(ots) - Zum wiederholten Mal begegnet die Wissenschaft dem
Tätowieren mit unumstößlichen Daten, die am Ende nur einen Schluss 
zulassen: Es ist unverantwortlich bis hin gefährlich, sich mit den 
auf dem Markt befindlichen Farben tätowieren zu lassen.
   Wir möchten deswegen hiermit die am 18.2.2011 veröffentlichte 
Untersuchung der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter Freiburg 
und Karlsruhe (CVUA) keineswegs in Frage stellen, müssen aber doch zu
einigen Punkten Stellung nehmen:
-Nach der Tätowiermittelverordnung vom 1. Mai 2009 dürfen in 
Deutschland nur Pigmente für die Herstellung eingesetzt werden, die 
für den sensibelsten Bereich 1 der Kosmetikverordnung deklariert 
sind. Weitere rund 4.000 organische und 2.000 anorganische 
nichtgeregelte Pigmente dürfen benutzt werden, sofern der Hersteller 
gemäß der Tätowiermittelverordnung den Nachweis erbringt, dass diese 
Pigmente den Reinheitskriterien der Kosmetikverordnung entsprechen. 
Deutsche Farb-Hersteller kennzeichnen demnach die Farbmittelbehälter 
entsprechend mit allen Inhaltsstoffen und dem Herstellungsort. 
-Tatsächlich sind die eigentlichen Farbpigmente identisch. Einzig: 
Ein
Cosmetical Grade wurde öfter gereinigt als ein Technical Grade. Von 
daher ist es normal, dass diese Pigmente sowohl in Autolacken als 
auch in Kosmetika stecken. Und somit auch in Tätowierfarben. 
-Deutsche Hersteller richten sich nach den neuesten Vorgaben der 
Tätowiermittelverordnung. Ausländische Hersteller müssen das leider 
nicht. 
-Nach der o.g. Untersuchung dürfen keine Pigmente verwendet 
werden, die nach reduktiver Spaltung aromatische Amine abspalten. 
Doch sobald ein aromatisches Amin in einem Element enthalten ist, ist
es egal, ob es nach reduktiver oder nach oxidativer Spaltung den 
Stoff abgibt. Auch die Studie ist demnach ungenau. 
-Fakt ist, dass aromatische Amine Krebs verursachen. Ob die 
problematischen Pigmente Krebserkrankungen verursachen, ließ sich 
bisher jedoch mit keiner wissenschaftlichen Untersuchung nachweisen. 
-Das CVUA Karlsruhe und Freiburg empfehlen, wie auch wir, die 
Leitlinien zur Beurteilung von Tätowier- und Permanent Make Up-Farben
für Betreiber von Tattoo- und PMU-Studios.
In Summe bleibt festzuhalten:
-Ja, es gibt problematische Farben. 
-Welche gesundheitlichen Risiken damit verbunden sind, ist über weite
Strecken unklar. 
-Deutsche Tätowierfarbhersteller haben für diese spezifische 
Pigment-Chemie in den zurückliegenden Jahren Regelwerke und 
gesetzeskonforme Lösungen entwickelt und produzieren nachweislich 
danach. -Nicht die Tätowiermittelverordnung, sondern die Kontrolle 
von Lieferanten muss verschärft werden.
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