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F.A.Z. - Wer als Soldat ein Plagiat erstellt , ist nach der Rechtsprechung "als Vorgesetzter disqualifiziert"

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F.A.Z. - Wer als Soldat ein Plagiat erstellt , ist nach der Rechtsprechung "als
Vorgesetzter disqualifiziert"
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"In soldatischen Kernpflichten versagt"
"Wahrheitspflicht hat besondere Bedeutung"

Wer als Offizier der Bundeswehr eine Hausarbeit abschreibt, der fällt nicht nur
durch eine Prüfung. Er begeht auch ein Dienstvergehen, das sogar mit einer
Degradierung geahndet werden kann. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem
Urteil vom 14. November 2001, aus dem die Frankfurter Allgemeine Zeitung
(Dienstagsausgabe) zitiert, einen Oberleutnant zum Leutnant herabgestuft, der an
einer Universität der Bundeswehr die Hausarbeit eines Kameraden aus dem Vorjahr
nahezu wörtlich abgegeben hatte. Seine Hausarbeit im Fach Pädagogik war
daraufhin mit "gut" bewertet worden; der Soldat erhielt einen Leistungsschein,
der Voraussetzung für das Vordiplom und für die Beförderung zum Oberleutnant
war.

Das Bundesverwaltungsgericht sah in der Täuschung des Soldaten ein
"schwerwiegendes Dienstvergehen", das grundsätzlich mit einer Degradierung zu
ahnden sei. Das Vergehen habe ein erhebliches Gewicht, "da der Soldat in
soldatischen Kernpflichten versagt hat". Neben der Pflicht zum treuen Dienen
komme im militärischen Bereich der "Wahrheitspflicht besondere Bedeutung" zu.
Schließlich könne eine Armee nicht geführt werden, "wenn sich die Führung nicht
auf die Richtigkeit der abgegebenen dienstlichen Meldungen, Erklärungen und
Aussagen verlassen kann." Denn da solche Äußerungen nicht immer überprüft werden
könnten, so das Bundesverwaltungsgericht weiter, müssen auf ihrer Grundlage im
Frieden "und erst recht im Verteidigungsfall" Entschlüsse von größter Tragweite
gefasst werden, oder solche die, wenn es um Prüfungen gehe, für Personalplanung




und Verwendung "von erheblicher Bedeutung" sind. Erfülle ein Soldat diese
Erwartungen nicht, "sondern täuscht er aus eigennützigen Beweggründen
vorsätzlich seinen Dienstherrn", so störe er das dienstliche
Vertrauensverhältnis und "begründet ernsthafte Zweifel an seiner
Zuverlässigkeit, Integrität und Treuebereitschaft". Wenn ein Soldat gegenüber
Vorgesetzten und Dienststellen unwahre Erklärungen abgebe, "büßt er hierdurch
allgemein seine Glaubwürdigkeit ein". Ein Soldat in der Stellung eines
Vorgesetzten "disqualifiziert sich regelmäßig durch ein solches Fehlverhalten
als Vorgesetzter". Das Erschleichen von Leistungsnachweisen bringe nicht nur den
Täter in Misskredit, sondern enttäusche auch die Erwartung des Dienstherrn und
der Öffentlichkeit an eine "qualitativ zuverlässige Ausbildung des
Offizierskorps der Bundeswehr". Täuschungshandlungen wirkten sich "zwangsläufig
nachteilig auf das Ansehen einer Hochschule sowie die Berufschancen ihrer
Absolventen aus."

Hier seien auch keine Milderungsgründe ersichtlich. Der Soldat hatte sein
Verhalten mit einer "psychischen Ausnahmesituation" und als "unbedachte
Augenblickstat" gerechtfertigt. Das Bundesverwaltungsgericht schrieb ihm dagegen
ins Stammbuch, er habe die "einfachste Lösung" gewählt, "um sich weitere
persönliche Anstrengungen in einem ungeliebten Studium zu ersparen". Die
Einstellung, er werde schon nicht auffallen, sei "eines Offiziers unwürdig", da
er "zu beispielhaftem Verhalten in Erfüllung der Treuepflicht und der
Wahrheitspflicht verpflichtet ist", heißt es laut F.A.Z. in dem Urteil. Das
Truppendienstgericht hatte milder geurteilt, doch das Bundesverwaltungsgericht
macht sogar deutlich, dass in besonders schweren Fällen sogar eine Entfernung
aus dem Dienst möglich ist.

Verteidigungsminister zu Guttenberg ist für die beiden Universitäten der
Bundeswehr und für die Berufung der dortigen Professoren zuständig.


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Datum: 28.02.2011 - 16:00 Uhr
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