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Information zur Hauptversammlung ĂŒbermittelt durch euro adhoc. FĂŒr den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Wir laden hiermit unsere AktionÀrinnen und AktionÀre ein zur
104. ordentlichen Hauptversammlung
am Dienstag, dem 29. MĂ€rz 2011, um 10.30 Uhr,
im Steiermarksaal/Grazer Congress,
8010 Graz, Schmiedgasse 2.
Tagesordnung:
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate Governance-Bericht zum 31. Dezember 2010, des
Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2010
und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts fĂŒr das
GeschÀftsjahr 2010
2. Beschlussfassung ĂŒber die Verteilung des im Jahresabschluss zum
31. Dezember 2010 ausgewiesenen Bilanzgewinnes
3. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2010
4. Beschlussfassung ĂŒber die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2010
5. Beschlussfassung ĂŒber die Festsetzung der VergĂŒtung an die
Mitglieder des Aufsichtsrats fĂŒr das GeschĂ€ftsjahr 2010
6. Wahl des AbschlussprĂŒfers und KonzernabschlussprĂŒfers fĂŒr das
GeschÀftsjahr 2011
7. Wahl von einer Person in den Aufsichtsrat
8. Beschlussfassung ĂŒber die ErmĂ€chtigung des Vorstands
a. zum RĂŒckkauf und gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien im gesetzlich
höchstzulĂ€ssigen AusmaĂ fĂŒr die Dauer von dreiĂig Monaten ab 1. April 2011
gemÀà § 65 Abs 1 Z 8 AktG (zweckneutraler Erwerb) nach MaĂgabe der
Bestimmungen des Aktiengesetzes und des Börsegesetzes;
b. fĂŒr die Dauer von fĂŒnf Jahren ab Beschlussfassung mit Zustimmung des
Aufsichtsrats fĂŒr die VerĂ€uĂerung von eigenen Aktien eine andere Art als
ĂŒber die Börse oder durch öffentliches Angebot auch unter Ausschluss der
allgemeinen Kaufmöglichkeit (Ausschluss des Bezugsrechts) zu beschlieĂen,
wenn die VerĂ€uĂerung der eigenen Aktien (i) zum Zweck der DurchfĂŒhrung
eines Aktienoptionsprogramms fĂŒr leitende Angestellte und Mitglieder des
Vorstands oder (ii) als Gegenleistung beim Erwerb von Unternehmen,
Betrieben, Teilbetrieben oder Gesellschaftsanteilen erfolgt
UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Folgende Unterlagen liegen ab 8. MĂ€rz
2011 zur Einsicht der AktionÀre in den GeschÀftsrÀumen am Sitz der
Gesellschaft 8045 Graz, Stattegger StraĂe 18, Abteilung Investor
Relations, Dr. Michael Buchbauer, auf:
- Jahresabschluss mit Lagebericht - Corporate Governance-Bericht -
Konzernabschluss mit Konzernlagebericht - Vorschlag fĂŒr die
Gewinnverwendung - Bericht des Aufsichtsrats jeweils fĂŒr das
GeschÀftsjahr 2010; - BeschlussvorschlÀge - Lebenslauf des Kandidaten
fĂŒr die Wahl in den Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 7 samt
ErklÀrung gemÀà § 87 Abs 2 AktG - Bericht des Vorstands zum
Bezugsrechtsausschluss zu Tagesordnungspunkt 8 gemÀà §§ 65 Abs 1b
iVm 153 Abs 4 AktG.
Auf Verlangen erhĂ€lt jeder AktionĂ€r unverzĂŒglich und kostenlos eine
Abschrift dieser Unterlagen zugesandt.
Diese Unterlagen, der vollstÀndige Text dieser Einberufung sowie
Formulare fĂŒr die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht sind ab
8. MĂ€rz 2011 auĂerdem im Internet www.andritz.com zugĂ€nglich und
werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.
HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONĂRE GEM. §§ 109, 110 und 118 AktG
AktionÀre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusÀtzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spÀtestens am 8.
