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  Information zur Hauptversammlung ĂŒbermittelt durch euro adhoc. FĂŒr den
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Lenzing Aktiengesellschaft
mit dem Sitz in Lenzing
FN 96499 k
ISIN: AT 0000644505
E i n l a d u n g
zu der am Dienstag, 29. MĂ€rz 2011, um 11.30 Uhr im Reitersaal der 
OeKB, Strauchgasse 3, A-1010 Wien, stattfindenden
67. ordentlichen Hauptversammlung der AktionÀre unserer Gesellschaft
Tagesordnung:
1.Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses mit dem Lagebericht 
und dem Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses mit dem 
Konzernlagebericht des Vorstandes jeweils zum 31.12.2010, des 
Vorschlags fĂŒr die Gewinnverwendung sowie des Berichtes des 
Aufsichtsrates ĂŒber das GeschĂ€ftsjahr 2010
2.Beschlussfassung ĂŒber die Verwendung des im Jahresabschluss 2010 
ausgewiesenen Bilanzgewinnes
3.Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung des Vorstandes und des 
Aufsichtsrates fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2010
4.Neuwahl eines Aufsichtsratsmitglieds
5.Wahl des AbschlussprĂŒfers fĂŒr den Jahres- und Konzernabschluss fĂŒr 
das GeschÀftsjahr 2011
Möglichkeit der AktionÀre zur Einsichtnahme in Unterlagen gemÀà § 108
Abs 3 und 4 AktG (§ 106 Z 4 AktG)
Folgende Unterlagen liegen ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, 
sohin ab dem 08.03.2011, am Sitz der Gesellschaft (Lenzing AG, 
Werkstrasse 2, 4860 Lenzing, Ăsterreich) wĂ€hrend der ĂŒblichen 
GeschÀftszeiten zur Einsicht durch die AktionÀre auf:
?       Jahresabschluss mit Lagebericht,
?       Corporate-Governance-Bericht,
?       Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
?       Vorschlag fĂŒr die Gewinnverwendung,
?       Bericht des Aufsichtsrates,
jeweils fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2010;
?       BeschlussvorschlÀge zu den Tagesordnungspunkten 2. - 5.
?       ErklĂ€rung des Kandidaten fĂŒr die Wahl in den Aufsichtsrat gemÀà § 87 Abs
 2 AktG.
Der Text dieser Einberufung, die Unterlagen gemÀà § 108 Abs 3 AktG 
sowie die Formulare fĂŒr die Erteilung und fĂŒr den Widerruf einer 
Vollmacht gemÀà § 114 AktG sind ebenfalls ab dem 08.03.2011 auf der 
Internetseite der Gesellschaft unter www.lenzing.com Hauptversammlung
2011 abrufbar.
Hinweis auf die Rechte der AktionÀre gemÀà §§ 109, 110 und 118 AktG 
(§ 106 Z 5 AktG)
GemÀà § 109 AktG können AktionĂ€re, deren Anteile zusammen fĂŒnf von 
Hundert des Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass 
Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt 
gemacht werden. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein 
Beschlussvorschlag samt BegrĂŒndung beiliegen. Die Antragsteller 
mĂŒssen seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der 
Aktien sein. Das AktionÀrsverlangen muss der Gesellschaft spÀtestens 
am 21. Tag vor der Hauptversammlung, sohin spÀtestens am 08.03.2011, 
zugehen.
GemÀà § 110 AktG können AktionÀre, deren Anteile zusammen eins von 
Hundert des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt 
der Tagesordnung in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) VorschlÀge zur 
Beschlussfassung ĂŒbermitteln und verlangen, dass diese VorschlĂ€ge 
zusammen mit den Namen der betreffenden AktionÀre, der 
anzuschlieĂenden BegrĂŒndung und einer allfĂ€lligen Stellungnahme des 
Vorstands oder des Aufsichtsrates auf der Internetseite der 
Gesellschaft zugÀnglich gemacht werden. Das Verlangen ist beachtlich,
wenn es der Gesellschaft spÀtestens am siebenten Werktag vor der 
Hauptversammlung, sohin spÀtestens am 18.03.2011, zugeht. Bei einem 
Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle 
der BegrĂŒndung die ErklĂ€rung der vorgeschlagenen Person gemÀà § 87 
Abs 2 AktG.
