PresseKat - Servicenummern4you.de informiert über neues TKGÄndG

Servicenummern4you.de informiert über neues TKGÄndG

ID: 34495

Mit in Kraft treten der Änderungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) stellt Servicerufnummern Anbieter Servicenummer4you.de sein neues Verwaltungstool ServiceTool4You vor.

(firmenpresse) - Laut dem Berliner Anbieter von Servicenummern Servicenummern4you.de müssen Kunden, die eine Servicerufnummer einsetzen oder noch einsetzen wollen, ab 1. September 2007 Änderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKGÄndG) beachten. Die aktuellen Änderungen betreffen 0900, 0180 und 0137 Servicerufnummern, sowie Auskunftsdienste über 118 Servicenummern.

Lag die Tarifobergrenze für Anrufe zu 0900 Servicerufnummern bisher bei maximal 2 Euro pro Minute, können Gespräche nun mit bis zu 3 Euro die Minute berechnet werden. Dieser Tarif ist ab 1. September auch aus allen Mobilfunknetzen verfügbar.
Für Kunden von Servicenummern4you.de ist die Tarifansage vor der Nutzung eines 0900 Dienstes bereits kostenlos und gilt für alle 0900 Mehrwertdienste.

Bisher reichte ein Hinweis auf die Gesprächskosten aus dem deutschen Festnetz hinter der Servicenummer aus. Ein Hinweis auf abweichende Verbindungsgebühren aus dem Mobilfunknetz war nicht nötig. Das aktuelle TKG verlangt für die Servicerufnummerngassen 0900, 0180 und 118 nun ausdrücklich auf abweichende Tarife aus Mobilfunknetzen hinzuweisen.

„Für die Nummernbewerbung empfehlen wir unseren Kunden die Formulierung „x Euro/Min aus dem deutschen Festnetz, ggf. abweichende Tarife aus dem Mobilfunknetz“ oder „x Euro/Min deutsches Festnetz, ggf. anderer Tarif Mobilfunk“.“, so Servicenummern4you.de Geschäftsführer Dr. Maik Temme.

Für die beliebten 0137 Voting- und Abstimmungsnummern – bekannt aus Funk- und Fernsehen – muss ab September während des Dienstes der Tarif angesagt werden. Hier kann die Preisansage jedoch auch nach Beendigung des Dienstes erfolgen. Ein Hinweis bezüglich der Kosten für Anrufe aus dem Mobilnetz ist nicht erforderlich, auch kann die Preisansage berechnet werden.

Auskunftsdienste über 118er müssen bei Gesprächsgebühren über 2 Euro die Minute kostenlos vor Gesprächsbeginn angesagt werden. Folgt eine Weitervermittlung zu einem Mehrwertdienst, dann muss unabhängig von den Gesprächskosten eine Tarifansage erfolgen.





Weitere Informationen zum neuen Telekommunikationsgesetz sowie zu Service Rufnummern finden sich auf www.servicenummern4you.de.

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Denn OVAN steht für Online, Vertrieb, Abverkauf und Neukunden.



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E-Mail: m.temme(at)servicenummer4you.de
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Datum: 27.08.2007 - 16:51 Uhr
Sprache: Deutsch
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Freigabedatum: 27.08.2007

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