MĂ€rz 2011 der Gesellschaft ausschlieĂlich an der Adresse 8045 Graz,
Stattegger StraĂe 18, Abteilung Investor Relations, Dr. Michael
Buchbauer, oder per Telefax unter der Telefax-Nummer +43 (316) 6902
425 zugeht. Zum Nachweis der AktionĂ€rseigenschaft genĂŒgt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer DepotbestÀtigung
gemÀà § 10a AktG, in der bestÀtigt wird, dass die antragstellenden
AktionÀre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der
Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht Ă€lter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der ĂŒbrigen
Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird auf die AusfĂŒhrungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.
AktionÀre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform VorschlÀge zur
Beschlussfassung samt BegrĂŒndung ĂŒbermitteln und verlangen, dass
diese VorschlĂ€ge samt BegrĂŒndung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugÀnglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spÀtestens am 18. MÀrz 2011 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 (316) 6902 425 oder an 8045 Graz, Stattegger StraĂe
18, Abteilung Investor Relations, Dr. Michael Buchbauer, oder per
E-Mail michael.buchbauer(at)andritz.com, wobei das Verlangen in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschlieĂen ist,
zugeht. FĂŒr den Nachweis der AktionĂ€rseigenschaft zur AusĂŒbung dieses
AktionĂ€rsrechtes genĂŒgt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage
einer DepotbestÀtigung gemÀà § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht Àlter als sieben Tage sein darf.
Hinsichtlich der ĂŒbrigen Anforderungen an die DepotbestĂ€tigung wird
auf die AusfĂŒhrungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.
Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genĂŒgt die schriftliche
BestĂ€tigung eines Notars, fĂŒr die das oben zur DepotbestĂ€tigung
AusgefĂŒhrte sinngemÀà gilt.
Jedem AktionÀr ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
ĂŒber Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemĂ€Ăen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Weitergehende Informationen ĂŒber diese Rechte der AktionĂ€re nach den
§§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaft www.andritz.com zugÀnglich.
NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG Die
Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur AusĂŒbung
des Stimmrechts und der ĂŒbrigen AktionĂ€rsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 19. MĂ€rz 2011 (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag AktionÀr ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Depotverwahrte Inhaberaktien Bei depotverwahrten Inhaberaktien genĂŒgt
fĂŒr den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine
DepotbestÀtigung gemÀà § 10a AktG, die der Gesellschaft spÀtestens am
24. MĂ€rz 2011 ausschlieĂlich unter einer der nachgenannten Adressen
zugehen muss.
Per Post ANDRITZ AG
Investor Relations
z.Hd. Herrn Dr. Michael Buchbauer
Stattegger StraĂe 18
8045 Graz
Per Telefax: +43 (316) 6902 425
Per E-Mail: michael.buchbauer(at)andritz.com
Die DepotbestĂ€tigungen können nicht per SWIFT ĂŒbermittelt werden (§
262 Abs. 20 AktG).
Nicht depotverwahrte Inhaberaktien Bei nicht depotverwahrten
Inhaberaktien genĂŒgt die schriftliche BestĂ€tigung eines
österreichischen öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spÀtestens
am 24. MĂ€rz 2011 ausschlieĂlich unter einer der oben genannten
Adressen zu gehen muss.
DepotbestÀtigung gem. § 10a AktG Die DepotbestÀtigung ist vom
depotfĂŒhrenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
EuropÀischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: - Angaben
ĂŒber den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebrÀuchlichen Codes (SWIFT-Code), -
Angaben ĂŒber den AktionĂ€r: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natĂŒrlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen, - Angaben ĂŒber die Aktien: Anzahl der Aktien
des AktionÀrs, ISIN AT0000730007, - Depotnummer, anderenfalls eine
sonstige Bezeichnung, - Zeitpunkt, auf den sich die DepotbestÀtigung
bezieht.
