PresseKat - Unterwegs in Facebook&Co.

Unterwegs in Facebook&Co.

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Privatsphäre in sozialen Netzwerken

(firmenpresse) - Soziale Netzwerke haben das Internet im Sturm erobert. Facebook & Co. verzeichnen hunderte Millionen Nutzer - und die Zahlen steigen weiter. Viele Verbraucher legen dabei im Netz bereitwillig einen virtuellen "Striptease" hin und sorgen sich wenig um private Daten, Informationen und Bilder. Dabei ist die Gefahr des Datenmissbrauchs in sozialen Netzwerken allgegenwärtig. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung klärt über die Risiken auf und gibt Tipps zum sicheren Umgang mit sozialen Netzwerken.

"Facebook", "Wer-kennt-wen", "SchülerVZ" - soziale Netzwerke sind für viele Internetnutzer heute der Hauptgrund, online zu gehen. Alleine auf dem Portal des Branchenführers Facebook "netzwerken" inzwischen über eine halbe Milliarde Menschen aus aller Herren Länder. Auch viele Deutsche haben dort schon ein Profil angelegt. Die Gründe für die immer weiter steigende Beliebtheit sozialer Netzwerke liegen auf der Hand: mit der besten Freundin chatten, den gesamten Freundeskreis mit wenigen Mausklicks über die Party am Abend in Kenntnis setzen oder stolz die schönsten Urlaubsfotos präsentieren. Diese - und noch viele weitere Funktionen - sind auf ein und derselben Plattform möglich.

Kriminelle Gefahr im virtuellen Heim
Doch in den sozialen Netzwerken lauern auch Gefahren. Viele Verbraucher sind sich dessen nicht bewusst, gehen allzu freizügig mit ihren persönlichen Daten um - und vergessen dabei, wie schnell über das Internet veröffentlichte Informationen in die falschen Hände geraten können. So haben längst auch Kriminelle den Nutzen sozialer Netzwerke für sich erkannt: "Eine scheinbar harmlose Statusmeldung wie "Wir fahren übers Wochenende in die Berge" wird schnell zu einer willkommenen Einladung für Einbrecher", warnt Anne Kronzucker, Rechtsexpertin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Und gerade die unbedarfte Auskunftsfreude von Kindern ist gefährlich: Unbekannte können auf diesem Weg ganz einfach den unbegleiteten Schulweg oder die Trainingszeiten im Fußballverein in Erfahrung bringen.





Der durchsichtige Arbeitnehmer
Auch Arbeitgeber nutzen soziale Netzwerke, um Informationen über Bewerber oder Angestellte einzuholen. Augenblicklich wird über Änderungen in § 32 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) diskutiert. Ein neuer Gesetzesentwurf sieht vor, dass Arbeitgeber Informationen nur aus solchen sozialen Netzwerken entnehmen dürfen, die beruflichen Zwecken dienen - etwa "Xing". Privat genutzte Netzwerke wie Facebook oder die "Lokalisten" sollen hingegen tabu sein. Dazu die D.A.S. Expertin: "Entdeckt ein potentieller Arbeitgeber in einem privaten Netzwerk Informationen über Sie, die ihm missfallen, darf er diese zwar offiziell nicht verwenden. Doch im Normalfall werden Sie niemals erfahren, dass Sie deshalb nicht zum Bewerbungsgespräch eingeladen werden. Die rechtliche Unzulässigkeit eines solchen Vorgehens des Arbeitgebers hilft dem Bewerber hier in keiner Weise: Der Nachweis ist meist schwierig bis unmöglich."