GemÀà § 118 AktG ist jedem AktionÀr auf Verlangen in der 
Hauptversammlung Auskunft ĂŒber Angelegenheiten der Gesellschaft zu 
geben, soweit sie zur sachgemĂ€Ăen Beurteilung eines 
Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt
sich auch auf die rechtlichen und geschÀftlichen Beziehungen der 
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, die Lage des Konzerns 
sowie die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernĂŒnftiger 
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder 
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufĂŒgen, 
oder ihre Erteilung strafbar wÀre. Die Auskunft darf auch verweigert 
werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von
Frage und Antwort ĂŒber mindestens sieben Tage vor Beginn der 
Hauptversammlung durchgehend zugÀnglich war.
Wir bitten Sie, Fragen, deren Beantwortung einer lÀngeren 
Vorbereitungszeit bedarf, zeitgerecht vor der Hauptversammlung 
schriftlich an die Gesellschaft zu richten.
Die Rechte der AktionÀre, die an die Innehabung von Aktien wÀhrend 
eines bestimmten Zeitraums geknĂŒpft sind, können nur ausgeĂŒbt werden,
wenn der Nachweis der AktionÀrseigenschaft im jeweils relevanten 
Zeitraum durch eine DepotbestÀtigung gemÀà § 10a AktG oder - im Falle
nicht depotverwahrter Aktien - durch schriftliche BestÀtigung eines 
Notars (BesitzbestÀtigung) erbracht wird. Soll durch die 
DepotbestÀtigung der Nachweis der gegenwÀrtigen Eigenschaft als 
AktionĂ€r gefĂŒhrt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei 
der Gesellschaft nicht Àlter als sieben Tage sein.
Weitergehende Informationen ĂŒber die Rechte der AktionĂ€re, 
insbesondere gemÀà §§ 109, 110 und 118 AktG, finden sich auch auf der
Internetseite der Gesellschaft www.lenzing.com unter Hauptversammlung
2011.
AntrÀge auf ErgÀnzung der Tagesordnung, BeschlussantrÀge und Fragen 
sind an die Gesellschaft per Post oder per Boten (Lenzing AG, 
Werkstrasse 2, 4860 Lenzing), per Telefax (+43 (0) 7672/918-2713) 
oder per E-Mail (Hauptversammlung_2011(at)lenzing.com) zu Handen von 
Mag. Angelika Guldt zu ĂŒbermitteln.
Nachweisstichtag und Voraussetzungen fĂŒr die Teilnahme an der 
Hauptversammlung gemÀà § 111 AktG (§ 106 Z 6 und 7 AktG)
GemÀà § 111 Abs 1 AktG richtet sich die Berechtigung zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur AusĂŒbung der AktionĂ€rsrechte nach dem 
Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der 
Hauptversammlung (Nachweisstichtag), sohin nach dem Anteilsbesitz am 
19.03.2011, 24:00 Uhr (MEZ). AktionÀre, die an der Hauptversammlung 
teilnehmen und AktionĂ€rsrechte ausĂŒben wollen, mĂŒssen ihren 
Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag gegenĂŒber der Gesellschaft 
nachweisen.
FĂŒr den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genĂŒgt bei 
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer DepotbestÀtigung 
gemÀà § 10a AktG. Die DepotbestĂ€tigung ist vom depotfĂŒhrenden 
Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des EuropÀischen 
Wirtschaftsraumes oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD 
auszustellen. Die DepotbestÀtigung hat mindestens die in § 10a Abs 2 
AktG vorgesehenen Angaben zu enthalten. Soll durch die 
DepotbestÀtigung der Nachweis der gegenwÀrtigen Eigenschaft als 
AktionĂ€r gefĂŒhrt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei 
der Gesellschaft nicht Àlter als sieben Tage sein. DepotbestÀtigungen
werden in deutscher und in englischer Sprache entgegengenommen.
FĂŒr nicht depotverwahrte Inhaberaktien genĂŒgt zum Nachweis der 
AktionÀrseigenschaft die schriftliche BestÀtigung eines Notars mit 
Niederlassung in Ăsterreich (BesitzbestĂ€tigung).
Der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag durch Depot- 
oder BesitzbestÀtigung muss der Gesellschaft spÀtestens am dritten 
Werktag vor der Hauptversammlung, sohin am 24.03.2011, per Post oder 
per Boten (Oesterreichische Kontrollbank AG, Abteilung KMS / HV 
Operation Center 1, Strauchgasse 1-3, 1. Stock, 1010 Wien), per 
Telefax (+43 (0) 1 928 90 60) oder per E-Mail 
(hv.anmeldung-1(at)oekb.at) zugehen.
