Der ZDF-Staatsvertrag muss verfassungsrechtlich überprüft werden
(pressrelations) - e der Medienkommission beim SPD-Parteivorstand Marc Jan Eumann begrüßt die Klage des Landes Rheinland-Pfalz gegen den ZDF-Staatsvertrag und erklärt dazu:
Die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist ein hohes Gut. Das hat die CDU, angeführt von dem damaligen hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch, ignoriert. Mit ihrer Einflussnahme auf das ZDF hat sie dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk geschadet
Das darf sich nicht wiederholen. Zudem ist nicht nachvollziehbar, dass die unionsgeführten Länder den selbst verursachten Schaden nicht begrenzen und nicht bereit sind, den Staatsvertrag gemeinsam mit den SPD-geführten Ländern zu ändern.
Die CDU ist medienpolitisch handlungsunfähig. Daher ist der Weg vor das Bundesverfassungsgericht notwendig.
Der ZDF-Staatsvertrag muss nun verfassungskonform novelliert werden. Mit dem Normenkontrollverfahren wird das Bundesverfassungsgericht den rechtlichen Rahmen für den Staatsvertrag vorgeben. Die Medienkommission unterstützt die Klage des Landes Rheinland-Pfalz gegen den ZDF-Staatsvertrag, damit das ZDF zukünftig vor staatlicher Einflussnahme geschützt wird.
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