GmbH-Geschäftsführer - Kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung nach Abberufung GmbH-Geschäftsführer - Kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung nach Abberufung
Nach Kündigung des Geschäftsführeranstellungsvertrags hat der Geschäftsführer einer GmbH grundsätzlich keinen Anspruch auf Beschäftigung in einer seiner früheren Tätigkeit vergleichbaren leitenden Funktion.
(firmenpresse) - Der Anstellungsvertrag hat regelmäßig nur die Beschäftigung als Geschäftsführer zum Inhalt, berichten GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München www.grprainer.com .
Eine Tätigkeit unterhalb der Organebene ist typischerweise nicht vereinbart, der abberufene Geschäftsführer kann sie daher auch nicht verlangen. Etwas anderes kann gelten, wenn der Anstellungsvertrag die Möglichkeit einer anderen Beschäftigung vorsieht.
http://www.grprainer.com/Gesellschaftsrecht.html
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München berät die Kanzlei Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
PresseKontakt / Agentur:GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672
Köln
info(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 19.01.2011 - 09:31 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 331130
Anzahl Zeichen: 753
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:
Telefon: 02212722750
Kategorie:
Meldungsart:
Anmerkungen:
Diese Pressemitteilung wurde bisher
0 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"
GmbH-Geschäftsführer - Kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung nach Abberufung GmbH-Geschäftsführer - Kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung nach Abberufung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GRP Rainer LLP (
Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum
Haftungsauschluß (gemäß
TMG - TeleMedianGesetz) und dem
Datenschutz (gemäß der
DSGVO).
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html
Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hci-schiffsfonds-und-flottenfonds.html
Für die Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select 26 verlief ihre Beteiligung bisher enttäuschend. Ansprüche auf Schadensersatz können ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html
Das Bankgeheimnis ist mehr und mehr passé, die Zeit der Steueroasen vorbei. Für Steuerhinterzieher bleibt nur noch die Selbstanzeige (http://www.grprainer.com/rechtsberatun ...