(firmenpresse) - Ungleichbehandlung der Berufsgruppen ist Kritikpunkt
Die Landesärztekammer Brandenburg (LÄKB) lehnt einen geplanten Lauschangriff auf das Arzt-Patienten-Gespräch ab. Sie fordert, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung derart geändert wird, dass das Verhältnis von Arzt und Patient nicht geschädigt wird.
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Der Entwurf sieht eine Ausdehnung staatlicher Überwachungsmaßnahmen vor - allerdings mit einer unterschiedlichen Behandlung von Berufsgruppen. Die Kommunikation von Geistlichen, Strafverteidigern und Abgeordneten wird demnach durch ein Erhebungs- und Verwertungsverbot geschützt. Anders sieht das bei Ärzten, Psychotherapeuten, Anwälten und Journalisten aus: Diese dürfen in Ermittlungsmaßnahmen einbezogen werden.
„Diese Vorgehensweise ist nicht akzeptabel. Ich sehe keinen Grund, weshalb die Ärzte anders behandelt werden sollten“, betont Kammerpräsident Dr. Udo Wolter. Kritisch betrachtet er die Entwicklung der Arzt-Patienten-Beziehung: „Patienten müssen erwarten können, dass ihr Gespräch mit dem Arzt vertraulich behandelt wird und nichts davon nach außen dringt. Genau das aber ist durch den Gesetzentwurf gefährdet.“
Auch verschiedene Ärzteverbände haben bereits ihren Unmut über den geplanten Lauschangriff zum Ausdruck gebracht. So kritisierte der Marburger Bund die Unterteilung der Freiberufler in eine schützenswerte und weniger schützenswerte Gruppe, wonach ein Zwei-Klassensystem bei Berufsgeheimnisträgern geschaffen würde. Der Hartmannbund hat eine Online-Petition auf den Weg gebracht, mit der Ärzte wie auch Patienten ihre Stimme gegen den Gesetzentwurf geben können. Die Allianz Deutscher Ärzteverbände unterstützt diese Maßnahme. Noch bis zum 12. September ist die Mitzeichnung möglich.
Hintergrund:
Die Bundesregierung um Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen vorgelegt. Danach sollen staatliche Überwachungsmaßnahmen ausgedehnt werden. Telekommunikationsanbieter werden verpflichtet, alle Telefon- und Internetverbindungsdaten sechs Monate lang zu speichern.
Die Landesärztekammer ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, ihr sind Aufgaben vom Landesgesetzgeber übertragen, die Ärzte im Rahmen der Selbstverwaltung erfüllen und mit Eingriffsrechten gegenüber den einzelnen Pflichtmitgliedern verbunden sind, nimmt unter Beachtung der Interessen der Allgemeinheit die berufsrechtlichen Belange der Gesamtheit der Kammerangehörigen wahr, wirkt auf ein gedeihliches Verhältnis der Mitglieder untereinander und zu Dritten.
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