block A war in diesem Zusammenhang abgefahren worden, der Block B befand sich zu diesem Zeitpunkt in seiner planmäßigen Revision. Nach Rechtsauffassung der RWE Power liegen die Voraussetzungen der von der Bundesregierung herangezogenen Rechtsgrundlage für diese Maßnahme nach §19 des Atomgesetzes nicht vor.
Die deutschen Kernkraftwerke erfüllen die geltenden Sicherheitsanforderungen. Für eine Betriebseinstellung fehlt daher die rechtliche Maßgabe. Mit diesem Schritt stellt RWE die Wahrung der Interessen seiner Aktionäre sicher.
Unabhängig davon unterstützt das Unternehmen die von der Bundesregierung beschlossene Sicherheitsüberprüfung aller seiner Kernkraftwerke. Es ist notwendig und folgerichtig, den schweren Reaktorunfall in Japan genau zu analysieren und etwaige Erkenntnisse, die sich hieraus ergeben, zur weiteren Verbesserung der hohen deutschen Sicherheitsreserven zu nutzen. Auch alle Bemühungen, die Sicherheit der Kernkraftwerke im internationalen Verbund und auf europäischer Ebene zu überprüfen und dabei eng zusammenzuarbeiten, sind ausdrücklich zu begrüßen.
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Datum: 01.04.2011 - 09:45 Uhr
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