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Demenz-Erkrankungen:

ID: 334261

Wenn der Patient nicht mehr entscheiden kann

(firmenpresse) - sup.- Der Verlust der geistigen Leistungsfähigkeit bis hin zur völligen Hilflosigkeit: ein Schicksal, von dem immer mehr Menschen betroffen sind. Rund 1,1 Mio. Demenz-Erkrankte gibt es mittlerweile in Deutschland. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums wird diese Zahl bis zum Jahr 2030 aufgrund des demographischen Wandels auf ca. 1,7 Mio. steigen. Und 90 Prozent der Erkrankungen fallen auf die so genannten primären Demenzen wie z. B. die Alzheimer-Krankheit, die irreversibel, also nicht mehr umkehrbar sind. Eine enorme Herausforderung für die Gesellschaft, die Pflegesysteme, ganz besonders aber für die Angehörigen der Betroffenen. Denn etwa 80 Prozent aller Demenz-Erkrankten werden zu Hause gepflegt.
Warnsignale, die auf eine beginnende Demenz hindeuten können, sind zum Beispiel Sprachstörungen, nachlassendes Interesse an Arbeit, Hobbys und Kontakten, das Vergessen kurz zurückliegender Ereignisse oder Schwierigkeiten, gewohnte Tätigkeiten auszuführen. Auch der Verlust des Überblicks über finanzielle Angelegenheiten oder ein hartnäckiges Abstreiten von Fehlern, Irrtümern oder Verwechslungen können entsprechende Anzeichen sein. Der zunächst eher schleichende, kaum wahrnehmbare Verlauf der Erkrankung ist meist der Grund dafür, dass solche Verhaltensweisen oft erst im Rückblick als erste Symptome diagnostiziert werden. Und vielfach ist es der Patient selbst, der sich am heftigsten gegen das Akzeptieren dieser Diagnose wehrt.
Spätestens dann, wenn durch den Verlust von Urteilsfähigkeit und Denkvermögen eigenständige Entscheidungen des Erkrankten nicht mehr möglich sind, kommen auf die betroffenen Familien noch größere Belastungen zu. Bei allen Aspekten der Betreuung, der medizinischen Versorgung und der persönlichen Belange des Patienten stellt sich die Frage, was in seinem Sinne und zu seinem Wohle das Beste ist. Es ist dann sehr hilfreich für die Angehörigen, wenn der Patient beizeiten in einer Betreuungs- oder Patientenverfügung bzw. einer Vorsorgevollmacht seine Absichten klar festgehalten und die Personen seines Vertrauens benannt hat. Auf diese Weise lässt sich auch vermeiden, dass das Betreuungsgericht von Amts wegen einen Betreuer bestellt. Für den Fall, dass im Freundes- oder Verwandtenkreis niemand mit den Betreuungspflichten belastet werden kann, gibt es nämlich noch eine weitere Option: den Abschluss eines detaillierten Vorsorgevertrags mit einem professionellen Dienstleister. Solche Institutionen wie z. B. die Deutsche Nachlass, die sich auf Ruhestands- und Nachlassmanagement spezialisiert hat, vermitteln bundesweit Vorsorgeregelungen. Weiterführende Informationen zu entsprechenden Vollmachten und Verfügungen erteilt auf Anfrage die Deutsche Nachlass, Oettingenstraße 25, 80538 München, Tel: 089/24 21 29 21, Fax: 089/24 21 20 22, Büro Neuss/Düsseldorf, Tel: 02131/66 46 090, www.deutsche-nachlass.de.





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Datum: 24.01.2011 - 14:55 Uhr
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