Augen auf bei der Anmeldung
Verbraucher sollten daher genau überlegen, welche Informationen sie preisgeben möchten. Es gilt der Grundsatz: Weniger ist oft mehr. Vorsicht ist schon während der Anmeldung in sozialen Netzwerken geboten: "Überlegen Sie genau, ob Sie sich mit Ihrem bürgerlichen Namen registrieren oder ein Pseudonym wählen", so der Rat von Anne Kronzucker: "Wollen Sie sich nur mit ihrem realen Freundeskreis virtuell vernetzen, ist ein Fantasiename ausreichend. Sollen jedoch andere, beispielsweise alte Schulfreunde, Sie einfach finden können, benutzen Sie Ihren echten Namen. Aber: Seien Sie sich stets bewusst, dass Sie dann buchstäblich von der ganzen Welt "aufgespürt" werden können." Gleich nach der Erstellung eines Accounts empfiehlt sich, einen Blick auf die Profil- bzw. Kontoeinstellungen zu werfen: Wichtige Optionen zur Privatsphäre sind standardmäßig nicht immer sinnvoll voreingestellt. Man sollte sich daher ausreichend Zeit nehmen und prüfen, ob alle Häkchen richtig gesetzt sind. Zudem ist es wichtig, dass nur ein festgelegter Personenkreis die persönlichen Daten und Bilder einsehen, ins Gästebuch schreiben oder Nachrichten senden kann - und nicht Millionen anderer, unbekannter Personen. Der Nutzer sollte außerdem festlegen, ob Suchmaschinen sein Netzwerk-Profil finden können. Ermöglicht ein soziales Netzwerk derartige Schutzeinstellungen nicht, sollte von einer Nutzung Abstand genommen werden.

Trau schau wem
Sind alle Profileinstellungen an die persönlichen Vorlieben angepasst, geht"s ans Suchen von Freunden im sozialen Netzwerk. Auch hier ist Vorsicht angebracht: So bietet beispielsweise Facebook die Möglichkeit, eigene Kontaktlisten oder Handy-Adressbücher mit den Nutzerdaten des Netzwerks abzugleichen. "Verzichten Sie am besten auf diese Funktion. Manche Anbieter nutzen sie, um persönliche Daten zu sammeln und zu speichern - auch von Personen, die nicht im Netzwerk registriert sind. Schnell ist das gesamte Handy-Adressbuch in fremden Händen. Schützen Sie die Daten Ihrer Freunde und suchen Sie lieber manuell nach deren Profilen", rät die Rechtsexpertin der D.A.S. Schließlich ist jeder Benutzer von der "Verschwiegenheit" seiner Netzwerkfreunde abhängig. Daher sollte man auch nicht jede Freundesanfrage annehmen, sondern nur vertrauenswürdigen Personen Einsicht ins eigene Profil gestatten.

Peinliche Fotos
Die sorgfältige Auswahl der Dateien und Daten, die in sozialen Netzwerken sichtbar sind, obliegt ohnehin jedem Einzelnen selbst. Der Rat der D.A.S.: "Überlegen Sie genau, bevor Sie das Video Ihrer Geburtstagsfeier im Netz veröffentlichen oder einen beleidigenden Kommentar über Ihren Nachbarn oder Chef in den Chat schreiben. Was einmal im Internet gelandet ist, bleibt in den meisten Fällen für sehr lange Zeit oder gar für immer auffindbar - selbst nach der Löschung im sozialen Netzwerk." Was aber, wenn peinliche Fotos oder kompromittierende Daten ohne eigenes Zutun im Internet gelandet sind - etwa, weil es ein Bekannter mit dem Datenschutz nicht so genau genommen und seine auf der letzten Party geschossenen Bilder freizügig veröffentlicht hat? Es empfiehlt sich, das Bildmaterial beim Anbieter löschen zu lassen. Dies ist möglich, falls es Persönlichkeits- oder Urheberrechte verletzt. Darunter fallen sowohl peinliche Aufnahmen als auch solche, zu deren Veröffentlichung die abgebildete Person kein Einverständnis gegeben hat. Die Betreiber der sozialen Netzwerke behalten sich allerdings ein Prüfungs- und Entscheidungsrecht vor. Oft ist es am einfachsten, den entsprechenden Nutzer zu kontaktieren und ihn zu bitten, ein Foto oder Video zu entfernen. Sollte all dies nichts nützen, hilft oft nur der Gang vors Gericht. Unbefriedigend ist auch diese Lösung allemal: Eine komplette Löschung von Daten ist im Internet kaum zu erreichen, Fotos geistern oft noch Jahre später durchs Netz. Auch, weil sich die Betreiber sozialer
Netzwerke nicht verpflichten, derlei Material rückstandslos aus ihren Datenbanken zu entfernen. Bei Anbietern mit Sitz im Ausland ist eine Rücksichtnahme auf deutsche Gesetze und Gerichte im Übrigen nicht vorauszusetzen. Die D.A.S. mahnt daher: "Lesen Sie sorgfältig die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs). Hier erfahren Sie detailliert, was mit einmal veröffentlichten Daten geschieht. Und sie können ersehen, ob und an wen der Anbieter Ihre Daten weitergibt. Aber seien Sie auch hier nicht zu vertrauensselig: Gerade bei ausländischen Anbietern haben die AGB oft nur den Wert einer freiwilligen Selbstverpflichtung." Ob sich das Unternehmen daran hält, ist eine andere Frage.
Weitere Informationen zu rechtlichen Fragen unter www.das-rechtsportal.de.
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Kurzfassung:
Vorsicht auf Facebook & Co.
Privatsphäre in sozialen Netzwerken

