(ots) - Der gemeinnützige Verein "Ja zum Nürburgring"
engagiert sich seit vielen Jahren für den Erhalt und die Pflege der
Rennstrecken des Nürburgrings für den Motorsport. Er hat nicht nur
zum Neubau der Grand-Prix-Strecke einen Zuschuss in Höhe von 6 Mio.
DM geleistet, sondern weitere rund 1,6 Mio. Euro zur Durchführung von
Sicherheitsmaßnahmen an der Nordschleife des Nürburgrings
beigesteuert. Aufgrund der Fehlentwicklungen am Nürburgring fordert
der Verein jetzt einen Betrag in Höhe von rund 1,6 Mio. Euro zurück.
Des Weiteren bereitet er eine Beschwerde an die EU-Kommission wegen
des Verstoßes gegen europäisches Beihilfe- und Vergaberecht vor.
Der Verein "Ja zum Nürburgring" hat die Kanzlei FREY Rechtsanwälte
beauftragt, die näheren Umstände der Durchführung des Projekts
"Nürburgring 2009" sowie der Verpachtung der Rennstrecken und
weiterer im Umfeld der Sportstätte errichteter Beherbergungs-,
Gastronomie- und Unterhaltungsunternehmungen zu untersuchen. Die
Rechtsanwälte gehen davon aus, dass die Geschäftsgrundlage für das
Engagement des Vereins "Ja zum Nürburgring" in mehrfacher Hinsicht
schwerwiegend gestört ist und geleistete Zahlungen zurückgefordert
werden können:
Die Zahlungen wurden auf der Grundlage des gemeinsamen
Verständnisses der Landesregierung Rheinland-Pfalz, der Nürburgring
GmbH und des Vereins erbracht, eine herausragende Sportstätte in dem
strukturschwachen Gebiet der Eifel durch den engen Schulterschluss
zwischen öffentlicher Hand und Motorsport zu erhalten. Dadurch
sollten dem professionellen Rennsport und insbesondere dem
Breitensport der Zugang zu den Rennstrecken zu angemessenen
Konditionen gesichert werden. Für die private Nürburgring Automotive
GmbH steht dagegen - nicht nur nach den Beobachtungen des Vereins -
die Gewinnmaximierung um jeden Preis im Fokus.
Im Rahmen der Pressekonferenz werden Herr Otto Flimm, der
Vorsitzende des Vereins "Ja zum Nürburgring", sowie die beauftragten
Rechtsanwälte Einzelheiten zur Motivation und zum Vorgehen im
Hinblick auf die Rückforderung geleisteter Zahlungen und zur
beihilfe- und vergaberechtlichen Beschwerde erläutern. Außerdem wird
ein Professorengutachten vorgestellt, dass die vergabe- und
beihilferechtliche Beurteilung der beauftragten Rechtsanwälte
unterstreicht.
Wir laden Sie herzlich ein zur
Pressekonferenz am 15. März 2011, 11 Uhr,
Dorint-Hotel am Nürburgring.
Für eine kurze Mitteilung, ob Sie den Termin wahrnehmen können,
sind wir Ihnen verbunden.
Mit freundlichen Grüßen
Otto Flimm
Vorsitzender des Vereins "Ja zum Nürburgring" Ehren-Vizepräsident
der FIA
Pressekontakt:
FREY Rechtsanwälte
Miriam Buschmann
(Sekretariat Dr. Frey)
Kaiser-Wilhelm-Ring 40
D-50672 Koeln
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