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ZDF-Magazin "Frontal 21": Leiharbeiter mit Anspruch auf höheren Lohn / Nach Urteil des Bundesarbeitsgerichts Nachforderungen in Milliardenhöhe

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(ots) - Leiharbeiter haben rückwirkend Anspruch auf höheren
Lohn. Das könnte Arbeitgeber in Deutschland Milliarden von Euro
kosten, erklärt Professor Peter Schüren, Direktor des Instituts für
Arbeitsrecht an der Universität Münster, gegenüber "Frontal 21"
(Sendung am 18. Februar 2011, 21.00 Uhr). "Die Chancen stehen gut,
dass Hunderttausende von Leiharbeitern nachträglich mehr Lohn
bekommen, wenn sie jetzt vor ein Arbeitsgericht ziehen."

Hintergrund ist ein Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom
Dezember 2010, nach dem die christliche Tarifgemeinschaft CGZP nicht
tariffähig ist. Leiharbeiter, die nach dem für die Arbeitgeber
besonders niedrigen CGZP-Tarif bezahlt worden seien, könnten jetzt
rückwirkend auf denselben Lohn klagen, den ein Stamm-Arbeitnehmer am
gleichen Arbeitsplatz erhalten hat, so Schüren weiter.

Dadurch ergäben sich Nachforderungen von 1,9 Milliarden Euro pro
Jahr, errechnet Dierk Hirschel, Chefökonom der Gewerkschaft verdi. So
groß sei insgesamt die Differenz zwischen gezahltem Billiglohn der
CGZP und dem höheren Lohn der Stamm-Arbeitnehmer. Knapp 40 Prozent
aller Arbeitsverträge in der Leiharbeitsbranche wurden bisher nach
CGZP-Flächentarifverträgen oder nach noch schlechteren
CGZP-Haustarifverträgen abgeschlossen.

Nach Ansicht von Schüren können die Leiharbeiter ihren Anspruch
rückwirkend bis 2003 geltend machen: "Lohnansprüche von
Leiharbeitnehmern, die zu den Dumpingkonditionen der CGZP gearbeitet
haben, sind bisher nicht verjährt, und zwar unabhängig davon, ob das
2003, 2004 oder später war." Zwar verjährten Lohnansprüche
normalerweise in drei Jahren, nicht aber in diesem konkreten Fall. Da
die Rechtslage bis vor kurzem völlig unklar war, sei die Verjährung
gehemmt worden, so der Arbeitsrechtsexperte.

Rückfragen bitte an die ZDF-Redaktion "Frontal 21", Tel.:




030/2099-1254 (Michael Hölting)



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Datum: 18.01.2011 - 12:03 Uhr
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