Jahresmeldung der Rentenversicherung prüfen
Jahresmeldung der Rentenversicherung prüfen
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Jeder rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer erhält bis spätestens 15. April 2011 seine Jahresmeldung als Versicherungsnachweis für das Jahr 2010. Die LKK empfiehlt den bei ihr versicherten Arbeitnehmern (hauptsächlich mitarbeitende Familienangehörige und freiwillig versicherte Höherverdienende), die Angaben auf der Jahresmeldung umgehend zu prüfen.
Bei Unstimmigkeiten ist der Arbeitgeber oder die Krankenkasse zu informieren, um eventuelle Fehler zu berichtigen, darauf weist der Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung hin.
Die Jahresmeldung ist überdies gut aufzubewahren, denn sie dient als Nachweis für einen späteren Rentenanspruch.
Soziale Sicherheit in der Landwirtschaft (ssl)
Spitzenverband der landwirtschaftlichen Sozialversicherung
Weißensteinstraße 70-72
34131 Kassel
Telefon 0561 9359-240
Telefax 0561 9359-244
Zusatzversorgungskasse (ZLA) und Zusatzversorgungswerk (ZLF)
Druseltalstraße 51
34131 Kassel
Telefon 0561 93279-0
Telefax 0561 93279-70
Internet: http://www.lsv.de
E-Mail: presse1(at)spv.lsv.de
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Datum: 18.03.2011 - 12:45 Uhr
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