IQS Institut fĂŒr QualitĂ€t und Standards in der Insolvenzabwicklung gUG: Insolvenzverwalter brauchen betriebswirtschaftliches Know how - Zertifizierung nach InsO 9001:2010 empfohlen
(firmenpresse) - Von Prof. Dr. Wolfgang Portisch
Auch Insolvenzverwalter selbst können in die Insolvenz geraten. Dies klingt paradox, kommt jedoch hĂ€ufiger vor als gedacht. Aktuell steht der Fall des Insolvenzverwalter Reuss im Fokus der Presse. Dieser Verwalter sanierte und verĂ€uĂerte einst renommierte Firmen wie TelDaFax, den Eishockeyclub Bad Nauheim oder die Allgemeine Leasing. Jetzt musste Reuss selbst wegen ZahlungsunfĂ€higkeit Insolvenzantrag fĂŒr seine Firmen stellen.
Was sind die Ursachen dieser Problematik?
Insolvenzverwalter haben die Aufgabe, Firmen nach dem Insolvenzantrag zu sanieren sowie bestmöglich fĂŒr die GlĂ€ubigergemeinschaft zu verwerten. Dies erfordert ein hohes MaĂ an rechtlichem und betriebswirtschaftlichem Know how. Dazu gehört nicht nur die EinfĂŒhrung eines professionellen Rechnungswesens und Controllings in der insolventen Firma. Auch die eigene Firma - die Insolvenzverwalterkanzlei - ist nach hohen betriebswirtschaftlichen Standards zu fĂŒhren. Dies erfolgt in der Praxis jedoch nicht immer.
So betreuen einige Kanzleien groĂe Firmen mit hohen Vermögenswerten und haben selbst die Steuerung ihres eigenen Betriebs nicht im Griff. Ein konsequentes Kanzleicontrolling wird selten durchgefĂŒhrt. Die Steuerung erfolgt nicht immer mit betriebswirtschaftlichen Methoden, Kennzahlensystemen und integrierten Planungs-Tools. Oft wird selbst nur eine Einnahmen-Ăberschuss-Rechnung erstellt, obwohl ein umfassender Betrieb unterhalten wird, der eine umfassende Berichterstattung mit Jahresabschluss erfordert.
Nicht nur das eigene Controlling bleibt hĂ€ufig auf der Strecke. Auch das Controlling im einzelnen Insolvenzverfahren lĂ€uft nicht immer optimal. Meist gelingt nur groĂen Insolvenzverwalterkanzleien mit angeschlossen betriebswirtschaftlichen Einheiten oder integrierten WirtschaftsprĂŒfern und Steuerberatern eine professionelle Unternehmenssteuerung der einzelnen Unternehmensinsolvenz. Dies ist jedoch umso wichtiger, je geringer die Bereiche Finanzen und Controlling im betreuten Insolvenzfall funktionieren bzw. funktioniert haben. Denn eine fehlende Steuerung ist hĂ€ufig der Grund fĂŒr den Insolvenzantrag. Denn wenn Steuerungssysteme nicht existieren oder versagen, dann werden wirtschaftliche Fehlentwicklungen nicht sichtbar und die FĂŒhrung erfolgt aus dem Bauch heraus. Im heutigen konkurrenzintensiven Wirtschaftsgeschehen verschwinden diese Firmen vom Markt und stellen daher Insolvenzantrag.
Wie ist eine Insolvenzkanzlei professionell zu fĂŒhren?
Die FĂŒhrung einer professionellen Insolvenzverwalterkanzlei erfordert eindeutig betriebswirtschaftliches Know how: Dazu ist ein internes Berichtswesen zu installieren. Ein Risikomanagement ist notwendig. Robuste Steuerungsprozesse sind zu implementieren, damit InsolvenzfĂ€lle einheitlich und mit einem hohen Standard begleitet werden. Eine separate Kontenplanung ist zu fĂŒhren, fĂŒr jeden einzelnen Insolvenzfall ist dazu eine Systematik aufzubauen, je nach GröĂe und KomplexitĂ€t des Falls.
Die einzelnen InsolvenzfĂ€lle sind mit Kennzahlensystemen und einem Berichtswesen zu fĂŒhren. Aber auch in der Gesamtheit sind Reportingsysteme fĂŒr alle InsolvenzfĂ€lle einer Kanzlei zu entwickeln. Die Verwalter selbst sollten eine einwandfreie BonitĂ€t aufweisen und Transparenz fĂŒr externe Stakeholder wie GlĂ€ubiger im Einzelverfahren aber auch fĂŒr die StabilitĂ€t seiner Kanzlei herstellen.
Wie lassen sich diese Elemente von Insolvenzgerichten ĂŒberwachen?