GemÀà § 262 Abs 20 AktG legt die Gesellschaft fest, dass sie 
DepotbestĂ€tigungen entgegen § 10a Abs 3 zweiter Satz AktG nicht ĂŒber 
ein international verbreitetes, besonders gesichertes 
Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (z.B. SWIFT) dessen Teilnehmer
eindeutig identifiziert werden können, entgegennimmt.
Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters gemÀà §§ 113 f AktG (§ 
106 Z 8 AktG)
Jeder AktionÀr, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt 
ist, hat das Recht, eine natĂŒrliche oder juristische Person zum 
Vertreter zu bestellen. Der Vertreter nimmt im Namen des AktionÀrs an
der Hauptversammlung teil und verfĂŒgt ĂŒber dieselben Rechte wie der 
AktionÀr, den er vertritt. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied 
des Vorstandes oder des Aufsichtsrates darf das Stimmrecht als 
BevollmĂ€chtigter nur ausĂŒben, soweit der AktionĂ€r eine ausdrĂŒckliche 
Weisung ĂŒber die AusĂŒbung des Stimmrechts zu den einzelnen 
Tagesordnungspunkten erteilt hat. (Die Vollmacht muss einer 
bestimmten Person erteilt werden.) Die Textform ist jedenfalls 
ausreichend. Hat der AktionĂ€r seinem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut (§
10a AktG) Vollmacht erteilt, so genĂŒgt es, wenn dieses zusĂ€tzlich zur
DepotbestÀtigung die ErklÀrung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt 
wurde.
FĂŒr die Erteilung einer Vollmacht kann das auf der Internetseite der 
Gesellschaft www.lenzing.com unter Hauptversammlung 2011 zur 
VerfĂŒgung gestellte Formular, das auch die Erteilung einer 
beschrÀnkten Vollmacht ermöglicht, verwendet werden. Die Vollmacht 
muss der Gesellschaft spÀtestens am 28.03.2011 bis 15.00 Uhr per Post
oder Boten (Oesterreichische Kontrollbank AG, Abteilung KMS / HV 
Operation Center 1, Strauchgasse 1-3, 1. Stock, 1010 Wien), per 
Telefax (+43 (0) 1 928 90 60) oder per E-Mail 
(hv.anmeldung-1(at)oekb.at) zugegangen sein und wird von der 
Gesellschaft aufbewahrt werden.
Am Tag der Hauptversammlung kann eine Vollmacht bzw. ein Widerruf der
Vollmacht lediglich bei der Registrierung zur Hauptversammlung am 
Versammlungsort ĂŒbergeben werden. Die vorstehenden Vorschriften ĂŒber 
die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemÀà fĂŒr den Widerruf der 
Vollmacht. Der Widerruf wird erst wirksam, wenn er der Gesellschaft 
zugegangen ist.
GemÀà § 262 Abs 20 AktG legt die Gesellschaft fest, dass sie 
ErklÀrungen gemÀà § 114 Abs 1 vierter Satz AktG entgegen § 10a Abs 3 
zweiter Satz AktG nicht ĂŒber ein international verbreitetes, 
besonders gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute, dessen 
Teilnehmer eindeutig identifiziert werden können, entgegennimmt.
Gesamtanzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der 
Einberufung (§ 106 Z 9 AktG)
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung betrÀgt das 
Grundkapital der Gesellschaft EUR 26.717.250,-- und ist in 25.725.000
auf Inhaber lautende StĂŒckaktien eingeteilt. Jede StĂŒckaktie gewĂ€hrt 
ein Stimmrecht.
Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt am 29. MĂ€rz 2011 um 11.15 
Uhr.
Die AktionĂ€re bzw. ihre Vertreter werden gebeten, zur ĂberprĂŒfung der
IdentitÀt am Eingang zur Hauptversammlung einen amtlichen 
Lichtbildausweis (FĂŒhrerschein, Reisepass, Personalausweis) 
vorzulegen. Wir ersuchen Sie, in Ihre Zeitplanung die zu erwartenden 
zahlreichen Teilnehmer sowie die nunmehr ĂŒblichen 
Sicherheitsvorkehrungen einzukalkulieren.
Lenzing, im MĂ€rz 2011
Der Vorstand
Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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ots Originaltext: Lenzing AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
RĂŒckfragehinweis:
Lenzing AG
Mag. Angelika Guldt
Tel.: +43 (0) 7672-701-2713
Fax: +43 (0) 07672-96301
mailto:a.guldt(at)lenzing.com
Branche: Chemie
ISIN:    AT0000644505
WKN:     852927
Index:   WBI
Börsen:  Berlin / Freiverkehr
         Wien / Amtlicher Handel