"Facebook", "SchülerVZ" - soziale Netzwerke sind für viele Internetnutzer heute der Hauptgrund, online zu gehen. Aber: Wer allzu freizügig mit seinen persönlichen Daten umgeht, muss oft später schmerzlich erfahren, wie schnell sich über das Internet veröffentlichte Informationen verbreiten und in den falschen Händen landen können. Denn wer sich vernetzt, weiß nicht immer so genau, mit wem: So nutzen längst auch Arbeitgeber die bereitwillig ins Netz gestellten Daten, um sich ein Bild von Bewerbern oder Angestellten zu machen. Und Kriminelle, für die private Informationen Gold wert sein können. Verbraucher sollten daher genau überlegen, was sie von sich preisgeben möchten. Wichtig: Weniger ist oft mehr. Schon bei der Anmeldung empfiehlt es sich, über ein Pseudonym als Benutzernamen nachzudenken und auf den Datenimport von digitalen Adressbüchern oder Handykontakten zu verzichten. Außerdem lohnt ein genauer Blick in die Privatsphäre-Einstellungen: Nur vertrauenswürdige und ausgewählte Freunde sollten auf persönliche Daten Zugriff haben. Die sorgfältige Auswahl der Daten und Informationen, die in sozialen Netzwerken sichtbar sind, obliegt ohnehin jedem Einzelnen selbst. Die D.A.S. rät: "Überlegen Sie sich genau, bevor Sie das Video Ihrer Geburtstagsfeier im Netz veröffentlichen oder einen beleidigenden Kommentar über Ihren Chef in den Chat schreiben. Was einmal im Internet gelandet ist, bleibt in den meisten Fällen für sehr lange Zeit oder gar für immer sichtbar - selbst nach der Löschung im sozialen Netzwerk." Was aber, wenn peinliche Fotos oder kompromittierende Daten ohne eigenes Zutun im Internet gelandet sind - etwa, weil es ein Bekannter mit dem Datenschutz nicht so genau genommen und seine auf der letzten Party geschossenen Bilder freizügig veröffentlicht hat? Die Betreiber ermöglichen es dem Betroffenen, Bilder oder Videos löschen zu lassen, falls sie Persönlichkeits- oder Urheberrechte verletzen. Der einfachste Weg ist allerdings, den Verursacher zu kontaktieren und ihn zu bitten, die betreffenden Fotos oder Videos zu entfernen. Sollte all dies nichts nützen, hilft nur der Gang vors Gericht. Damit es nicht soweit kommt, sollten Verbraucher sorgfältig die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) studieren. Hier erfährt man detailliert, was mit einmal veröffentlichten Daten geschieht und wer sie verwenden oder sogar weitergeben darf. Misstrauen ist jedoch auch hier angebracht: Freiwillige Selbstverpflichtungen sind gerade bei ausländischen Anbietern oft wenig wert.
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Datum: 30.12.2010 - 08:55 Uhr
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