(ots) - Der gemeinnützige Verein "Ja zum Nürburgring"
engagiert sich seit vielen Jahren für den Erhalt und die Pflege der
Rennstrecken des Nürburgrings für den Motorsport. Er hat nicht nur
zum Neubau der Grand-Prix-Strecke einen Zuschuss in Höhe von 6 Mio.
DM geleistet, sondern weitere rund 1,6 Mio. Euro zur Durchführung von
Sicherheitsmaßnahmen an der Nordschleife des Nürburgrings
beigesteuert. Aufgrund der Fehlentwicklungen am Nürburgring fordert
der Verein jetzt einen Betrag in Höhe von rund 1,6 Mio. Euro zurück.
Des Weiteren bereitet er eine Beschwerde an die EU-Kommission wegen
des Verstoßes gegen europäisches Beihilfe- und Vergaberecht vor. Nach
Auffassung des Vereins muss diese Fehlentwicklung korrigiert werden,
indem die Wiedereinsetzung der Verhältnisse vor Einrichtung des
Projektes Nürburgring 2009 erfolgt.
Deshalb hat der Verein "Ja zum Nürburgring" hat die Kanzlei FREY
Rechtsanwälte beauftragt, die näheren Umstände der Durchführung des
Projekts "Nürburgring 2009" sowie der Verpachtung der Rennstrecken
und weiterer im Umfeld der Sportstätte errichteter Beherbergungs-,
Gastronomie- und Unterhaltungsunternehmungen zu untersuchen. Die
Rechtsanwälte gehen davon aus, dass die Geschäftsgrundlage für das
Engagement des Vereins "Ja zum Nürburgring" in mehrfacher Hinsicht
schwerwiegend gestört ist und gegen europäisches Beihilfe- und
Vergaberecht verstoßen wurde.
Nun fordert der Verein geleistete Zahlungen zurück: "Die Zahlungen
wurden auf der Grundlage des gemeinsamen Verständnisses der
Landesregierung Rheinland-Pfalz, der Nürburgring GmbH und des Vereins
erbracht, eine herausragende Sportstätte in dem strukturschwachen
Gebiet der Eifel durch den engen Schulterschluss zwischen
öffentlicher Hand und Motorsport zu erhalten", betonte Otto Flimm,
Vorsitzender des Vereins. Dadurch sollten dem professionellen
Rennsport und insbesondere dem Breitensport der Zugang zu den
Rennstrecken zu angemessenen Konditionen gesichert werden.
Für die private Nürburgring Automotive GmbH steht dagegen - nicht
nur nach den Beobachtungen des Vereins - die Gewinnmaximierung um
jeden Preis im Fokus. Mit den privaten Betreibern verschiebt sich die
Aufmerksamkeit u.a. hin zur Entwicklung neuer Bündelangebote, die
z.B. Gastronomie- und Hotellerieprodukte enthalten. Sie sind auch
nicht dem öffentlichen Interesse verpflichtet. Auf der Basis eines
mindestens 20 Jahre laufenden Pachtvertrages werden zusammen mit den
Rennstrecken das gesamte Konglomerat motorsportfremder Aktivitäten
mitüberlassen und die Sportstätte so mit sachfremden
Wirtschaftsaktivitäten (insbesondere dem Beherbergungs-, Bewirtungs-
und Unterhaltungsgeschäft) gebündelt. "Der Motorsport und der Zugang
zu den Sportstätten zu angemessen Konditionen gerät so ins
Hintertreffen", beklagt Flimm.
"Nach unserer Prüfung ist es zu Verstößen gegen das europäische
Beihilfe- und Vergaberecht gekommen" erläuterte Rechtsanwalt Dr.
Frey. "Dies hat auch Prof. Dr. Kühling, Professor an der Universität
Regensburg und bekannter Experte für Vergabe- und Beihilferecht, mit
seinem umfassenden und überzeugenden Rechtsgutachten bestätigt".
Nach allen bekannten gewordenen Informationen wurden keine
förmlichen Beihilfeverfahren bei der EU-Kommission durchgeführt. Dies
geschah weder zur Prüfung
- der Investitionen in das Projekt "Nürburgring 2009"
- noch im Hinblick auf die während des Jahres 2010 offensichtlich
erfolgten Entschuldungen und Übernahmen der Beteiligungen an
Gesellschaften, die unmittelbar oder mittelbar von den Unternehmern
Kai Richter und Jörg Lindner gehalten wurden, und
- auch nicht im Zusammenhang mit der gleichzeitigen Verpachtung
des Gesamtkomplexes aus Rennstrecken und Beherbergungs-, Bewirtungs-,
Freizeit- und Unterhaltungsgeschäft an die Nürburgring Automotive
GmbH, die wiederum durch die Unternehmen von Kai Richter und Jörg
Lindner gehalten wird.
Nach Prüfung der zugänglichen Informationen gehen die beauftragten
Rechtsanwälte davon aus, dass die Richter- und Lindner-Unternehmen
aus staatlichen Mitteln begünstigt sind und ihnen dadurch Beihilfen
im Sinne des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
(AEUV) gewährt wurden bzw. werden. Bereits die Nichtmitteilung der
Gewährung von Beihilfen an die EU-Kommission stellt nach dem EU-Recht
einen Verstoß gegen das sog. Durchführungsverbot dar. Nach ständiger
Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes folgt daraus die Nichtigkeit
zugrundeliegender Verträge.
Der Abschluss des Pachtvertrages mit der Nürburgring Automotive
GmbH stellt nach der Prüfung der beauftragten Rechtsanwälte und dem
Rechtsgutachten von Prof. Kühling gleichzeitig einen Verstoß gegen
europäisches Vergaberecht dar. Aus der Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofes ergibt sich, dass ein öffentlicher
Auftraggeber - dies gilt auch für solche im Gewand einer privaten
Gesellschaft, wie dies für die Nürburgring GmbH zutrifft - auch bei
der Vergabe sog. Dienstleistungskonzessionen zur Transparenz
verpflichtet ist. "Vor der Verpachtung des gesamten Konglomerats aus
Rennstrecken und motorsportfremden Aktivitäten an die Nürburgring
Automotive GmbH hätte ein angemessener Grad an Öffentlichkeit
sichergestellt werden müssen, um ein faires und unparteiisches
Vergabeverfahren zu gewährleisten. Dies ist nach den uns vorliegenden
Informationen nicht geschehen", stellte Dr. Frey zu-sammenfassend
fest.
Pressekontakt:
FREY Rechtsanwälte
Dr. Dieter Frey, LL.M.
Kaiser-Wilhelm-Ring 40
50672 Köln
Tel. +49 221 420748 00
Fax +49 221 420748 29
Email miriam.buschmann(at)frey.tv
www.frey.tv