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DGAP-News: cdv Software Entertainment AG: Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung gem. 37q Abs. 2 WpHG

ID: 368113

(firmenpresse) - DGAP-News: cdv Software Entertainment AG / Schlagwort(e): Sonstiges
cdv Software Entertainment AG: Veröffentlichung eines Fehlers in der
Rechnungslegung gem. 37q Abs. 2 WpHG

16.03.2011 / 13:00

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Veröffentlichung nach§37q Abs. 2 Satz 1 WpHG

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat
festgestellt, dass der Konzernabschluss zum 31.12.2007 und der
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2007 der cdv Software
Entertainment AG fehlerhaft sind:

1. In der Konzernbilanz sind unter der Position immaterielle
Vermögenswerte erfasste Geschäfts- oder Firmenwerte insgesamt um rund
4,1 Mio. EUR zu niedrig ausgewiesen, weil die Anschaffungskosten von
drei Unternehmenszusammenschlüssen fälschlicherweise nicht mit dem
Börsenkurs der ausgegebenen Aktien bewertet wurden.

Dies verstößt gegen IFRS 3.24 (2004) i. V. m. IFRS 3.27 (2004), wonach die
Anschaffungskosten eines Unternehmenszusammenschlusses aus dem zum
Tauschzeitpunkt veröffentlichten Börsenkurs der entrichteten
Eigenkapitalinstrumente zu ermitteln sind und keinäußerst seltener Fall
vorliegt, der ein Abweichen von diesem Grundsatz rechtfertigt.

2. In der Konzernbilanz sind die immateriellen Vermögenswerte und in der
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung das Ergebnis nach Steuern in Höhe
von jeweils ca. 2,7 Mio. EUR zu hoch ausgewiesen, da bereits verkaufte
Lizenzrechte nicht ausgebucht wurden. Dies verstößt gegen lAS 38.112
(a) (2004) i. V. m. lAS 38.113 (2004), wonach ein immaterieller
Vermögenswert bei Abgang erfolgswirksam auszubuchen ist.

3. In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist das Ergebnis nach
Steuern um rund 0,4 Mio. EUR zu hoch ausgewiesen, weil
Marketingausgaben der 100%igen Tochtergesellschaft cdv Software




Entertainment USA Inc. in dieser Höhe unzulässigerweise aktiviert
wurden. Dies verstößt gegen lAS 38.68 (2004) i. V. m. lAS 38.69 (c)
(2004), wonach Ausgaben für Werbekampagnen und Maßnahmen der
Verkaufsförderung als Aufwand zu erfassen sind.

4. Der Konzernanhang weist folgende Fehler auf:

a. Es fehlen notwendige Angaben zum Erwerb der Madrics Media S.A.S.,
Paris, welche die cdv Software Entertainment AG vor der Freigabe zur
Veröffentlichung des Konzernabschlusses erworben hat. Dies verstößt
gegen IFRS 3.66 (b) (2004) i. V. m. IFRS 3.71 (2004), 3.67 (2004),
wonach der Erwerber im Konzernanhang Informationen zu einem
Unternehmenserwerb offen zu legen hat, wenn der Erwerb vor der Freigabe
zur Veröffentlichung des Abschlusses erfolgte.

b. Folgende notwendige Angaben zum Wertminderungstest der Geschäfts- oder
Firmenwerte fehlen:

i. Entgegen lAS 36.134 (a) wurden die Buchwerte der den beiden
zahlungsmittelgenerierenden Einheiten Handelswarengeschäft und
Publishinggeschäft zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerte nicht
angegeben.

ii. Entgegen lAS 36.134 (c) wurde die Grundlage, auf der die erzielbaren
Beträge der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ermittelt wurden,
nicht angegeben.

iii. Entgegen lAS 36.134 (d)(iii) wurde der Zeitraum, für den die
Unternehmensleitung die Cashflows geplant hat, nicht angegeben.

iv. Entgegen lAS 36.134 (d)(iv) wurden die im Rahmen des
Wertminderungstests verwendeten Wachstumsraten zur Extrapolation der
Cashflow-Prognosen nach dem Detailplanungszeitraum nicht angegeben.

5. Der Konzernlagebericht weist folgenden Fehler auf: Die Aussage des
Unternehmens, dass die enorme Ergebnisverbesserung innerhalb von 12
Monaten in Verbindung mit der gelungenen Umsatzsteigerung eindrucksvoll
die Akzeptanz des neuen, innovativen Geschäftsmodells der cdv
unterstreiche, ist falsch, da die von dem Unternehmen im
Konzernlagebericht dargestellte Steigerung des operativen Ergebnisses
von minus 7,9 Mio. EUR im Jahr 2006 auf rund 2,4 Mio. EUR im Jahr 2007
im Wesentlichen auf andere Faktoren zurückzuführen ist. Die
Ergebnisverbesserung beruht

a. in Höhe von rund 3,1 Mio. EUR auf geringeren Abschreibungen als im
Vorjahr, davon rund 1,5 Mio. EUR niedrigere außerplanmäßige
Abschreibungen als im Vorjahr,

b. in Höhe von rund 3,2 Mio. EUR auf einem Anstieg der sonstigen
betrieblichen Erträge, insbesondere der 'Erträge aus Verkäufen von
Unternehmensanteilen und Spiellizenzen' (Anstieg um rund 2,5 Mio. EUR)
und der 'Erträge aus Vertragsstrafen und Abtretung von Rechten'
(Anstieg um rund 0,6 Mio. EUR), und

c. in Höhe von 2,9 Mio. EUR nicht auf den im Konzernlagebericht
beschriebenen geschäftlichen Aktivitäten des 'neuen Geschäftsmodells',
sondern auf zwei sofort erfolgswirksam erfassten Verträgen aus Dezember
2007, aus denen die cdv Software Entertainment AG zu keiner
Gegenleistung verpflichtet war.

Dies verstößt gegen§315 Abs. 1 Satz 1 HGB, wonach der Geschäftsverlauf
einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so
darzustellen sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild vermittelt wird.


Ende der Corporate News

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115744 16.03.2011

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Datum: 16.03.2011 - 13:00 Uhr
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