Silvesterfeuerwerk - Faszination für Groß und Klein soll schön und muss sicher sein
(pressrelations) - sel gibt es viele Traditionen ? eine ist das Silvesterfeuerwerk. Pyrotechnische Artikel gibt es in der Zeit von Mittwoch bis Freitag (29. bis 31. Dezember) zu kaufen.
Damit Groß und Klein Freude am Silvesterfeuerwerk haben, muss vor leichtsinnigem oder unsachgemäßem Umgang gewarnt werden. Bei aller Freude, niemand sollte vergessen: In den Feuerwerkskörpern befindet sich Sprengstoff. Das Angebot ist groß. Achten Sie auf die Kennzeichnung. Denn eine offizielle Kennzeichnung bedeutet, dass das Produkt wirklich getestet und damit zugelassen ist.
Folgende Hinweise sind beim Kauf und Abbrennen zu beachten:
Es dürfen nur Gegenstände gekauft und abgebrannt werden, deren Sicherheit getestet ist. Das zeigt das CE-Zeichen und eine Nummer (z.B. "CE", "0589-F2-0001", "BAM-F2-0001") oder die BAM-Kennzeichnung (z.B. "BAM-PII-0001"). Das BAM-Zeichen bedeutet, dass eine Zulassung durch die Bundesanstalt für Materialforschung und ?prüfung (BAM) erfolgt ist. Wichtig: Die Kennzeichnung bedeutet nicht, dass die Feuerwerkskörper ungefährlich sind, sondern nur, dass sie bei fachgemäßer Verwendung handhabungssicher sind.
Silvesterfeuerwerk darf allein von Personen gekauft und abgebrannt werden, die mindestens 18 Jahre alt sind. Davon ausgenommen sind lediglich Gegenstände mit der Kennzeichnung "F1" oder "PI". Diese dürfen bereits von Personen ab 12 Jahren gekauft und verwendet werden.
Das Abbrennen von Pyrotechnischen Gegenständen mit "F2" oder "PII" in den genannten Nummern (Kategorie 2 bzw. Klasse II) ist allein am Silvestertag und am Neujahrstag bis 24.00 Uhr erlaubt, soweit nichts anderes festgelegt ist.
Weiterhin ist zu beachten:
Pressestelle im
Ministerium für Gesundheit und Soziales
des Landes Sachsen-Anhalt
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