Insolvenzgerichte vergeben nicht nur die Insolvenzmandate, sie haben auch die Aufgabe den Insolvenzverwalter im Einzelfall bei seiner TĂ€tigkeit zu ĂŒberwachen. Jedoch kann dies bei einer Vielzahl der Unternehmensinsolvenzen aus KapazitĂ€tsgrĂŒnden hĂ€ufig nicht sichergestellt werden. Aus diesem Grund sollte im Vorfeld der Bestellung eines Insolvenzverwalters geprĂŒft werden, ob dieser seine eigene Kanzlei professionell fĂŒhrt und in der Lage ist, den kritischen Unternehmensfall optimal zu begleiten. Ein erteiltes Zertifikat, wie unter anderem die auf Insolvenzverwalterkanzleien spezialisierte InsO 9001, kann dies nach auĂen signalisieren und dem Insolvenzgericht Arbeit ersparen.
Wie unterstĂŒtzt hierbei eine Zertifizierung nach InsO 9001:2010?
Insolvenzkanzleien, die sich freiwillig einer Zertifizierung unterziehen, sind auch bereit, ihren Betrieb und ihre AblĂ€ufe offenzulegen. Zeigen sich in der Begutachtung EinschrĂ€nkungen in der KanzleifĂŒhrung und bei den Prozessen in operativen wie auch in strategischen Entscheidungsbereichen, wird das Zertifikat versagt beziehungsweise muss der Betrieb nacharbeiten. Probleme werden damit offensichtlich und im Optimalfall bereinigt. Dies dient der Insolvenzkanzlei grundsĂ€tzlich zur Gestaltung und Absicherung der ArbeitsablĂ€ufe und setzt mit dem erteilten Zertifikat ein positives Zeichen nach auĂen.
WĂ€hrend bei den Zertifizierungen die ISO 9001 jedoch ohne inhaltliche Vorgaben auskommen muss, weil sie branchenĂŒbergreifend eingesetzt wird, verlangt die InsO 9001, die nur fĂŒr Insolvenzverwalterkanzleien erhĂ€ltlich ist, die konkrete Umsetzung klarer Vorgaben. Gerade der Fall Reuss lenkt die Aufmerksamkeit auf die InsO 9001-Teilaspekte des Verfahrens- und Kanzleicontrollings, die ordentlich ausgefĂŒhrt genau diese Forderungen umsetzen, die weiter oben erhoben wurden: Internes Berichtswesen, Betriebswirtschaftliche Steuerung der Kanzlei und des Verfahrens, Kostenplanung, Rechnung und Kontrolle in der Kanzlei, OrdnungsgemĂ€Ăe und aktuelle BuchfĂŒhrung sowie BonitĂ€tsauskĂŒnfte.
BetrĂŒgerische Absichten unterlaufen Regelungen. Auch eine InsO 9001 kann dies nicht vollstĂ€ndig ausschlieĂen. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass es dazu kommt, wenn die externe Begutachtung der Kanzlei im 4-Augen-Prinzip der Regelfall ist (durch eine fachlich versierte KonformitĂ€tsstelle und zusĂ€tzlich eine akkreditierte Zertifizierungsstelle), sinkt deutlich. Insolvenzgerichte sollten Zertifizierungen wie die InsO 9001 daher ebenfalls als festes Auswahlkriterium fĂŒr die Vergabe von Verfahren mit einbeziehen. Ein Zertifikat bietet kontinuierliche Prozesssicherheit und Kontrolle und damit die Möglichkeit einer Trennung in gut und in nicht einwandfrei gefĂŒhrte Kanzleien. Wird die Zertifizierung als Muss-Kriterium bei der Verfahrensvergabe gefordert, lassen sich NegativfĂ€lle wie der Fall der Insolvenzkanzlei Reuss, die einen Insolvenzantrag in eigener Sache stellte, kĂŒnftig sicherlich eindĂ€mmen wenn nicht sogar komplett vermeiden. Dies verbessert auch die AuĂenwirkung der Insolvenzgerichte und sorgt dafĂŒr, dass die Vermögenswerte der GlĂ€ubiger kĂŒnftig in allen FĂ€llen sorgfĂ€ltiger betreut werden.
Das Institut fĂŒr QualitĂ€t und Standards in der Insolvenzabwicklung wurde im Mai 2010 in Berlin gegrĂŒndet. Wichtigstes Anliegen ist es, die vielschichtige Diskussion um QualitĂ€t und Standards in der Insolvenzabwicklung auf ein wissenschaftliches und unabhĂ€ngiges Niveau zu heben. Die Ausrichtung der wissenschaftlichen Arbeit orientiert sich an dem QualitĂ€tszertifikat InsO 9001. Mit diesem de-facto QualitĂ€tsstandard ist eine erste Ausgangsbasis fĂŒr die Arbeit des Instituts gelegt worden. Durch die inhaltliche Weiterentwicklung soll dauerhaft eine qualitativ hochwertige, zeitgemĂ€Ăe, professionelle und effiziente Verfahrensabwicklung gefördert werden. Ziel ist es, den am Insolvenzverfahren Beteiligten (insbesondere auch den in den Verwalterauswahlprozess involvierten Gerichten und GlĂ€ubigern) eine verlĂ€ssliche Orientierung zu geben, welche (Mindest-) QualitĂ€t der Verfahrensbearbeitung durch einen Insolvenzverwalter einer nach InsO 9001 zertifizierten Kanzlei erwartet werden kann.
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