Die DepotbestÀtigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag 19. MĂ€rz 2011 beziehen.
Die DepotbestÀtigung wird in deutscher Sprache oder in englischer
Sprache entgegengenommen.
Die AktionÀre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw.
durch Ăbermittlung einer DepotbestĂ€tigung nicht blockiert; AktionĂ€re
können deshalb ĂŒber ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw.
Ăbermittlung einer DepotbestĂ€tigung weiterhin frei verfĂŒgen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMĂCHTIGTE Jeder AktionĂ€r, der zur Teilnahme an
der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu
bestellen, der im Namen des AktionÀrs an der Hauptversammlung
teilnimmt und dieselben Rechte wie der AktionÀr hat, den er vertritt.
Die Ăbermittlung der Vollmacht per SWIFT ist unzulĂ€ssig (§ 262 Abs 20
AktG).
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natĂŒrlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch
mehrere Personen bevollmÀchtigt werden.
Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spÀtestens Montag, 28. MÀrz
2011, 16.00 Uhr, ausschlieĂlich an einer der nachgenannten Adressen
zugehen:
Per Post ANDRITZ AG
Investor Relations
z.Hd. Herrn Dr. Michael Buchbauer
Stattegger StraĂe 18
8045 Graz
Per Telefax: +43 (316) 6902 425
Per E-Mail: michael.buchbauer(at)andritz.com
wobei die Vollmacht in Textform, beispielsweise als PDF, dem
E-Mail anzuschlieĂen ist
Am Tag der Hauptversammlung ausschlieĂlich: Persönlich: bei
Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort
Ein Vollmachtsformular und ein Formular fĂŒr den Widerruf der
Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.andritz.com abrufbar.
Die vorstehenden Vorschriften ĂŒber die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemÀà fĂŒr den Widerruf der Vollmacht.
Hat ein AktionĂ€r seinem depotfĂŒhrenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genĂŒgt es, wenn dieses zusĂ€tzlich zur DepotbestĂ€tigung
die ErklĂ€rung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. FĂŒr die
Ăbermittlung dieser ErklĂ€rung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemĂ€Ă.
Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung betrÀgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR
104.000.000,-- und ist eingeteilt in 52.000.000 StĂŒckaktien. Jede
Aktie gewÀhrt eine Stimme. Die Gesellschaft hÀlt im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 1.055.263 eigene Aktien. Hieraus
stehen ihr keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien betrÀgt demzufolge im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 50.944.737.
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die AktionÀre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter
unter Vorlage der DepotbestĂ€tigung bzw. eines gĂŒltigen
Lichtbildausweises (FĂŒhrerschein, Reisepass, Personalausweis)
auszuweisen. Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 10.00 Uhr.
Als besonderer Service besteht fĂŒr AktionĂ€re, die an der
Hauptversammlung nicht persönlich teilnehmen können, die Möglichkeit,
ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch einen unabhÀngigen und
ausschlieĂlich an die Weisungen der jeweiligen AktionĂ€re gebundenen
Stimmrechtsvertreter ausĂŒben zu lassen. AktionĂ€re, die diesen fĂŒr sie
kostenfreien Service in Anspruch nehmen wollen, werden ersucht,
diesbezĂŒglich direkt mit Herrn Dr. Michael Buchbauer, ANDRITZ AG,
Tel. +43 (316) 6902 2979, Telefax +43 (316) 6902 425, oder E-Mail:
michael.buchbauer(at)andritz.com, Kontakt aufzunehmen.
Graz, im Februar 2011
Der Vorstand
Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: Andritz AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
RĂŒckfragehinweis:
Dr. Michael Buchbauer
Head of Group Treasury, Corporate Communications & Investor Relations
Tel.: +43 316 6902 2979
Fax: +43 316 6902 465
mailto:michael.buchbauer(at)andritz.com
Branche: Maschinenbau
ISIN: AT0000730007
WKN: 632305
Index: WBI, ATX Prime, ATX
Börsen: Wien / Amtlicher Handel