Unterstützung für Mor Gabriel weiter vorantreiben
(pressrelations) - Vorfall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bringen
Nach den jüngsten Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes in Ankara steht dem Kloster Mor Gabriel großer Verlust an Landflächen bevor. Dazu erklärt die Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften, Dr. Maria Flachsbarth:
"Das Urteil gegen das Kloster Mor Gabriel hat uns alle erschüttert. Sollte es in dieser Form Rechtskraft erlangen, fallen große Teile des Klostergeländes in türkischen Staatsbesitz.
Seit Beginn des Prozesses gegen das syrisch-orthodoxe Kloster, das eines der ältesten Klöster weltweit ist, verfolgen wir die Verhandlungen mit großer Sorge und Anteilnahme. Nun wurden die schlimmsten Befürchtungen bestätigt.
Wir dürfen nicht zulassen, dass das weitreichende Urteil den Erhalt des Klosters im Tur Abdin in Frage stellt. Der Abt sowie die weiteren verbliebenen Bewohner des Klosters und die aramäische Gemeinde dürfen sich unserer Solidarität sicher sein. Wir müssen nun mit vereinten Kräften auch gemeinsam mit unseren europäischen Partnern sehen, mit welchen konkreten Maßnahmen wir dem Kloster Mor Gabriel zur Seite stehen können.
Wir werden dazu die Gespräche mit unseren aramäischen Freunden, mit denen wir bereits seit langer Zeit in Kontakt sind, unmittelbar fortsetzen. Den Vorschlag, den Vorfall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen, unterstützen wir. Aus Europa muss ein deutliches Signal an den Beitrittskandidaten Türkei kommen: Das Menschenrecht der Religionsfreiheit muss auch in ihrem Land uneingeschränkte Geltung bekommen."
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